Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kosten für Schulhort als Kinderbetreuungskosten?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kosten für Schulhort als Kinderbetreuungskosten?

    Hallo,

    ich mache die Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2009 und möchte erstmals
    die Kosten für den Schulhort unserer Tochter (6 Jahre = 1.Klasse) als Kinderbetreuungskosten geltend machen.
    Das Kind muss vor dem Schulunterricht in den Frühhort und danach in den Späthort,
    da beide Eltern erwerbstätig sind.

    Eingetragen in Anlage Kind - Seite 3 - Zeilen 61+62
    Gesamtkosten 266 EUR
    Grund Erwerbstätigkeit

    Nun wird mir bei der Berechnung folgender Hinweis angezeigt:

    Für ein Kind sind Gesamtaufwendungen für Kinderbetreuungskosten eingegeben, die maschinell nicht in der Steuerberechnung berücksichtigt wurden.
    Der Abzug von Kinderbetreuungskosten konnte aufgrund der von Ihnen getätigten Abzugsgründen für ein Kind ( 18.04.2003 ) nicht maschinell vorgenommen werden.

    Meine Frage:

    Kann ich die Schulhortkosten nicht als Betreuungskosten geltend machen und wenn doch wo gehören die dann rein?

    Vielen Dank für Eure Hilfe,
    freundliche Grüße, Sven.

    #2
    AW: Kosten für Schulhort als Kinderbetreuungskosten?

    Bei der Mutter müssen auch Angaben in Zeilen 69 ff gemacht werden.

    Kommentar


      #3
      AW: Kosten für Schulhort als Kinderbetreuungskosten?

      Hallo Petzer,

      ich habe alle Aufwendungen in der Zeile 62 der Mutter zugewiesen.
      Dabei kam o.g. Bemerkung.

      Nun habe ich mal in Zeile 62 den Vater mit Erwerbstätigkeit
      und in Zeile 69 die Mutter mit Erwerbstätigkeit eingetragen.
      Die Kosten hab ich 1x zu 100% bei der Mutter eingetragen und beim
      zweiten Versuch jeweils zu 50% aufgeteilt.

      Nun bekomme ich beide Male folgenden Hinweis angezeigt:

      Für ein Kind sind Gesamtaufwendungen für Kinderbetreuungskosten eingegeben, die maschinell nicht in der Steuerberechnung berücksichtigt wurden.
      Es wurden Kinderbetreuungskosten ( 18.04.2003 ) angegeben, jedoch wurde keine Angabe zur Aufteilung auf die Einkünfte getätigt.

      Ich vermute mal, das bezieht sich nun auf die Zeilen 77 bis 82.
      Da habe ich nichts eingetragen, da keines der jeweils 3 Punkte zutrifft.

      Was mache ich noch falsch?

      Vielen Dank, Gruß Sven.

      Kommentar


        #4
        AW: Kosten für Schulhort als Kinderbetreuungskosten?

        wierum sie vater und mutter eintragen, also zeile 62 oder 69 ist bei zusammenveranlagten verheirateten eigentlich schnuppe, also es geht auch die mutter in zeile 62 und der vater in zeile 69. auch die verteilung 50/50 oder 100/0 sollte relativ egal sein.
        sinn macht es, wenn das eingetragene den tatsachen entspricht, da es ggf. dem finanzamt ggü. belegt werden muss ;-)

        tatsaechlich muessen sie bei der auswahl 'erwerbstaetigkeit' in den oberen zeilen zusaetzlich in den zeilen 77 bis 88 eintragungen vornehmen.
        was meinen sie denn mit keiner der DREI punkte trifft zu?

        wenn sie normal angestellt sind, also nichtselbstaendig arbeiten, enthaelt ggf zeile 81 den 4. zutreffenden punkt?
        ins feld aufwendungen muss der betrag von oben, abgezogen wie werbungskosten dann der zu beruecksichtigende 2/3 betrag davon.

        bei einer verteilung 100/0 genuegt es bei mir unten den einen elternteil auszufuellen, der die kosten absetzt.

        also zusammenfassend:

        zeile 61, kosten auffuehren,
        zeile 62, mutter, erwerbstätigkeit, kompletter betrag,
        zeile 69, vater, erwerbstätigkeit, 0
        zeile 77, mutter
        zeile 81, kompletter betrag, 2/3 betrag

        PS: achja, zeile 87 muss imho auch ausgefuellt werden, gemeinsamer haushalt, das ganze jahr.

        Kommentar


          #5
          AW: Kosten für Schulhort als Kinderbetreuungskosten?

          Danke Falzo,

          Zeile 87 hatte ich schon ausgefüllt.
          Dummerweise habe ich die Zeile 81 "nichtselbstständige Arbeit" übersehen. Diese trifft zu.
          Die anderen drei Zeilen (78-80) treffen nicht zu - so wars gemeint.

          Jetzt klappts mit der Berechnung.

          Also vielen Dank den Helfern.

          Gruß Sven.

          Kommentar

          Lädt...
          X