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DSL- und Telefonkosten

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    DSL- und Telefonkosten

    Hallo an alle,
    hat vielleicht jemand einen Tip(p) bzgl. der Telefon- und DSL-Kosten in Bezug auf:
    Privater Telefon- und DSL-Anschluss, der aber von Zuhause auch geschäftlich genutzt wird.
    Ich habe nachgelesen, daß man ohne Einzelverbindungsnachweise 20% der Kosten für das Telefon absetzen kann.
    Kann mir das jemand bestätigen? Und wie ist das mit den DSL-Kosten?

    Vielen Dank im voraus
    Pascal [img]smile.gif[/img]

    #2
    Man müsste zuerst mal klären, inwieweit hier geschäftlich oder beruflich überhaupt eine Notwendigkeit gegeben ist.

    Für den Arbeitnehmersektor ist dies z. B. in der folgenden Richtlinie, Absatz 5 geklärt:

    Richtlinie

    Kommentar


      #3
      Hi Oerdiz,
      danke für die prompte Antwort!
      Also: ich bin PC-Dienstleister und benötige für die Informationseinholung, Angebote, Anfragen usw. Email, Telefon und DSL.
      Natürlich ist nicht alles komplett geschäftlich, schließlich hat das ganze auch einen privaten Anteil.
      Aber ist meine Schätzung der Kosten maßgeblich? Gibt es irgendwo einen gesetzlichen Richtwert? So ähnlich wie bei dem Telefon (20% pauschal für die geschäftliche Seite -ohne Einzelverbindungsnachweis-).

      Grüsse
      Pascal

      Kommentar


        #4
        </font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von pascal_online:
        Hi Oerdiz,
        danke für die prompte Antwort!
        Also: ich bin PC-Dienstleister und benötige für die Informationseinholung, Angebote, Anfragen usw. Email, Telefon und DSL.
        Natürlich ist nicht alles komplett geschäftlich, schließlich hat das ganze auch einen privaten Anteil.
        Aber ist meine Schätzung der Kosten maßgeblich? Gibt es irgendwo einen gesetzlichen Richtwert? So ähnlich wie bei dem Telefon (20% pauschal für die geschäftliche Seite -ohne Einzelverbindungsnachweis-).

        Grüsse
        Pascal
        </font>[/QUOTE]Hallo,

        Ich bin folgenden Weg gegangen:

        Ich habe dem FA die Computernutzung von 50% berufl. Anteil glaubhaft gemacht. Da ich keinen PC-orientierten Beruf habe, aus dem sich die 50 % ohne Erläuterung ableiten lassen, habe ich dies durch Screenshots beruflicher Dateien und entsprechenden Erläuterungen glaubhaft gemacht, so dass der Sachbearbeiter nachvollziehen konnte, dass der Rechner tatsächlich beruflich genutzt wird. Die Finanzämter haben Anweisung, wenn einmal die berufliche Nutzung bejaht worden ist, auch regelmäßig 50 % anzuerkennen. Es ist für Jemanden, der aber eine höhere berufliche Nutzung hat, aber kein Problem eben auch diese glaubhaft zu machen. Wenn man guten Gewissens 75 % angeben kann, dann sollte man dies auch tun.

        Die berufliche Internetnutzung habe ich ebenfalls durch Screenshots entsprechender Internetdateien auf meinem Computer und Screenshots von beruflich relevanten abonnierten Newsgroups mit eigenen Beiträgen und beruflichem Email-Verkehr (in dem natürlich alle persönlichen Daten des Senders und datenschutz-relevante Inhalte geschwärzt wurden) nachgewiesen und in meiner Erläuterung festgestellt, dass der prozentuale Anteil der beruflichen Internetnutzung der des Computers entspricht - also ebenfalls 50%.

        Auf diese Weise lassen sich also sämtliche Verbrauchsmaterialen, Peripheriegeräte, selbst ein Schreibtisch und Stuhl, Möbel fürs Arbeitszimmer (selbst wenn das Zimmer steuerrechtlich nicht als "Arbeitszimmer" anerkannt ist) immer absetzen. Denn ich habe einmal - über die Computernutzung - glaubhaft gemacht, dass ich zuhause auch beruflich tätig bin. Dabei können bei "ARbeitsmitteln" in Zusammenhang mit dem Computer eben 50 % abgesetzt werden.
        Bei anderen Gegenständen, wie z.B. ein Bücherregal, in dem eben ausschließlich berufliche Aktenordner stehen, können zu 100% abgesetzt werden. Computertisch und Stuhl können ebenfalls zu 100% abgesetzt werden, da es sich hier um regelrechte Arbeitsmittel handelt, von denen der Gesetzgeber bzw. die Rechtsprechung hier vom Nutzer keine Aufteilung in einen beruflichen und privaten Anteil erwartet.

        Die Internetnutzung kann also ebenfalls zu mindestens zu 50 % angesetzt werden und daher auch alle sich daraus ergebenden Kosten. Ich habe also auch Modem, Anschlussgebühr, etc. bei Neuanschluss zu 50 % geltend gemacht. Bei den normalen laufenden Kosten habe ich dem FA geschrieben, dass ich zur Vereinfachung hier analog zu den Telefonkosten nur 20% geltend machen werde, da diese in ein und derselben Rechnung des Telefondienstanbieters abgerechnet werden. Ich mache also von den Gesamtmonatsrechnungen des Anbieters für Telefon und DSL 20% geltend. Am günstigsten ist dann die 3-Monats-Pauschale zu wählen. Meistens hat man in einem Steuerjahr doch mal ein-zwei Ausrutscher nach oben dabei, wo überdurchschnittlich hohe Kosten entstehen. Es ist völlig legitim die 3 zusammenhängenden Monate zu wählen, welche zusammen die höchsten Kosten verursacht haben. Nur zusammenhängen müssen sie eben.

        Also nochmal zusammenfassend:

        Internetkosten sind - da sie mit der Computernutzung in Zusammenhang stehen - nicht nur bis 20% anzusetzen. Ich kann dazu keine Gesetzestexte formulieren - die gibt es in diesem Sinne nicht. Die Dinge müssen eben 1x ordentlich gegenüber dem FA erläutert werden, dann hat man Ruhe und kann damit rechnen, dass in den Folgejahren die Posten so anerkannt werden und es keiner weiteren ERläuterung bedarf. Sollte die Internetnutzung jedoch mit der Telefonrechnung abgerechnet werden und keinen besonders hohen Posten ausmachen, dann würde ich gegenüber dem FA "good will" zeigen und die Gesamtrechnung nicht noch aufsplitten, sondern insgesamt 20% ansetzen.

        Fallen dann höhere Kosten durch Neuanschluss, DSL-Hardware, etc. an, dann die tatsächliche Nutzung (50 % sollten immer anerkannt werden) geltend machen - aber keinesfalls bei den üblichen Telekommunikationskosten eintragen, da hier eine Obergrenze von 240 € zum Tragen käme. Möchte man also DSL-Kosten separat von der Telefonrechnung geltend machen bzw. Hardware absetzen, dann unter "weitere Werbungskosten" einen Extra-Eintrag "Internet" oder "DSL" erstellen.

        Hoffe, dass dies hilfreich war.

        Gruß,

        Eni

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          #5
          AW: DSL- und Telefonkosten

          Interessant, das habe ich auch noch nicht gewusst.

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            #6
            AW: DSL- und Telefonkosten

            Also ist natürlich sinnvoll aber auch umständlich.

            Kommentar


              #7
              AW: DSL- und Telefonkosten

              Hallo,

              und der Beitrag von eni ist 8 Jahre alt und ist seine persönliche Erfahrung und keine gültige Handlungsanweisung für alle Finanzämter.

              Tschüß

              Kommentar

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