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    Kurzarbeit

    Hallo,
    ich habe eine Frage und zwar habe ich auf meiner Lohnsteuerbescheinigung 2009 Kurzarbeit ausgewiesen bekommen. Diese habe ich auch in der Anlage N in der dafür angegebene Zeile angegeben. Bei der Steuerberechnung kann ich diesen Betrag nirgends entdecken. Wer kann mir da weiterhelfen ?
    Danke im voraus
    Ulrich

    #2
    AW: Kurzarbeit

    Der steht hier weiter unten in der Berechnung:

    Berechnung der Einkommensteuer
    zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG

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      #3
      AW: Kurzarbeit

      Hallo,
      danke für die Antwort, d.h. also ich sehe den Betrag, den ich in Zeile Nr. 15 eingegeben habe nicht im einzelnen sondern
      insgesamt bei der Berechnung der Einkommensteuer
      zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
      nach dem Splittingtarif.
      Welches bei uns der gleiche Betrag ist wie das
      zu versteuerndes Einkommen ?
      Kommt mir etwas seltsam vor, daß der Betrag nicht gesondert irgendwo
      auftaucht.
      Gruß Ulrich

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        #4
        AW: Kurzarbeit

        das steht aber der Prozentsatz, der auf das zu versteuernde Einkommen anzuwenden ist.

        der würde dort sonst nicht stehen.

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          #5
          AW: Kurzarbeit

          Hallo, habe gerade noch mal nachgeschaut. Dort steht
          16,8177 v.H. ist das damit gemeint ?
          Gruß Ulrich

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            #6
            AW: Kurzarbeit

            So ist es.

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              #7
              AW: Kurzarbeit

              Vielen Dank, dann bin ich beruhigt.
              Gruß Ulrich

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                #8
                AW: Kurzarbeit

                Das freut mich

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