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gekaufte Gegenstände VOR Kleingewerbeeröffnung..

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    gekaufte Gegenstände VOR Kleingewerbeeröffnung..

    Hallo

    Ich habe 2009 im Juli mein Kleingewerbe angemeldet. Es heißt Sieling Fotografie.

    Nun habe ich für dieses Kleingewerbe schon im Jahr 2007 ein Spiegelreflexkamera gekaut. Und auch weitere nützliche Sachen für dieses Kleingewerbe. z.B.Druckertinten, Fotopapier, Objektive.

    Wie kann ich diese Sachen bei der Steuererklärung angeben? Ich habe mal gehört, man muss die Anschaffungen durch 4 teilen und kann dann die Teilsumme viere Jahre lang absetzen.

    Oder langt es, wenn ich diese Sachen bei der ÜER eintrage? Immer den vollen Preis. Und das Finanzamt rechnet selbstständig aus?

    Wie gehe ich am besten vor? Man will ja keine Fehler machen. ;-)

    LG Michael

    #2
    AW: gekaufte Gegenstände VOR Kleingewerbeeröffnung..

    Siehe § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG (Einlagen): http://bundesrecht.juris.de/estg/__6.html
    Abnutzbare Wirtschaftsgüter wie Kamera und Objektive sind ab dem Zeitpunkt der Anschaffung (2007) abzuschreiben.
    Kleinteile wie Tinte und Papier dürften kaum einen Wert haben.

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      #3
      AW: gekaufte Gegenstände VOR Kleingewerbeeröffnung..

      Hi

      Warum sollte ich eine Kamera schon 2007 abschreiben, wenn mein Kleingewerbe erst 2009 eröffnet wurde?

      Sollte man die Kaufsumme nicht durch 4 oder 5 teilen und dann den Teilbetrag absetzen?

      Leider sind Sie nicht auf alle meine Fragen eingegangen.

      LG Michael

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        #4
        AW: gekaufte Gegenstände VOR Kleingewerbeeröffnung..

        Hallo,

        abgeschrieben wird ab dem Zeitpunkt der Anschaffung 2007. Wenn du 2009 mit deinem Gewerbe beginnst ist die Kamera ja schon zwei Jahre alt, da kannst du doch nur noch mit dem Wert einsteigen, denn Sie dann hat.

        Tschüß

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          #5
          AW: gekaufte Gegenstände VOR Kleingewerbeeröffnung..

          Zitat von Schakatak Beitrag anzeigen
          Warum sollte ich eine Kamera schon 2007 abschreiben, wenn mein Kleingewerbe erst 2009 eröffnet wurde?
          Weil der Wertverzehr mit der Anschaffung des Gegenstandes beginnt und nicht erst dann, wenn Sie ein Gewerbe eröffnen.
          Wenn Sie die Kamera am 01.07.2007 für 1000 gekauft haben und die Nutzungsdauer bei vier Jahren liegt, liegt der Wert am 01.07.2009 bei 500 und die Restnutzungsdauer bei zwei Jahren. Abschreibung 2009: 125, 2010: 250, 2011: 125.

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            #6
            AW: gekaufte Gegenstände VOR Kleingewerbeeröffnung..

            Zitat von InsideFA Beitrag anzeigen
            . Abschreibung 2009: 125, 2010: 250, 2011: 125.
            Warum für die letzen Jahre unterschiedliche Summen?

            Komme da nicht ganz mit. Aber die Lage klärt sich langsam.

            LG Michael

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              #7
              AW: gekaufte Gegenstände VOR Kleingewerbeeröffnung..

              Zitat von Schakatak Beitrag anzeigen
              Warum für die letzen Jahre unterschiedliche Summen?
              Na weil dann seit 1. 7. 2007 1.000 € aufgebraucht sind.

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                #8
                AW: gekaufte Gegenstände VOR Kleingewerbeeröffnung..

                Zitat:Warum für die letzen Jahre unterschiedliche Summen?

                Komme da nicht ganz mit. Aber die Lage klärt sich langsam.

                LG Michael

                Hallo,
                weil du in diesem Beispiel in 2009 nur ein halbes Jahr hast, 2010 voll und 2011 den Restwert für ein halbes Jahr.
                Das passt doch ganz korrekt.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: gekaufte Gegenstände VOR Kleingewerbeeröffnung..

                  Hallo

                  Jepp, das leuchtet mir jetzt ein. Logisch ;-)

                  Wie lange kann man denn eine größere Anschaffung in jahren absetzen? Waren das 4 oder 5 Jahre?

                  Es steht wieder ein Kamerakauf an und dann würde ich das gerne wissen wollen. Einige sagen 4, einige 5 Jahre. Andere widerum sagen, 4 Jahre lang volle Summe.....

                  Da blickt doch keiner mehr durch. Aber mit Ihrer Hilfe kommen wir schon zu einen befriedigenden Lösung.

                  LG Michael
                  Zuletzt geändert von Schakatak; 28.01.2010, 09:45.

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                    #10
                    AW: gekaufte Gegenstände VOR Kleingewerbeeröffnung..

                    Hallo,
                    irgendwo gibt es für fast alle Gegenstände sogenannte AfA-Tabellen die eine Nutzungsdauer festlegen.
                    Aber ich denke wenn du deine Kamera auf 4 Jahre abschreibst ist das i.O.
                    Das man 4 Jahre die volle Summe abschreiben kann, dieser "hilfreiche Hinweis" gehört in das Reich der Phantasie. Eigentlich sagt doch der logische Menschenverstand ich kann nur einmal die Gesamtkosten abschreiben und das in Teilbeträgen über einen gewissen Zeitraum.

                    Tschüß

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                      #11
                      AW: gekaufte Gegenstände VOR Kleingewerbeeröffnung..

                      Nach der derzeit gültigen amtlichen Tabelle beträgt die Nutzungsdauer für eine Kamera 7 Jahre.

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                        #12
                        AW: gekaufte Gegenstände VOR Kleingewerbeeröffnung..

                        Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter:
                        http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_308/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Betriebspruefung/005.html

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                          #13
                          AW: gekaufte Gegenstände VOR Kleingewerbeeröffnung..

                          Also hängt das alles damit zusammen, wie lange man die Geräte nutzt, bzw beabsichtigt, zu nutzen.

                          Ich nutze in der Regel Fotokameras um die 3-4 Jahre. Also teile ich die Gesamtsumme du die Nutzjahre und setze diese dann ab. Jedes Jahr dann die Teilsumme.

                          Soweit alles klar.

                          Vielen Dank

                          LG Michael
                          www.sieling-foto.de

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                            #14
                            AW: gekaufte Gegenstände VOR Kleingewerbeeröffnung..

                            Zitat von Schakatak Beitrag anzeigen
                            Also hängt das alles damit zusammen, wie lange man die Geräte nutzt, bzw beabsichtigt, zu nutzen.

                            Ich nutze in der Regel Fotokameras um die 3-4 Jahre. Also teile ich die Gesamtsumme du die Nutzjahre und setze diese dann ab. Jedes Jahr dann die Teilsumme.

                            Soweit alles klar.

                            Vielen Dank

                            LG Michael
                            www.sieling-foto.de
                            Da brauchst Du dann aber gute Argumente gegenüber Deinem Finanbeamten ;-)
                            Laut der aktuellen AFA-Tabelle ist die Abschreibungsdauer bei Kameras, Zubehör, etc. 7 Jahre! Die kann man sich hier downloaden: http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Betriebspruefung/005.html

                            Grüße Sveni

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                              #15
                              AW: gekaufte Gegenstände VOR Kleingewerbeeröffnung..

                              Hi

                              Dass mit den 7 Jahren habe ich auch gelesen. Was ist aber, wenn ich die Kamera nach 3-4 Jahren verkaufe und mir ein neues Modell zulege?

                              Wie schreibe ich dann ab?

                              LG Michael

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