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    Anlage V Zeile 12

    Hallo! Müssen in Zeile 12 der Anlage V (Anlage aus Vermietung und Verpachtung) die gezahlten Betriebskostenvorauszahlungen eingetragen werden minus der Betriebskostenrückerstattung für 2008? Weil die doch eigentlich keine Einnahme sind (aber so behandelt werden), da ja von ihnen die tatsächlich anfallenden Gebühren bezahlt werden.
    Danke für Hilfe!!!

    #2
    AW: Anlage V Zeile 12

    In Zeile 12 werden die Nebenkosten eingetragen, die du von deinem Mieter erhalten hast, abzüglich der Beträge, die du deinem Mieter erstattet hast.

    Auf Seite 2 werden die Nebenkosten eingetragen, die du an Stadtwerke etc gezahlt hast.
    Zuletzt geändert von Petzer; 31.01.2010, 20:52.

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      #3
      AW: Anlage V Zeile 12

      Verzeihung: wo genau (in welcher Zeile) muß ich bitte die tatsächlich gezahlten Nebenkosten eintragen?
      Danke

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        #4
        AW: Anlage V Zeile 12

        In den Papierformularen ist es wohl die Zeile 46 ...

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          #5
          AW: Anlage V Zeile 12

          Ja klar...! Danke!!!

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            #6
            AW: Anlage V Zeile 12

            Wir haben im Januar 2010 eine Eigentumswohnung gekauft. Ab Januar vermietet. Mieter zahlen 200.-Euro Nebenkosten mtl. Wir zahlen 200.-Euro + Rücklagen an die Hausverwaltung. Also wir geben das Geld sofort weiter.

            Meine Frage:
            Muss ich die Nebenkosten überhaupt angeben, bzw. kann ich nur die Mieteinnahmen ansetzen. Falls man die Wahl hat Brutt- oder Nettmiete einzusetzen, gibt es Vor- und
            Nachteile?

            Für Antworten im Voraus vielen Dank!

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              #7
              AW: Anlage V Zeile 12

              Im ElsterOnline Portal kannst Du zwar keine Anlage V ausfüllen. Ansonsten würde ich doch auf die schon gegebenen Antworten verweisen. Du bist auch gesetzlich verpflichtet, a l l e Einnahmen aus dem Mietverhältnis zu erklären.

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                #8
                AW: Anlage V Zeile 12

                Anlage V - Vermietung und Verpachtung - betrifft nur Eigentümer, nicht die Mieter. Die Betriebskostenanteile müssen woanders hin - Hauptvordruck Seite 3.
                MfG Lise

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                  #9
                  AW: Anlage V

                  Hallo Sonnenschein,
                  sicherlich muss man alle Einnahmen angeben, man hat ja auch Ausgaben z.B. die Weitergabe an die Hausverwaltung.Und die Nebenkosten sind ja auch noch abzurechnen. Evtl. treten ja auch in weiteren Jahren Verluste auf, die kann man dann natürlich auch ansetzen. Am besten im Netz lesen z.B. Steuernetz/Forum.
                  MfG Lise

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                    #10
                    AW: Anlage V Zeile 12

                    "Wir haben im Januar 2010 eine Eigentumswohnung gekauft. Ab Januar vermietet. Mieter zahlen 200.-Euro Nebenkosten mtl. Wir zahlen 200.-Euro + Rücklagen an die Hausverwaltung. Also wir geben das Geld sofort weiter."

                    -> Die vom Mieter gezahlten Nebenkosten stellen in dem Moment eine Einnahme dar, in dem sie an Sie gezahlt wurden und müssen demnach auch angegeben werden.

                    -> Die Einzahlungen in die Rücklage sind zunächst keine Ausgaben. Erst, wenn die Rücklage in Anspruch genommen wird, können Sie diese Beiträge als Werbungskosten geltend machen.

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                      #11
                      AW: Anlage V Zeile 12

                      Hallo!
                      1)Was passiert eigendlich mit den Kosten die mir der Mieter zurückerstatten muss, da seine Vorauszahlungen nicht ausgereicht haben. Müssen diese zu den Umlagen wieder mit zugerechnet werden?

                      2) Was muss ich dem FA. für die von mir gezahlten Heizkosten vorlegen. Der Abrechnungzeitraum ist immer von 01.07-30.06. und wird dann im Jahr darauf zugestellt. Vermietet habe ich ab dem 01.05.2010.Das bedeutet ich habe für den Zeitraum 01.07.2010-31.12.2010 Heizkosten gezahlt aber keine Abrechnung da diese erst 2012 kommt.

                      mfg. Stefan

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