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ESt 08, Hauptvordruck Zeile 77 abziehbare %

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    ESt 08, Hauptvordruck Zeile 77 abziehbare %

    Guten Abend,

    im Gegenzug zu der Anwachsung eines Gesellschaftsanteiles durch Ausscheiden eines vormaligen Mitgesellschafters per 02.01.08 an einer Personengesellschaft bin ich vertraglich eine lebenslange Rentenzahlungsverpflichtung eingegangen welche mich persönlich verpflichtet, unabhängig von der Weiterexistenz der Gesellschaft/des Betriebs. Dies will ich natürlich als Sonderausgaben in der privaten Steuererklärung ansetzen und habe den Eintrag in Zeile 77 hinsichtlich Grund und gezahlter Beträge vorgenommen.

    Nun müssen zwingend noch die abziehbaren Prozente eingegeben werden, sonst scheitert die Plausibilitätsprüfung. Ich kann jedoch keinen Wert von "100" eingeben, sondern nur 1 bis 99. Dies führt doch aber zu einer unvollständigen Anrechnung des abziehbaren Rentenbetrages.

    Ist dies ein Programmfehler? Ich meine, ab 2008 seien solche Rente ja nach § 10 Absatz 1a voll abzugsfähig, also muß ich doch 100 % eingeben können...

    #2
    AW: ESt 08, Hauptvordruck Zeile 77 abziehbare %

    Das ist so nicht richtig. Eine Rente kann grundsätzlich nur mit dem sogenannten Ertragsanteil abgezogen werden, der sich nach dem lebensalter des Rentenberechtigten zu Beginn dieser Rente richtet. Es gibt keinen Ertragsanteil von 100 v. H.. Deshalb dieses Problem beim Eintrag der Zahlungen in Zeile 77.
    Im Gegensatz zur Rente gibt es noch die sogenannten dauernden Lasten, die in Zeile 78 eingetragen werden. Diese sind mit dem vollen Betrag abzugsfähig.
    Ob Ihre Zahlungen letztendlich als Rente oder als dauernde Last zu qualifizieren sind, hängt von den Vertragsbedingungen ab. Diese rechtliche Frage sollte jedoch ein Fachmann beantworten. Evtl. gibt Ihnen das Finanzamt dazu Auskunft bzw. ein Steuerberater. Da es sich wohl hier um einen Dauersachverhalt handelt, der sich über Jahre hinwegzieht, halte ich eine Klärung gleich zu Beginn für sinnvoll.

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      #3
      AW: ESt 08, Hauptvordruck Zeile 77 abziehbare %

      Zu fragen ist auch, ob die Personengesellschaft nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters noch existiert wegen noch weiterer Gesellschafter. Falls ja, dann wäre das im übrigen im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung zu erklären und zu klären, so dass in der Einkommensteuererklärung nur das dort gefundene Ergebnis zu übernehmen wäre. Diesen Punkt sollten Sie unbedingt klären, damit Sie nicht verfahrensrechtlich hinten runterfallen, wenn das Einkommensteuerfinanzamt sich sonst ggf. weigert.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: ESt 08, Hauptvordruck Zeile 77 abziehbare %

        Renten raten ist eine dauernde Last. Wenn Sie im § 10 Ia EStG sind, ist Zeile 78 ihr Freund.

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          #5
          AW: ESt 08, Hauptvordruck Zeile 77 abziehbare %

          Vielen Dank an alle Schreiber für die hilfreichen Antworten!

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