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Elektronische Spendenquittung EstDV §50, 1a

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    Elektronische Spendenquittung EstDV §50, 1a

    Hallo,

    Schon bereits 2007 wurde im EstDV §50 ein Passus eingebaut, der es in Zukunft ermöglichen soll, eine Spendenquittung auch elektronisch zu übermitteln.

    Demnach kann der Aussteller einer Spendenquittung, sofern das Einverständnis des Spenders vorliegt, die Daten der Spendenquittung elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Auf Grund der neuen Steuerident-Nr kann der Spender und damit auch das zuständige Finanzamt ermittelt werden.

    Der Spender braucht dann die Quittungen nicht mehr vorlegen, da sie dann bereits elektronisch vorliegen sollten.

    Soviel zur Theorie. Bis heute habe ich nichts weiter gehört. Ich hatte mir gedacht, das sowas dann ähnlich abgewickelt wird, wie Elster, oder vielleicht sogar mit Elster. Bislang konnte man mir aber noch keine Auskunft geben, auch nicht im Bfm.

    Weiss zufällig einer der fleißigen Leser hier darüber Bescheid?

    Pasadena

    #2
    AW: Elektronische Spendenquittung EstDV §50, 1a

    Das Ganze bezieht sich aber nur auf Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung des öffentlichen Rechts oder einer nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes steuerbefreiten Stiftung des privaten Rechts.
    Ab 2008 gibts den Absatz 1a schon nicht mehr!

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      #3
      AW: Elektronische Spendenquittung EstDV §50, 1a

      Sicher? Nur Stiftungen?

      Heißt das, für alle anderen bleibt es, wie bisher? Ich habe nämlich nirgendwo gelesen, das der 1a wieder aufgehoben wurde.

      Pasadena

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        #4
        AW: Elektronische Spendenquittung EstDV §50, 1a

        Sorry, war auf dem total falschen Dampfer!

        Der § 50 EStDV wurde in der Fassung vom 20.12.2008 mit Wirkung ab 1.1.2009 geändert:

        (1a) 1Der Zuwendende kann den Zuwendungsempfänger bevollmächtigen, die Zuwendungsbestätigung der Finanzbehörde nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln. 2Der Zuwendende hat dem Zuwendungsempfänger zu diesem Zweck seine Identifikationsnummer (§ 139b der Abgabenordnung) mitzuteilen. 3Die Vollmacht kann nur mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. 4Der Datensatz ist bis zum 28. Februar des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die Zuwendung geleistet worden ist, an die Finanzbehörde zu übermitteln. 5Der Zuwendungsempfänger hat dem Zuwendenden die nach Satz 1 übermittelten Daten elektronisch oder auf dessen Wunsch als Ausdruck zur Verfügung zu stellen; in beiden Fällen ist darauf hinzuweisen, dass die Daten der Finanzbehörde übermittelt worden sind.


        Über eine Möglichkeit, derzeit die Zuwendungsbestätigung ohnline zu übermitteln, ist mir nichts bekannt.

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          #5
          AW: Elektronische Spendenquittung EstDV §50, 1a

          Hallo,

          Ich habe heute Info von meinem Steuerberater bekommen, das der Bundesrat das Gesetz zur Modernisierung des beuerungsverfahrens bestätigt hat. Darin enthalten ist auch:

          Neuerungen bei elektronischen Zuwendungsbestätigung

          Demnach gibt es einen neuen § 93c AO (Abgabenordung). Als Zeitpunkt zur Anwnedung der neuen Regelung wurde 2016 angegeben, also ab aktuellem Jahr.

          Wie sieht es bei Elster aus? Gibt es inzwischen ein Verfahren/Schnittstelle, um Masseninformationen (SteuerID, Betrag, Datum der Zuwendung, usw) der Zuwendungsempfänger zu übermitteln?
          Ich glaube, es geht jetzt so langsam los.

          Pasadena

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            #6
            AW: Elektronische Spendenquittung EstDV §50, 1a

            Ich glaube, es geht jetzt so langsam los
            Die Betonung liegt auf langsam, denn die elektronische Übermittlungsmöglichkeit war schon mal für das Jahr 2012 avisiert.

            Mir würde es reichen, wenn die bisherige Vorlagepflicht für Spendenbelege durch eine Vorhaltepflicht mit 1-jähriger Aufbewahrungsdauer dieser Belege ersetzt wird.
            Ich glaube nämlich nicht, dass alle Spendenempfänger die elektronische Übermittlungsmöglichkeit in der Praxis nutzen werden
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Elektronische Spendenquittung EstDV §50, 1a

              Hallo,

              Sehe ich auch so. Die meisten meiner Kunden wollen damit eigentlich nichts zu tun haben. Trotzdem muss ich die Möglichkeit in Betracht ziehen und die Schnittstelle einbauen. Dazu brauche ich die Infos.
              Ich will nur sichergehen, das ich da auf dem laufenden bleibe. Das es da wohl eher schleppend vorangehen wird, beobachte ich auch seit Anfang der Diskussion.

              Solange es da keine Testumgebung gibt, brauche ich nicht anfangen. Ich fürchte nur, das es dann irgendwann plötzlich ganz schnell gehen muss.....

              Na denn, warten wir ab.

              Pasadena

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                #8
                AW: Elektronische Spendenquittung EstDV §50, 1a

                Die Pflicht zur Abgabe der "Originalpapierzuwendungsbestätigung" bei der Einkommensteuererklärung entfällt ja nun per 01.01.2017 durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Das Original muss zwar weiterhin aufbewahrt werden, aber immerhin nicht mehr postalisch der elektronischen Steuererklärung hinterhergeschickt werden. So weit, so gut.

                Ich finde aber nirgends etwas zu der bereits oben erwähnten und seit 2009 gesetzlich verankerten elektronischen Übertragung von Zuwendungsbestätigungen durch den Zuwendungsempfänger. Gibt's da echt immer noch nichts?

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                  #9
                  AW: Elektronische Spendenquittung EstDV §50, 1a

                  Hi kroppeno,

                  Ja offenbar. Ich warte auch schon seit Jahren (!), das ich endlich mal an Infos komme, wie das nun technisch ablaufen soll. Das herkömmliche Verfahren innerhalb der Elstertransfers ist dafür ungeeignet und m.E. immer nur für einzelne Zuwendungen gedacht. Wie ist es aber bei gemeinnützigen Einrichtungen, die so nach einem Jahreswechsel hunderte bzw. tausende von Spenden auf einmal melden müssen, weil sie die ja auch auf einmal versenden würden.

                  Dafür fehlt mir die passende Elsterschnittstelle, wo ich nur die relevanten Spenderdaten (z.B. Name, SteuerID, Betrag, diverse weitere Infos, die als Pflicht auf der Quittung erscheinen) als Massenauflistung an Elster schicken kann.

                  Bei meinem letzten Kontakt mit einem Elster-MA kratzte man sich noch am Kopf und wollte mich informieren. Bis heute habe ich nichts erfahren.

                  Vielleicht hat man gehofft, das es nie passiert.....nun ist es passiert. Ist ja aber trotz allem noch freiwillig. Es handelt sich hier ja (noch) um eine "Kann-Regelung".

                  Anyway, bin gespannt ob und wann das losgeht.

                  Pasadena

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                    #10
                    AW: Elektronische Spendenquittung EstDV §50, 1a

                    Zitat von Pasadena Beitrag anzeigen
                    ... Wie ist es aber bei gemeinnützigen Einrichtungen, die so nach einem Jahreswechsel hunderte bzw. tausende von Spenden auf einmal melden müssen, weil sie die ja auch auf einmal versenden würden.

                    Dafür fehlt mir die passende Elsterschnittstelle, wo ich nur die relevanten Spenderdaten (z.B. Name, SteuerID, Betrag, diverse weitere Infos, die als Pflicht auf der Quittung erscheinen) als Massenauflistung an Elster schicken kann.

                    ...
                    Genau darum geht es mir auch. Ich habe mal per Kontaktformular bzw. Email bei ELSTER und BMF nachgefragt. Bin gespannt, ob und wann ich da eine Antwort bekomme...

                    Kannst Du mir bei der Gelegenheit mal kurz erläutern, was Du mit "Das herkömmliche Verfahren innerhalb der Elstertransfers" meinst?

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                      #11
                      AW: Elektronische Spendenquittung EstDV §50, 1a

                      Zitat von kroppeno Beitrag anzeigen
                      Kannst Du mir bei der Gelegenheit mal kurz erläutern, was Du mit "Das herkömmliche Verfahren innerhalb der Elstertransfers" meinst?
                      Eigentlich nichts genaues. Es gibt wohl einen Vorgang, wo man (zumindestens als Firma) erhaltene Spenden angeben und entsprechend verarbeiten kann. Ich habe mich aber nie richtig damit beschäftigt, da ich es gleich als irgendwie "falsch" eingestuft habe. Ich habe auch keine Informationen mehr da, habe es aber hier irgendwo im Forum gefunden. Vielleicht ist es auch was völlig anderes und ich habe das nur falsch verstanden. Jedenfalls nicht der Rede wert.

                      Bin gespannt auf deine Antwort von Elster oder BMF. Ich schätze, ich kenne sie schon......WARTEN! Aber die Hoffnung stirbt zuletzt.

                      Pasadena

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                        #12
                        AW: Elektronische Spendenquittung EstDV §50, 1a

                        Antwort von der ELSTER-Hotline: Bitte registrieren Sie sich im ELSTER Entwickler-Bereich und stellen Sie die Frage im dortigen Forum.

                        Antwort vom BMF: "Das Verfahren zur elektronischen Zuwendungsbestätigung wird derzeit konzipiert. Für die Abwicklung der technischen Abläufe ist das Verfahren „ELSTER“ vorgesehen. Zum Übertragungsverfahren und zur Datensatzbeschreibung können derzeit noch keine konkreten Informationen veröffentlicht werden."

                        Also: Derzeit ist eine Übertragung noch nicht möglich!

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                          #13
                          AW: Elektronische Spendenquittung EstDV §50, 1a

                          Hallo,

                          ... hab ich es nicht gesagt? Bitte warten.....
                          Im Entwicklerforum wirst du auch nichts neues erfahren, ich bin da drin und bekomme quasi ähnliche Antworten wie vom BMF, was sollen sie doch sonst auch machen, dort muss man auch warten.

                          Also bleiben wir "Standby"...

                          LG Pasadena

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