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Mutterschaftsgeld und Elterngeld

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    Mutterschaftsgeld und Elterngeld

    Hallo zusammen,

    Wir sind verheiratet und haben unser erstes Kind im Juli 07 bekommen. Meine Frau hat entsprechend Mutterschaftsgeld bekommen und anschließend für den Rest des Jahres auch Elterngeld.
    Auch ich habe 2 Monate Elternzeit genommen und entsprechend Elterngeld bekommen.

    Wo muss ich beides jetzt angeben? Anlage N Zeile 27 oder Hauptvordruck Zeile 40 ? Oder ist das der Betrag aus Nr. 15 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ?

    Danke für jede Antwort

    #2
    Guten Tag.

    Ehemann : Elterngeld Zeile 27 Anlage N
    Ehefrau : Elterngeld und Mutterschaftsgeld in Gesamtsumme in Zeile 27 Anlage N

    Der Betrag in Zeile 15 der Lohnsteuerbescheinigung ist der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
    Dieser ist in Zeile 25 Anlage N einzutragen.

    Grüße

    Jigsaw

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      #3
      Wenn Sie auf der Anlage N ungeachtet der Lohnersatzleistungen (z.B. Mutterschafts- oder Elterngeld) Eintragungen vorzunehmen haben, verwenden Sie für die Lohnersatzleistungen die Zeilen 25-27 der Anlage N.

      Haben Sie hingegen neben den Zeilen 25-27 keine weiteren Eintragungen auf der Anlage N vorzunehmen, können Sie auf die Anlage N verzichten und die Lohnersatzleistungen auf Seite 2 des Hauptvordrucks (Zeile 40) eintragen.

      [ 05. März 2008, 19:20: Beitrag editiert von: Plaudertasche ]
      Schöne Grüße
      Plaudertasche

      Kommentar


        #4
        AW: Mutterschaftsgeld und Elterngeld

        Seit 2011 wäre das nun im Hauptvordruck, Seite 4, Zeile 94..
        Beste Grüße
        Roland

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