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Steuerbescheinigung

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    Steuerbescheinigung

    hallo. habe heute von der lbs eine steuerbescheinigung bekommen.
    Bescheinigung für alle Privatkonten und/oder -depots heißt das genau.

    was muss ich damit machen?
    auf der lbs seite steht auch nix dazu und bei wiki verstehe ich die erklärung nicht.
    wird diese mit an das FA gesendet oder ist das nur eine info für mich?
    dieses dokument hat 4 zeilen.
    bei mir steht in der ersten bei "Höhe der Kapitalerträge- Zeile 7 Anlage KAP" ein Betrag und
    bei "Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages- Zeile 14 oder 14a Anlage KAP" ebenfalls ein Betrag.
    die restlichen 2 zeilen stehen bei 0€.

    danke schonmal im vorraus.

    #2
    AW: Steuerbescheinigung

    Die Daten kommen in die Anlage KAP, wenn man diese denn überhaupt abgeben muss oder will.

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      #3
      AW: Steuerbescheinigung

      Zitat von neysee Beitrag anzeigen
      Die Daten kommen in die Anlage KAP, wenn man diese denn überhaupt abgeben muss oder will.
      und hat das irgendwelche vor- oder nachteile wenn ich diese mit abgebe?
      laso der betrag ist unter 70€.
      und woher weiß ich, dass ich diese abgeben muss?

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        #4
        AW: Steuerbescheinigung

        Zitat von jerome Beitrag anzeigen
        und woher weiß ich, dass ich diese abgeben muss?
        Das müsste glaube ich aus den Erläuterungen zur Anlage KAP ersichtlich sein. Mit ElsterOnline hat das allerdings nichts zu tun.

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          #5
          AW: Steuerbescheinigung

          Hallo Jerome,
          Sie haben also die Steuerbescheinigung EINES Kreditinstitutes erhalten.
          Ob Sie diese einreichen müssen, können Sie erst entscheiden, wenn Ihnen alle Bescheinigungen aller Kreditinstitute vorliegen, bei denen Sie Anlagen unterhalten.
          Dann erst können Sie errechnen, ob Sie den Sparerpauschbetrag von 801EUR für Alleinstehende überschreiten.
          Sollten Sie nun überschüssige Abgeltungssteuer gelten machen wollen, eine Kirchensteuerpflicht nicht angegeben haben oder die Freibeträge nicht passend aufgeteilt haben, so müssen Sie ALLE Steuerbescheinigungen im Original einreichen, - auch die der LBS.
          Mit freundlichen Grüssen
          gez. D. Cremer

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            #6
            AW: Steuerbescheinigung

            ok.noch eine frage dazu.
            läuft denn der gesamte freibetrag der Sparkasse über alle konten?
            also ich habe ein tagesgeldkonto bei der SPK. ich musste aber keinen freibetrag angeben, oder sind diese steuerfrei?oder läuft dieses zusammen mit dem girokonto?
            und wie ist das genau mit den freibeträgen. zählen die immer nur für das laufende jahr oder über die gesamte laufzeit eines vertrages?

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              #7
              AW: Steuerbescheinigung

              Das müsste eigentlich aus dem Freistellungsauftrag (Kopie) ersichtlich sein.

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                #8
                AW: Steuerbescheinigung

                Hallo Jerome,
                Freistellungsaufträge gelten jeweils für ALLE Zinseinnahmen eines Institutes.
                Er gilt für jeweils ein Kalenderjahr und wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, falls keine anderslautende Weisung erteilt wird. Wurde er von vornherein für einen bestimmten Zeitraum befristet, so endet er mit Ablauf dieser Frist.
                Mit freundlichen Grüssen
                gez. D. Cremer

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                  #9
                  AW: Steuerbescheinigung

                  ok danke. dann kann ich also jedes jahr soviel zinsen erwirtschaften, wie in dem freistellungsauftrag des kontos oder depots, angegebene ist!? verstehe ich das richtig?

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                    #10
                    AW: Steuerbescheinigung

                    Man kann natürlich soviel Zinsen erwirtschaften, wie man möchte. Wenn es mehr als der Freistellungsauftrag ist, werden aber Steuern einbehalten.

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