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Anlage AV - Tatsächliches Entgeld ?

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    Anlage AV - Tatsächliches Entgeld ?

    Hallo,

    was ist in der Anlage AV mit "Tatsächliches Entgeld" gemeint?
    Der Brutto-oder Nettobetrag des erzielten Arbeits-entgeldes?

    Hintergrund ist, das ich paar Monate gearbeitet, die restliche Zeit aber Entgeldersatzleistungen bezogen hab.

    #2
    AW: Anlage AV - Tatsächliches Entgeld ?

    Auf der Anlage AV sind in diesen Fällen unterschiedliche Eintragungen vorzunehmen. Das tatsächliche Bruttoarbeitsentgelt ist in Zeile 5 der Anlage AV einzutragen, die Lohnersatzleistunen (Arbeitslosengeld) in Zeile 7 der Anlage AV.

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      #3
      AW: Anlage AV - Tatsächliches Entgeld ?

      Hallo,
      hab grad das gleiche Problem. Welcher Wert ist denn
      beim tatsächlichen Entgelt einzutragen?
      Danke!

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        #4
        AW: Anlage AV - Tatsächliches Entgeld ?

        Grundsätzlich immer der Bruttoarbeitslohn.

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          #5
          AW: Anlage AV - Tatsächliches Entgeld ?

          vielen lieben dank!

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            #6
            AW: Anlage AV - Tatsächliches Entgeld ?

            Ich hatte in dem Jahr mehrere Arbeitgeber. Ich arbeitete sowohl auf Steuerklasse 1 sowie 6.
            Muss man für "Tatsächliches Entgeld" die Brutto-Beträge addieren, oder handelt es sich nur um die Lohnsteuerkarte Kl.1 ?

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              #7
              AW: Anlage AV - Tatsächliches Entgeld ?

              Grundsätzlich ist der GESAMTE Bruttolohn in Zeile 5 (Beitragspflichtige Einnahmen i.S.d. Rentenversicherung) einzutragen. Eine Eingabe in Zeile 8 muss nur in besonderen Einzelfällen erfolgen.
              UserElster

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                #8
                AW: Anlage AV - Tatsächliches Entgeld ?

                Einzutragen ist nicht der Brutto-Arbeitslohn, sondern die Größe, welche der Rentenversicherung mitgeteilt wurde (jedes Jahr zum Anfang erhält man oder Frau eine entsprechende Mitteilung vom Arbeitgeber).


                mfg

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                  #9
                  AW: Anlage AV - Tatsächliches Entgeld ?

                  Wie schrieb schon UserElster:
                  Beitragspflichtige Einnahmen i.S.d. Rentenversicherung
                  Und zwar die aus dem Jahr vor dem Veranlagungszeitraum.
                  Die Vernunft spricht leise, deshalb wird sie so oft nicht gehört.
                  - (Nehru, ind. Politiker, 1889-1964)

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                    #10
                    AW: Anlage AV - Tatsächliches Entgeld ?

                    Wie ist das wenn ich z.B.

                    JAN 2008 noch ALG 2 bekommen hab und ab FEB 2008 dann mein Gehalt?

                    Ist das tatsächliche Endgeld dann meine

                    "Beitragspflichtige Einnahmen i.S.d. Rentenversicherung" ab FEB
                    +
                    Mein ALG 2 vom Januar 08?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Anlage AV - Tatsächliches Entgeld ?

                      (siehe zweiten Beitrag in diesem Thema)

                      Bruttoarbeitslohn in Zeile 5 und
                      Arbeitslosengeld in Zeile 7

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