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Steuererklärung für getrennt Lebende

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    Steuererklärung für getrennt Lebende

    Die Ehefrau möchte für 2007 eine eigene Steuererklärung abgeben. Die Scheidung erfolgte rechtskräftig Mitte 2008. Zwischen beiden besteht kein Kontakt. Ist es möglich, dass die Frau eine eigene Erklärung abgibt ?

    #2
    AW: Steuererklärung für getrennt Lebende

    Wenn alle 365 Tage in 2007 die Eheleute schon dauern getrennt gelebt haben, MUSS sogar eine Einzelerklärung (= auszufüllen, als wäre man Single) abgegeben werden, eine gemeinsame Steuererklärung (= Zusammenveranlagung) wäre gar nicht zulässig. In diesem Fall: Alles, was nach Ehepartner riecht, draußen lassen, und sich selbst auf jeden Fall in den Zeilen 7-12 des Mantelbogens eintragen sowie in Zeile 13 das letzte Feld ausfüllen.

    Bestand in 2007 noch mindestens ein Tag ein Zusammenleben (z.B. Auszug erst am 02.01.2007), können Sie zwischen Zusammenveranlagung und getrennter Veranlagung wählen. Ganz grob gesagt gilt dafür das Gleiche wie bei der Einzelveranlagung, die Feinheiten sind meistens nicht relevant.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Steuererklärung für getrennt Lebende

      [QUOTE=Picard777;84887]Wenn alle 365 Tage in 2007 die Eheleute schon dauern getrennt gelebt haben, MUSS sogar eine Einzelerklärung (= auszufüllen, als wäre man Single) abgegeben werden, eine gemeinsame Steuererklärung (= Zusammenveranlagung) wäre gar nicht zulässig. In diesem Fall: Alles, was nach Ehepartner riecht, draußen lassen, und sich selbst auf jeden Fall in den Zeilen 7-12 des Mantelbogens eintragen sowie in Zeile 13 das letzte Feld ausfüllen.

      Bestand in 2007 noch mindestens ein Tag ein Zusammenleben (z.B. Auszug erst am 02.01.2007), können Sie zwischen Zusammenveranlagung und getrennter Veranlagung wählen. Ganz grob gesagt gilt dafür das Gleiche wie bei der Einzelveranlagung, die Feinheiten sind meistens nicht relevant.[/Q

      Hallo lebe seit 2002 getrennt mache das erste mal über Elster meine Steuererklärung.
      Das Programm sagt mir immer Pflichteingabe bei Ehefrau fehlt ob wohl hier alles eingetragen ist und ernimmt die getrennte Veranlagung nicht an.Kannst du mir weiter helfen?

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        #4
        AW: Steuererklärung für getrennt Lebende

        Für welches Jahr machst Du denn die Erklärung? Denn eine getrennte Veranlagung geht ja bei Dir nur bis 2002 :-o

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          #5
          AW: Steuererklärung für getrennt Lebende

          Hallo, kann mir jemand helfen? ich lebe seit märz getrennt von meinem mann. es geht um die steuererklärung für das jahr 2008. wir haben ein halbes jahr die steuerklassen 3 und 5 gehabt, dann beide die 4. haben früher immer unsere steuererklärung über ein Lohnsteuerhilfeverein gemacht. jetzt möchte ich es nicht mehr über dieses Verein machen weil es sehr unzuverlässig ist. mein mann dagegen will die Erklärung immernoch dort erledigen. er will entweder, dass wir sie dort machen oder dass wir sie getrennt machen. was ich aber schon gehört habe, wäre er dann im nachteil (müsste nachzahlen). stimmt das? und wenn er mir die zusammenarbeit verweigert, darf ich dann Steuererklärung alleine machen über "getrennte Veranlagung"? oder wird sie nicht angenommen weil er dann eben im nachteil wäre? wie kann ich das am besten regeln?
          Zuletzt geändert von ; 10.06.2009, 11:40.

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            #6
            AW: Steuererklärung für getrennt Lebende

            Hallo,
            offensichtlich hast du das ganze Jahr 2008 noch mit deinem Mann zusammen gelebt. Trotzdem kann man die getrennte Veranlagung wählen.
            Manche sind familiär zusammen und wählen trotzdem die getrennte Veranlagung aus steuerlichen Gründen.
            Wenn Kinder vorhanden sind müsste man beim Kinderfreibetrag aufpassen, der wird 50/50 aufgeteilt oder man beantragt eine Übertragung oder andere Aufteilung aber dort brauch man dann die Zustimmung des anderen Elternteiles.

            Fazit: Ja, in der Steuererklärung Angaben als Steuerpflichtiger/Ehemann tätigen.
            Beachte: Besteuerung erfolgt dann nach Grundtabelle und nicht nach Splittingtabelle.

            Tschüß

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              #7
              AW: Steuererklärung für getrennt Lebende

              Hallo,

              mache gerade die Steuererklärung für die Eheleute, die sich 10/2010 getrennt haben.
              Bei der Ehefrau habe ich eine neue Steuernummer beantragt und sie als Steuerpflichtiger eingegeben, sowie getrennte Veranlagung angekreuzt.
              Trotzdem will Elster immer Pflichtangaben zur Ehefrau und eine Zusammenveranlagung.

              Beim Ehemann hab ich´s genauso gemacht mit der vorhandenen Steuernummer und da
              ging´s ohne Probleme.

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                #8
                AW: Steuererklärung für getrennt Lebende

                Hallo,

                wurde bei der Ehefrau vielleicht irgendwo eine falsche Anlage hinzugefügt? Normalerweise kommen diese Hinweise immer dann, wenn man versehentlich die Anlage der Ehefrau eingefügt hat, statt der Anlage des "Steuerpflichtigen / Ehemannes".

                "Beliebt" sind auch Eintragungen / Kreuze auf der Anlage Vorsrogeaufwand, die eine Spalte zu weit rechts gelandet sind. Einfach mal überprüfen.

                Ggf. sollte Elster-Formular auch anmerken, wo Felder zur Ehefrau eingetragen sind, obwohl auf dem Hauptvordruck keine Ehefrau eingetragen ist.


                Nebenbei:
                Für eine getrennte Veranlagung wird im Zweifelsfall auch der Ehemann wahrscheinlich eine neue Steuernummer bekommen.

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                  #9
                  AW: Steuererklärung für getrennt Lebende

                  Servus,

                  habe ebenfalls eine Frage zum Thema...
                  Meine von mir getrennt lebende Ehefrau möchte eine eigene Steuererklärung abgeben (Wir sind seid Februar 2015 getrennt)
                  Da ich aber in diesem Fall (Steuerklasse 3) eine wahrscheinlich recht hohe Nachzahlung leisten dürfte, bin ich damit nicht einverstanden!!

                  Kann ich die gemeinsame Veranlagung verlangen???

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                    #10
                    AW: Steuererklärung für getrennt Lebende

                    ohne zu tief in die Steuerberatung einzusteigen: Du kannst die Zusammenveranlagung nur - zivilrechtlich - erzwingen, wenn deine Frau gar keine Steuern bezahlen müsste und das nur macht, um dich zu ärgern. Ggf. ist ein finanzieller Ausgleich an deine Frau, um sie zur Zusammenveranlagung zu bewegen, der bessere Weg.

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                      #11
                      AW: Steuererklärung für getrennt Lebende

                      Ggf. ist ein finanzieller Ausgleich an deine Frau, um sie zur Zusammenveranlagung zu bewegen, der bessere Weg.
                      Das ist sogar der einzige Weg!
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Steuererklärung für getrennt Lebende

                        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                        ohne zu tief in die Steuerberatung einzusteigen: Du kannst die Zusammenveranlagung nur - zivilrechtlich - erzwingen, wenn deine Frau gar keine Steuern bezahlen müsste und das nur macht, um dich zu ärgern. Ggf. ist ein finanzieller Ausgleich an deine Frau, um sie zur Zusammenveranlagung zu bewegen, der bessere Weg.
                        Steuern hat Sie keine gezahlt, da sie Renternin ist und nicht berufstätig, aber Danke für die Antwort...

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                          #13
                          AW: Steuererklärung für getrennt Lebende

                          Zitat von Ulmerle Beitrag anzeigen
                          Steuern hat Sie keine gezahlt, da sie Renternin ist und nicht berufstätig, aber Danke für die Antwort...
                          Da eine Rente grundsätzlich steuerpflichtig ist, könnte sie schon eine Einzelveranlagung beantragen.

                          Du solltest dich mit ihr vorher einigen.

                          Ist der Steuerbescheid deiner Frau raus und rechtskräftig , hast du keine Chance mehr daran was zu ändern.
                          Zuletzt geändert von Elster-Tester; 11.02.2016, 17:54.
                          Mfg

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                            #14
                            AW: Steuererklärung für getrennt Lebende

                            Er hat einen zivilrechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Zusammenveranlagung im Trennungsjahr, muss aber seiner Frau eventuelle Nachteile ausgleichen.

                            Das ist gesicherte Rechtsprechung im Familienrecht, hat aber mit Elster eigentlich nichts zu tun.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: Steuererklärung für getrennt Lebende

                              Hallo,

                              ich habe ein ähnliches Problem.
                              Also ich will eine getrennte Veranlagung angeben.
                              Zeitpunkt der Trennung war Mai letzten Jahres.
                              Habe alles angegen, also Zeitpunkt der Trennung, Elster Einstellungen, Einzelveranlagung etc.
                              Jedoch möchte das Programm trotz alledem alles vom getrennt lebenden Partner wissen. Also wie bei einer Zusammenveranlagung.
                              Die Kinder leben weiterhin im Haushalt. Kann dann dort auch angegeben werden dass die Kinder das ganze Jahr bei mir lebten oder muss wg der Trennung der Mai 2015 angegeben werden?
                              Da der Kontakt zum EX Partner nicht mehr besteht, bzw schecht ist, soll halt eine eigene Steuererlärung erfolgen aber irgendwie klappt dies nicht.
                              Ich nehme an, dass auch eine neue Steuernummer beantragt werden muss?!

                              Lg
                              Sonja

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