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    Steuer-ID

    Meine Steuer-ID beginnt mit 829.... Sollte Finanzamt München sein. Bei Registrierung gibt's München I bis München IV aber keine fängt mit "829" an. Kann mir jemand sagen zu welchem Finanzamt gehört das Steuer-ID "829.."?

    #2
    AW: Steuer-ID

    Die Steuer-ID ist nicht die Steuernummer.

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      #3
      AW: Steuer-ID

      Die Identitätsnummer ist in 2008 noch keine Pflichteingabe, aber die Steuernummer. schauen Sie doch einfach auf Ihren letzten Steuerbescheid, dort haben Sie alle Angaben - Finanzamt und Steuernummer.

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        #4
        AW: Steuer-ID

        Hallo Allerseits,
        an der ID Nummer kann man weder Ort, Person oder ähnliches erkennen. Diese Nummer bleibt Lebenslang für ein und dieselbe Person erhalten. Egal wo man wohnt.
        Gruß Eike

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          #5
          AW: Steuer-ID

          Hallo Eike,

          dies stimmt nicht !

          Ich bin einmal ins Ausland gezogen und habe mich ordnungsgemaess beim Meldeamt abgemeldet. Als ich wieder nach D kam und mich anmeldete bekam ich eine neue Steuer-ID zugeteilt.

          Auch ich habe geglaubt "Diese Nummer bleibt Lebenslang für ein und dieselbe Person erhalten. Egal wo man wohnt." Dem ist nicht so. Mann/Frau kann nichts mehr glauben - Ist halt heute alles immer nur noch relativ.

          Die Auskunft die ich erhielt:

          "Sehr geehrter Herr ........,

          lt. Bundeszentralamt für Steuern lautet Ihre richtige Steuer-ID jetzt .............81 (siehe Schreiben vom 25.05.2010).

          Bei Abmeldung eines Bürgers ins Ausland wird die Steuer-ID gelöscht."

          Und das obwohl ich als Auslandsdeutscher in D unbeschraenkt steuerpflichtig bin. Das heist nun fuer mich: Ich bekomme jedes Mal eine neue Steuer-ID - wenn ich nach D fliege und mich anmelde.

          Ach ist das schoen
          Gruss namutoni

          P.s.: Bin halt ein Weltenbuerger. Zeit das ich das Universum wechsle - Ich mag den Planteten der Affen nicht mehr !!

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            #6
            AW: Steuer-ID

            Hallo Namutoni,

            da muss ich Dir leider widersprechen. Die Identifikationsnummer gilt ein Leben lang.

            Leider haben das auch noch nicht alle Einwohnermeldeämter begriffen und vergeben eine neue Identifikationsnummer, obwohl schon eine existierte. Ich kann Dir aber verraten, dass an Verbesserungen gearbeitet wird.

            Dieses Durcheinander sollte dann hoffentlich bald der Vergangenheit angehören und auch dem "Weltenbürger" wird nicht ständig eine neue Nummer erteilt, wenn er in Deutschland wieder begrüßt wird ;-).

            Wenn Du mir misstraust, kannst Du den offiziellen Text auf der Rückseite des Mitteilungsschreibens nachlesen. Dort steht auch gleich im ersten Absatz, dass sie lebenslang gültig bleibt. Im Internet ist der Text auch abgedruckt:

            http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/Steueridentifikationsnummer/Allgemeine_Informationen/allgemeineInformationen_node.html

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              #7
              AW: Steuer-ID

              Dies fand ich noch in der Infobroschuere:Informationsbroschüre Bundeseinheitliche Identifikationsnummer für Steuerpflichtige Verfahren nach § 139b Abgabenordnung (AO) Stand: 1. Januar 2009

              "Durch Geburten, Umzüge, Namensänderungen, Sterbefälle, etc. ergeben sich in den
              Meldedaten täglich etwa 40.000 Änderungen zum ursprünglichen Datenbestand. Um die
              Aktualität des Datenbestandes zu gewährleisten, übermitteln die Meldebehörden seit dem
              1. Juli 2007 diese Veränderungen täglich dem BZSt. Das BZSt muss diese Änderungen
              einpflegen um die zentrale Datenbestand für steuerliche Zwecke tagesaktuell zu halten.
              Ziel aller Maßnahmen ist es, Veränderungsnachrichten im Regelbetrieb sowohl in den
              Meldebehörden als auch im BZSt tagesaktuell zu verarbeiten.

              Da jeder Einwohner nur eine einzige Identifikationsnummer erhalten darf, muss das BZSt
              sämtliche Daten von über 80 Millionen Einwohnern untereinander abgleichen. Doppelte
              Datensätze, so genannte Dubletten, müssen aus dem Datenbestand entfernt werden.
              Die Ergebnisse dieses Datenbankabgleichs geben Hinweise auf nicht eindeutige
              Meldedaten, die dann an die Meldebehörden zum Zwecke der Aufklärung des
              Sachverhalts zurückgegeben werden. Dieses Vorgehen entspricht der gesetzlichen
              Regelung in § 139b Abs. 9 AO, nach der das BZSt die Meldebehörden zu unterrichten
              hat, wenn konkrete Anhaltspunkte für Fehler in Datensätzen vorliegen.
              Alle Datensätze, die nicht zu Dubletten geführt haben, nehmen an der Vergabe der
              Identifikationsnummer teil. Das bedeutet, dass nach dem Zufallsprinzip
              Identifikationsnummern den Meldedatensätzen technisch zugewiesen werden. Diese
              „Paare“ (Meldedatensatz und Identifikationsnummer) werden anschließend für die
              jeweilige Meldebehörde aufbereitet und verschlüsselt an diese Behörde zurückgeliefert.
              Damit wird erreicht, dass alle in den Melderegistern gespeicherten und beim zentralen
              Datenabgleich eindeutig identifizierten Personen eine Identifikationsnummer erhalten,
              welche den Meldebehörden zur Aufnahme in ihren Datenbestand übermittelt werden.
              Anschließend wird der Steuerpflichtige schriftlich über die Zuteilung der
              Identifikationsnummer unterrichtet. Diese Mitteilungen basieren ausschließlich auf den bei
              den Meldebehörden vorhandenen Daten und beinhalten die aktuelle Anschrift der Bürger,
              die zugeteilte Identifikationsnummer und die weiteren gespeicherten Daten.

              Vielleicht findet noch einer was dazu: lt. Bundeszentralamt für Steuern wird bei Abmeldung eines Bürgers ins Ausland die Steuer-ID gelöscht.

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                #8
                AW: Steuer-ID

                Von der Sache her ist § 139b Abgabenordnung eindeutig:

                (1) Eine natürliche Person darf nicht mehr als eine Identifikationsnummer erhalten.

                Jedoch steht in der Verordnung zur Vergabe steuerlicher Identifikationsnummern ein Paragraph, der auch den Behörden in Ihrem Fall recht geben kann:

                § 4 Löschungsfrist
                Die beim Bundeszentralamt für Steuern nach § 139b Abs. 3 der Abgabenordnung gespeicherten Daten sind zu löschen, wenn sie zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Finanzbehörden nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Steuerpflichtige verstorben ist.

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