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Großbuchstaben "U" bei Arbeitsbescheinigung

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    Großbuchstaben "U" bei Arbeitsbescheinigung

    Hallo,
    wer kann mir helfen?

    Mein Problem!

    Wenn eine Mitarbeiterin im Jahr 2009 die volle Elterzeit beansprucht und kein Mutterschutzgeld mehr bezogen hat.

    Was muss ich bei der Arbeitsbescheinigungsmeldung bei der Rubrik Großbuchstabe "U" eingeben?

    Gruß

    #2
    AW: Großbuchstaben "U" bei Arbeitsbescheinigung

    Hier ein Auszug von der Elster-Seite zu den Großbuchstaben (https://www.elster.de/elohn_nw_grossbchstb.php)

    Großbuchstabe U

    Im Gegensatz zu den anderen Großbuchstaben ist nicht nur der bloße Großbuchstabe "U" zu bescheinigen, sondern es ist die Anzahl der Großbuchstaben "U" zu bescheinigen.

    Der Großbuchstabe "U" ist aufzuzeichnen, wenn Arbeitslohnansprüche für mindestens fünf aufeinander folgende Werktage ganz oder überwiegend entfallen sind.

    Rechtsgrundlage: § 41b Abs.1 Nr. 2 EStG in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 5 und 6 EStG
    MfG, Christian

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