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USt-Erklärung - Aufgezwungene autom. Steuerberechnung

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    USt-Erklärung - Aufgezwungene autom. Steuerberechnung

    Hallo,

    bei der Umsatzsteuervoranmeldung kann man ja inzwischen manuell den korrekten Steuerbetrag angeben, in der Umsatzsteuererklärung scheint dies aber nicht möglich zu sein, oder habe da ich irgendetwas übersehen?

    Wenn ich die automatisch berechneten Werte nutzen würde, dann würde es nicht mit den Werten aus den Voranmeldungen und der EÜR übereinstimmen, außerdem hätte ich laut Formular einen Erstattungsanspruch, dem ist aber nicht so.

    Gruß
    Frank

    #2
    AW: USt-Erklärung - Aufgezwungene autom. Steuerberechnung

    Es muss nicht zwingend eine Übereinstimmung zwischen vorangemeldeten Beträgen und den Beträgen in der Jahreserklärung geben. Denn beim Jahresabschluss kann sich herausstellen, dass etwas (zu Gunsten wie zu Ungunsten) bei den Voranmeldungen übersehen wurde.

    Ansonsten gibt Ihre Anfrage zu wenig her, um daraus eine Antwort herzuleiten. Insbesondere deshalb, weil weder die Daten der EÜR noch die Daten der USt-Erklärung bekannt sind (und aus verständlichen Gründen auch bestimmt nicht in diesem Forum bekannt gemacht werden sollen).

    Aber wenn sich aus der USt-Erklärung ein Erstattungsanspruch ergibt, den es nicht geben kann - dann kann es eigentlich nur an einem Eintragungsfehler liegen. Dem wiederum liegt eventuell ein Verständnisproblem zu Grunde, das sich vermutlich schon in einem kurzen Gespräch mit dem zuständigen Bearbeiter im Finanzamt beheben lässt.
    Ein Lächeln ist das Beste um Anderen die Zähne zu zeigen.

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      #3
      AW: USt-Erklärung - Aufgezwungene autom. Steuerberechnung

      Ich bin sicher nicht unfehlbar, aber ich möchte einfach mal behaupten das es sich nicht um ein Verständnisproblem handelt (außer das ich nicht verstehen kann wieso mir die Berechnung aufgezwungen wird ), auch wurde nichts übersehen oder falsch eingetragen (genaue Daten kann ich natürlich wie schon erwähnt nicht öffentlich machen, aber soviel kann ich sagen, es sind nur wenige Posten und daher sehr übersichtlich).

      Das Problem ist einfach nur das in der Erklärung volle Beträge eingegeben werden müssen, und das somit der daraus vom Formular automatisch errechnete Steuerbetrag falsch ist, es sei denn natürlich man kommt zufällig mal genau auf 0 raus.

      Nur mal ein ganz simples Beispiel mit fiktiven Zahlen

      Umsatz: 51.235,26 € = 9.734,70 € Umsatzsteuer
      Umsatz in vollen Euro: 51.235,00 € = 9.734,65 € Umsatzsteuer

      Macht eine Differenz von -0,05 € welche den Voranmeldungen (in denen der korrekte, selbst errechnete Steuerbetrag eingetragen wurde) und der EÜR wiedersprechen würde. Das Problem ist einfach die fehlende Möglichkeit zur manuellen Eingabe des korrekten Steuerbetrags.

      Gruß
      Frank

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        #4
        AW: USt-Erklärung - Aufgezwungene autom. Steuerberechnung

        In der Regel wird auch in den Umsatzsteuervoranmeldungen der Umsatz in vollen Euro (ohne Cent) angegeben. Eine Abrundung zu Ihren Gunsten ist dabei zulässig.

        Die bei Ihnen entstandene Rundungsdifferenz ist nicht unüblich. Also einfach über das Guthaben freuen. Eine Auszahlung dürfen Sie allerdings nicht erwarten. Dafür ist der Betrag zu gering. Das Finanzamt kann den Betrag aber ggf. auf offene Steuern anrechnen.
        Zuletzt geändert von Plaudertasche; 03.03.2009, 17:15.
        Schöne Grüße
        Plaudertasche

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          #5
          AW: USt-Erklärung - Aufgezwungene autom. Steuerberechnung

          Die Übernahme aus der Buchführung ist aber möglich.

          Umsatzsteuervoranmeldung (NICHT Erklärung) Zeile 67 Kennzahl 83 ist die Rubrik. "durch Unternehmer berechnet", da kann aus der Buchführung centgenau eingetragen werden.

          MfG
          Stiller
          Gruss (S)stiller
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            #6
            AW: USt-Erklärung - Aufgezwungene autom. Steuerberechnung

            Genau, und so habe ich es auch immer gemacht.

            Über das Guthaben freuen, nunja, zum einen sind es nur ein Paar Cent, und zum anderen ist ja eigentlich kein Guthaben, streng genommen wäre es erschlichen da ich weniger Umsatzsteuer angeben würde als ich tatsächlich eingenommen und an wiederum anderer Stelle schon angegeben habe. Das sich das Finanzamt um solche Cent Beträge nicht schert das weiß ich zwar, nichts desto trotz hätt' ich es aber gern alles korrekt so wie in meiner Buchführung, werde also wohl erstmal wieder zur Papiervariante greifen bis die Entwickler das Programm dann irgendwann mal einheitlich gestalten oder ein simples / 100 * 19 dem Anwender überlassen...

            Gruß
            Frank
            Zuletzt geändert von Zackenbarsch; 04.03.2009, 15:11.

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              #7
              AW: USt-Erklärung - Aufgezwungene autom. Steuerberechnung

              https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=20681
              Findet z.Zt. der Bundeskongress der Erbsenzähler statt?

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                #8
                AW: USt-Erklärung - Aufgezwungene autom. Steuerberechnung

                Zitat von InsideFA Beitrag anzeigen
                https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=20681
                Findet z.Zt. der Bundeskongress der Erbsenzähler statt?
                hmpfffff. . . . . . Volltreffer!
                Steuerbürger, pingeliger als die viel gescholtenen Beamten, auch ich habe das bisher nicht für möglich gehalten.
                Ein Lächeln ist das Beste um Anderen die Zähne zu zeigen.

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                  #9
                  AW: USt-Erklärung - Aufgezwungene autom. Steuerberechnung

                  Ja, kaum zu glauben das irgendwelche Vollidioten von einer Steuersoftware die Möglichkeit zum centgenauen Rechnen erwarten, wo gibt's denn so was

                  Kommentar


                    #10
                    AW: USt-Erklärung - Aufgezwungene autom. Steuerberechnung

                    Die Software rechnet cent-genau. Du solltest allerdings akzeptieren, dass die Angaben zur Umsatzhöhe vom Fiskus nur auf volle Euro abgerundet erwartet werden. Niemand will, dass Du den Umsatz bis auf zwei Stellen hinter dem Komma genau erklärst!
                    Was um Himmels Willen verhindert, dass Du diese Erkenntnis annimmst?
                    Die Vernunft spricht leise, deshalb wird sie so oft nicht gehört.
                    - (Nehru, ind. Politiker, 1889-1964)

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                      #11
                      AW: USt-Erklärung - Aufgezwungene autom. Steuerberechnung

                      Zitat von Zackenbarsch Beitrag anzeigen
                      Ja, kaum zu glauben das irgendwelche Vollidioten von einer Steuersoftware die Möglichkeit zum centgenauen Rechnen erwarten, wo gibt's denn so was
                      Wenn Sie es unbedingt ganz genau haben wollen...Sie haben nach § 18 III UStG für das Kalenderjahr eine Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. Da dieser amtlich vorgeschriebene Vordruck nunmal eine Abrundung der BMG auf volle € vorsieht, entspricht ElsterFormular der Gesetzeslage.

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                        #12
                        AW: USt-Erklärung - Aufgezwungene autom. Steuerberechnung

                        Zur Abrundung (in doppeltem Sinne) auch Hinweis auf § 8 Kleinbetragsverordnung (KBV).
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          AW: USt-Erklärung - Aufgezwungene autom. Steuerberechnung

                          Faszinierendes kleines Gefecht. Faszinierend auch, dass es im Anwenderforum von Elsterformular so viele Antworten von erfahrenen Benutzern gibt, die sich fast so anhören, als wären es Mitarbeiter von Finanzämtern. Hin und wieder steht sogar in manch einem Beitrag, dass es sich TATSÄCHLICH um einen Finanzamtsmitarbeiter handelt. Ein Schelm wer jetzt denkt, dass in einem Forum zu Elster Formular, dem Steuerprogramm der Finanzverwaltung, es eigentlich die Regel sein müsste, dass Mitarbeiter der Finanzämter auf die Fragen der Bürger antworten. Aber wir haben Nachsicht weil wir wissen, wie chronisch überlastet unsere Finanzämter sind. Aber auch ich habe schon mehrfach verzweifelt vor der Frage gestanden, warum im Computerzeitalter das Finanzamt bei den Einnahmen (Umsatzsteuervoranmeldung) immer auf „volle Euros“ runden möchte. Das ist der Punkt, an dem die privaten Excel-Tabellen von Millionen Steuerpflichtigen eine kleine, aber so manchen Anwender kirre machende Abweichung im Ergebnis aufweisen. Da kann ich eigentlich nur dankbar sein, dass meine Auftraggeber mir meine Honorare nicht auf volle Euro gerundet überweisen. So kann ich mich jeden Monat neu über ein hübsches kleines Zusatzeinkommen freuen...

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                            #14
                            AW: USt-Erklärung - Aufgezwungene autom. Steuerberechnung

                            So kann ich mich jeden Monat neu über ein hübsches kleines Zusatzeinkommen freuen...
                            Aber nicht sofort ausgeben! Nicht, dass du es dann im Rahmen der Jahreserklärung dann doch noch an das Finanzamt abführen musst
                            Mfg

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                              #15
                              AW: USt-Erklärung - Aufgezwungene autom. Steuerberechnung

                              [Faszinierendes kleines Gefecht.]

                              Hallo 3D-Optikus,

                              faszinierend vor allem weil es mittlerweile sechs Jahre her ist dieses Gefecht.

                              Und die Gesetzeslage für die Umsatzsteuer ist nun mal so formuliert -> da können die Anwender hier im Forum auch nichts ändern.

                              Tschüß

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