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Unterhalt - Anrechnung der KV auf Einkünfte

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    Unterhalt - Anrechnung der KV auf Einkünfte

    Hallo liebes Forum,

    habe ein Problem in der Anlage Unterhalt bei der Anrechnung der KV/PV-Beiträge auf die Einkünfte einer ganzjährig unterstützten (bedürftigen) Person.
    Die von mir unterstützte Person hat NUR Einkünfte aus nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit und ist in der GKV freiwillig versichert.

    In der Anlage Unterhalt trage ich diese Einkünfte aus Gewerbe unter Übrige Einkünfte (Z49Rechts) ein, die KV-Beiträge mache ich bei Gesetzliche SV-Beiträge/Freiwillige KV (Z46Mitte) voll geltend. Die Plausi-Prüfung zwingt mich nun, einen Bruttoarbeitslohn (Z46Links) einzugeben. Da die unterstützte Person KEIN Arbeitnehmer ist, trage ich daher NULL ein. Die Plausi ist dann ok, die KV-Beiträge vermindern aber die Einkünfte nicht.
    Trage ich 1 EUR (sachlich falsch) als Lohn ein, werden die KV-Beiträge voll anerkannt (d.h. es werden mehr Unterhaltsaufwendungen anerkannt, da die Einkünfte der Person sinken).

    Wie kann ich die KV-Beiträge für meinen Fall richtig eintragen? Wo liegt mein Denkfehler?
    Vielen Dank.
    mfg. - Kent

    #2
    AW: Unterhalt - Anrechnung der KV auf Einkünfte

    Krankenversicherungsbeiträge sind nur bei der Berechnung der eigenen Einkünfte von Arbeitnehmern von Interesse und daher einzutragen. In Ihrem Fall entfällt ein Eintrag, da selbständige Einkünfte vorliegen.

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