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Werbungskosten/Sonderausgaben

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    Werbungskosten/Sonderausgaben

    Wahrscheinlich werde ich dieses Jahr noch keine Steuern zahlen müssen, da mein Einkommen zu gering war. Ist es möglich Werbungskosten (z.B. für den Umzug, der dieses Jahr war)auf das nächste Jahr zu übertragen?

    #2
    Werbungskosten selbst können nicht ins nächste Jahr übertragen werden.
    Es könnte lediglich ein Verlust ins nächste Jahr vorgetragen werden. Ein Verlust kommt aber nur zustande, wenn Sie mehr Werbungskosten hatten als Sie überhaupt an Einnahmen erzielten.
    MfG, El Portale

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      #3
      AW: Werbungskosten/Sonderausgaben

      GutenTag. Ich hab da mal eine Frage. Kann ich Kosten die aus einer außrergerichtlichen Einigung entstanden sind, irgendwo ansetzen?
      Vielen Dank für Eure Hilfe.

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        #4
        AW: Werbungskosten/Sonderausgaben

        Hallo,

        1. warum postest du das in einem uralten Thread, der noch nicht einmal etwas mit dem Thema zu tun hat?

        2. warum verschweigst du das Entscheidende? (nämlich, um was für einen Rechtsstreit es sich gehandelt hat)

        Wenn es sich beispielsweise Arbeitsrecht war, dann könnten es Werbungskosten sein.
        Oder wenn es um Mietstreitigkeiten ging, könnte es in die Anlage V gehören.
        u.s.w.

        In besonderen Fällen könnten es auch außergewöhnliche Belastungen sein (aber ab 2013 geänderte Rechtslage, seitdem nur in existenzbedrohenden Fällen).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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