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Sondervorauszahlung an das Finanzamt

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    Sondervorauszahlung an das Finanzamt

    Guten Tag,
    kann mir bitte jemand kurz erklären, wie ich die Höhe der Sondervorauszahlung 2009 berechnen muss?
    Ich bin Ístversteuerer und buche nach SKR03. Das Gewerbe läuft seit April 2008. In manchen Monaten habe ich eine Zahllast und in manchen Monaten -besonders im Anfang- auch eine Erstattung des Finanzamtes verbucht. Muss ich nun alle Beträge addieren oder gegenrechnen? Dann auf 12 Monate hochrechnen und davon 1/11 als Sondervorauszahlung anmelden. Mir geht es nur um die Errechnung des Betrages. Vielen Dank und Grüße von Karin

    #2
    AW: Sondervorauszahlung an das Finanzamt

    1. Aus allen Voranmeldungen 2008 die Kennzahl 83 aufaddieren.
    2. Aufs Jahr hochrechnen (also x 4 / 3).
    3. Durch 11 teilen.

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      #3
      AW: Sondervorauszahlung an das Finanzamt

      Danke für die Erläuterung, ich stand gerade vor demselben Problem.
      Wieso steht im Formular beim entspr. Feld "zuzüglich der geleisteten Sondervorauszahlung"? Muß man zur Summe aller USt-Zahlungen die geleistete Sondervorauszahlung des letzten Jahres addieren?

      Außerdem erschließt sich mir noch nicht, wieso die Bezeichnung des Feldes lautet "Summe der verbleibenden Umsatzsteuer-Vorauszahlungen..." lautet. Wieso nur die verbleibenden Zahlungen - ich denke, man soll ALLE Zahlungen des Jahres addieren?
      (Hier wäre wirklich eine dem normalen Bürger zugänglichere Formulierung wünschenswert, damit die Bürger nicht jedes Jahr aufs neue beim Finanzamt anrufen, um die Verwirrung zu enknoten

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        #4
        AW: Sondervorauszahlung an das Finanzamt

        Zitat von mrquarc Beitrag anzeigen
        Danke für die Erläuterung, ich stand gerade vor demselben Problem.
        Wieso steht im Formular beim entspr. Feld zuzüglich der geleisteten Sondervorauszahlung ? Muß man zur Summe aller USt-Zahlungen die geleistete Sondervorauszahlung des letzten Jahres addieren?
        Ja, da die USt-VZ(Zeile65) der letzten, idR. Dezember-Voranmeldung um die Sonder-VZ gekürzt (Kz.39) wurden (und danach die verbleibenden =Kz.83 ergeben).
        MfG
        EJB

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