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    gewerkschaftsbeitrag

    hallöchen, wo trage ich online den gewerkschaftsbeitrag ein?

    #2
    Auf Seite 2 der Anlage N in Zeile 48 sind Berufsverbände genannt.

    Kommentar


      #3
      AW: gewerkschaftsbeitrag

      Hallo,

      ich nutze gleich mal dieses Thema für meine Frage.

      Ich habe in den Anlagen N (Ehemann und Ehefrau) jeweils in Zeile 41 = Werbungskosten: Beiträge zu Berufsverbänden
      die tatsächlich angefallenen Aufwendungen eingetragen.
      Bei der Berechnung durch das Elster-Formular werden diese Beiträge beim Ehemann (399,-) berücksichtigt, bei der Ehefrau (274,-) tauchen sie aber nicht auf (siehe Dateianhang).
      Woran könnte das liegen?
      Die Summe der Werbungskosten bei der Ehefrau übersteigen nicht die 920,- EUR,
      damit wird bei Ihr der Arbeitnehmer-Pauschbetrag angesetzt.
      Fallen da die Gewerkschaftskosten mit rein?

      Vielen Dank, Gruß Sven.
      Zuletzt geändert von sv_t; 01.02.2010, 20:33.

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        #4
        AW: gewerkschaftsbeitrag

        alles auf Seite 2 der Anlage N fällt da rein.

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