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Beamte und Beihilfe

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    Beamte und Beihilfe

    Hallo!
    Verzweifle nun schon seit Stunden über der Zeile 69 - Mein Mann ist Beamter, privatversichert und bekommt Beihilfe zu 50%.
    Er hat 2006 einen Betrag von 1809€ an seine Krankenversicherung bezahlt. Zusätzlich hatte er 2006 die Beitragsrückerstattung 2005 in Höhe von 474€ erhalten. Auch hatte er für 2006 und auch noch 2005 Beihilfe beantragt und eine Erstattung in Höhe von 567€ bekommen. Müssen diese Erstattungen nun von den Beträgen der Krankenversicherung abgezogen werden und in Zeile 69 angegeben werden? oder wo muß ich das aufführen??? Lg pactica

    #2
    Eigentlich hat die Beitragsrückerstattung und die Erhaltung von Leistungen von der Krankenversicherung oder der Beihilfestelle nichts mit den Beiträgen zu tun.

    Sie haben ja eine Bescheinigung von Ihrem Krankenversicherer über die gezahlten KV un PV-Beiträge.
    Diese würde ich in Zeile 69 angeben und nichts davon abziehen!

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      #3
      woraus saugen Sie Ihre Weisheit? Eine Beitragsrückerstattung mindert die Beiträge des betreffenden Jahres als Sonderausgaben!

      Eugenie
      Eugenie

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        #4
        Weil in der Zeile steht:"Beiträge ( abzüglich erstatteter Beiträge und steuerfreier Zuschüsse )" - dann frage ich mich, um welche erstatteten Beiträge und steuerfr.Zuschüsse handelt es sich denn?

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          #5
          Hallo Pactica,

          in epischer Breite und hoffentlich zum Verstehen:
          Ihr Gatte hatte in 2006 einen Krankenkassen- (und Pflegeversicherungs-)Beitrag von 2*1809 EUR = 3618 EUR. Davon trug der Dienstherr Ihres Gatten 50%, so dass er nur noch 1809 EUR aus eigenen Mitteln abführen mußte. Im Veranlagungsjahr 2006 erhielt er außerdem (wegen nicht beanspruchter Leistung/zu hoher Kalkulation des Versicherers ...) eine Beitragsrückstattung für 2005/2004 oder wofür auch immer von 474 EUR, jedenfalls floss ihm dieses Geld im Veranlagungszeitraum 2006 zu.
          Das er Versicherungsleistung in diesem Jahr erhalten hat, ist für die steuerliche Veranlagung irrelevant.
          <Die Beitragsrückerstattung von 138,50 EUR ist interessant, daß 50000 EUR für die vorausgelegte Herz-OP flossen, interssiert nicht.>
          Der Dienstherr Ihres Gatten leistet steuerfreie Zuschüsse von 50% des Beitrages.
          Die max. steuerfreien AG-Zuschüsse KV/PV betragen für 2006

          (BBG * 13,3 v.H. *0,5 + BBG * 1,7 v.H * 0,5) * 12
          = (3.562,50 * 0,133 * 0,5 + 3.562,50 * 0,017 * 0,5) * 12
          = (239,91 + 30,28) * 12
          = 270,19 * 12
          = 3242,28

          Da 1809 EUR Zuschüsse unter diesem Maximum bleiben, sind sie auch nicht als zusätzliches Einkommen anzugeben.

          Insgesamt:
          Beiträge 3618 EUR
          Zuschuss 1809 EUR
          Beitragserstattung 474 EUR
          unterm Strich 1335 EUR
          Mit freundlichen Grüssen
          gez. D. Cremer

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            #6
            Tut mir leid, dass ich nicht so zahlen- und steuerbewandert bin wie manch einer in diesem Forum, denn wenn ich´s wäre, bräuchte ich nicht zu fragen ( komisch, dachte eigentlich dafür wäre dieses Forum da)!
            Leider scheint meine Frage immer noch nicht verstanden worden zu sein : Mein Mann ist privatversichert , d.h. er zahlt 150,82€/Monat = 1809€/Jahr an seine private Krankenversicherung. Sein Arbeitgeber zahlt nichts. Da er aber 2005 bei der priv. Krankenversicherung keine Rechnungen eingereicht hatte, bekam er im Jahr 2006 eine Beitragsrückerstattung in Höhe von 474€ (ist sozusagen die Belohnung der Krankenversicherung).
            Er konnte aber unabhängig davon seine Rechnungen bei seinem Arbeitgeber( in diesem Fall die Stadt ) einreichen, welche 1534,98€ betrugen und bekam hierfür 50% Beihilfe, sprich 767,49€.
            Davon gingen noch 200€ Kostendämpfungspauschale ab, womit er einen Betrag in Höhe von 567,49€ erstattet bekam.

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              #7
              Verzeihung Pactica,
              in meinen Ausführungen bin ich davon ausgegangen, daß die allgemeinen sozialversicherungsrechtlichen Regelungen in dieser oder einer angewandten Form auch für Beamte gelten. Ihre Ergänzungen von 20:18h haben mich jedoch eines besseren belehrt. Seitens des Dienstherren fliessen entscheidend weniger Mittel als in der freien Wirtschaft.
              Ich bin jedoch nach wie vor der Auffassung, daß ich "unter dem Strich" richtig liege.
              Lassen Sie uns auf Montagmorgen 06:45h warten, wenn die FinanzamtmitarbeiterInnen wieder im Forum unterwegs sein werden, und ihre Insiderkenntnisse der VK/ZVK ausbreiten.
              Sorry
              gez. D. Cremer
              Mit freundlichen Grüssen
              gez. D. Cremer

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                #8
                Die Sache ist ganz einfach. Der Herr ist Beamter und erhält -wie üblich- 50% seiner Krankheitskosten von der Beihilfestelle erstattet. Es gilt hier das Zufluss- und Abflussprinzip des § 11 Einkommensteuergesetz. Wenn also im Kalenderjahr 1800 Euro für die private KV (z. B. Debeka) gezahlt wurden, dann mindern sich diese Beträge um Beitragsrückerstattungen aus Vorjahren. Wer jetzt 500 Euro Beitragsrückerstattung bekommt, der kann nur 1300 Euro in die Zeile der Einkommensteuererklräung eintragen, denn nur mit diesem Betrag war er endgültig belastet. Dies ist eine Vereinfachungsregel, denn normalerweise müsste man den Ansatz des Jahres, woraus die Beitragsrückerstattung stammt, wieder mindern. Denn dort hat man Beträge angesetzt, die letzendlich im Folgejahr wieder zurückgeflossen sind. Entweder war der Herr nicht erkrankt oder hat die Kosten selbst getragen, weil somit die Beitragsrückerstattung nicht entfällt. Ist übrigens ein jährliches Rechenspiel.

                Krankheitskosten und Erstattungen von Beihilfestelle und priv. Krankenversicherung sind bei der Einkommensteuererklärung völlig unbeachtlich, das ist zumindest mit der Frage dort nicht gemeint.


                Die Frage </font><blockquote>Zitat:</font><hr /> Beiträge ( abzüglich erstatteter Beiträge und steuerfreier Zuschüsse </font>[/QUOTE]ist wie folgt zu interpretieren.

                Beiträge (das sind die zur priv. Krankenversicherung) abgzüglich erstatteter Beiträge (das ist die Beitragsrückerstattung der priv. KV) und steuerfrei Zuschüsse (das betrifft nicht den Beamten sondern Angestellte, die priv. Versichert sind (weil über Beitragsbemessungsgrenze).

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                  #9
                  Bleiben dann nicht 1534,98-567,49=967,49 für Mantelbogen S.4 Zeile 103 (Andere außergwöhnliche Belastungen - Krankheitskosten) ?
                  (Soweit die "zumutbare Belastung" überschritten wird.)
                  Mit freundlichen Grüssen
                  gez. D. Cremer

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                    #10
                    Wenn überhaupt, könnte eine außergewöhnliche Belastung für 2005 angenommen werden.
                    Ich zweifle allerdings daran, daß die Krankheitskosten in diesem Fall als außergewöhnliche Belastung durchgehen, da sie nicht zwangsläufig sind. pacticas Gatte hätte sich(natürlich unter Verzicht auf die BRE) die hälftigen Kosten von der privaten Krankenversicherung erstatten lassen können (wäre an dieser Stelle sicherlich sinnvoll - 767,49€ gegenüber 474,00€ BRE).

                    Edit: Die Steuerverwaltung sieht es genauso, es mangelt an der Zwangsläufigkeit (EStH 33.1-33.4 Ersatz von dritter Seite BFH vom 20.09.1991 - BStBl 1992 II S. 137 und vom 18.06.1997 - BStBl II S. 805). Wer an dieser Stelle in den Hinweisen weiterliest, wird feststellen, daß selbst die Nichtwahrnehmung einer Versicherungsmöglichkeit eine außergewöhnliche Belastung ausschließt (BFH vom 06.05.1994 - BStBl 1995 II S. 104).

                    [ 30. Juli 2007, 07:28: Beitrag editiert von: V. Liersee ]

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                      #11
                      Puh, das ist harte Kost die ihr da liefert Aber hab es jetzt endlich verstanden! Vielen Dank an alle und einen hoffentlich schönen Montag wünscht pactica [img]smile.gif[/img] [img]smile.gif[/img] [img]smile.gif[/img]

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                        #12
                        AW: Beamte und Beihilfe

                        Hallo,

                        also ich habe dazu dennoch noch ein paar kleine Fragen:
                        Wenn meine private KV einen Betrag aus den eingereichten Rechnungen unberücksichtigt gelassen hat (weil nach GOÄ nicht möglich), mindert dieser dann den Betrag der Beitragsrückerstattung (also 670 minus 160, d.h. nur noch 510 € als steuerfreier Zuschuss) oder gebe ich diesen Betrag dann unter aussergewöhnliche Belastungen zusammen mit den nicht erstatteten Beträgen der Beihilfe an?
                        Wäre schön, jemand könnte mir helfen!
                        Vilene Dank!

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                          #13
                          AW: Beamte und Beihilfe

                          Dieser Betrag wäre dann -wenn überhaupt- außergewöhnliche Belastung - sofern Sie darüber eine Arztrechnung bzw. Rezept haben (weiß ja leider nicht, weshalb die GOÄ diesen Betrag nicht nicht ansetzt). Ob der Betrag sich letztlich wegen der zumutbaren Eigenbelastung steuerlich überhaupt auswirkt und Sie sich Ihre Frage letztlich überhaupt stellen müssen, steht auf einem anderen Blatt.
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                            #14
                            AW: Beamte und Beihilfe

                            Vielen Dank für die schnelle Antwort.
                            Das ist genau das was ich bereits dachte.

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                              #15
                              Beamte und Beihilfe

                              Weiß jemand in welches Feld ich Beiträge zu einer privaten Kranken-/Pflegepflichtversicherung eintragen muss? und meine andere Frage wäre: wo gehören Beiträge für eine private Rentenversicherung hin?

                              Vielen Dank für Eure Hilfe

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