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Private Weiterführung Pensionskasse

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    Private Weiterführung Pensionskasse

    Hallo!

    Nach einem Arbeitgeberwechsel habe ich mich entschieden meinen Entgeltumwandlung bei einer Pensionskasse privat weiterzuführen. Bei dem neuen Arbeitgeber besteht keine bAV (insbesondere auch keine Entgeltumwandlung). Ein Zulagenförderung besteht nicht.

    Kann ich die Beiträge an die PK (aus meinem Nettoverdienst) geltend machen, und wenn ja wo im Formular und mit welchen Angaben?

    Falls ja, nach welchem Paragraphen(§ 3 Nr. 63 EStG deckt m.M. nach nur Beiträge, die durch den Arbeitgeber abgeführt wurden)?

    Vielen Dank im Voraus,

    Helge Ramthun

    #2
    AW: Private Weiterführung Pensionskasse

    ich kann Ihnen Ihre Frage nicht beantworten, will Sie aber auf eine anderen Gesichtspunkt hinweisen.

    Als gesetzlich Krankenversicherter zahlen Sie als Rentner auf Ihre Rentenzahlungen der Pensionskasse volle Sozialversicherungsbeiträge, das sind aktuell mind. 17,45 %.

    Wenn Sie nunmehr Ihre Pensionskasse aus privaten Mitteln, also aus Ihrem Nettoeinkommen nehmen, zahlen Sie trotzdem volle Sozialversicherungsbeiträge auf Ihre Rentenzahlungen auch soweit diese privat bzw. aus Ihrem Nettoeinkommen finanziert worden sind.

    Das ist jedenfalls die aktuelle Rechtslage. Ggf. sollten Sie diese Sache nochmal mit Ihrer Pensionskasse besprechen.

    Kommentar


      #3
      AW: Private Weiterführung Pensionskasse

      M.E. können Sie das dann als Riester-Rente begünstigen lassen. Dazu wird Ihnen Ihr Anbieter Unterlagen zukommen lassen wegen Beantragung der Zulage und für Ihre Anlage AV. Ob das jetzt automatisch erfolgt oder ob Sie das mit der Pensionskasse verhackstücken müssen, klären Sie am besten telefonisch mit Ihrer Pensionskasse.

      Unabhängig davon stellt sich auch die Frage, ob Ihr neuer Arbeitgeber nicht sogar verpflichtet ist, IRGENDEINE betriebliche Altersversorgung anbieten zu MÜSSEN. Falls ja, dann wäre es allerdings natürlich Zufall, dass er genau Ihre alte "im Angebot" hätte.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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