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    Anlage KAP

    Hallo! Muß man in Zeile 7 die Erträge nach dem Abzug der Abgeltungssteuern (netto) eintragen oder davor (die Bruttobeträge)? Und muß man dann in Zeile 8, wenn keine anderen Gewinne vorlegen, den gleichen Betrag eintragen wie in Zeile 7?
    Bin für Hilfe sehr dankbar!

    #2
    AW: Anlage KAP

    a) Brutto

    b) Zeile 8 muss nicht zwingend ausgefüllt werden

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      #3
      AW: Anlage KAP

      Vielen Dank! Du bist wirklich sehr erfahren!!!

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        #4
        AW: Anlage KAP

        Zur Ergänzung:
        In Zeile 8 sind Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen einzutragen, soweit sie nach § 20 Abs. 2 EStG angefallen sind, jedoch keine Gewinne aus Aktienverkäufen (die in Zeile 9). Im Wesentlichen sind dies Veräußerungsgewinne aus anderen Wertpapieren, die nach dem 31.12.2008 angeschafft und vor dem 1.1.2010 veräußert wurden. Aber auch noch vieles anderes, was seltener vorkommt. § 20 umfasst sehr viele Tatbestände, durch die ein Laie nicht durchfindet. Man sollte sich nach den Angaben in der Steuerbescheinigung richten.

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          #5
          AW: Anlage KAP

          Vielen Dank!!!

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