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Berichtigte LStB

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    Berichtigte LStB

    Versehentlich wurde eine falsche LStB abgegeben und innerhalb einer Stunde, als berichtigt gekennzeichnet, die korrekte LStB. Trotzdem bekam ich 2 LStB für den gleichen Arbeitnehmer. Anfrage bei ELSTER wird "schnellstmöglich" bearbeitet lt. eMail, das war vor drei Wochen. Wer hat hier Erfahrung?

    #2
    AW: Berichtigte LStB

    Ciao Verduzzo,
    Sie waren zu schnell.
    Die Verarbeitung findet in der Nacht statt.
    Sie haben richtig beobachtet, dass ZWEI LStB erstellt werden, wenn innerhalb eines Tages zwei LStB übermittelt werden. Eine wirksame Korrektur kann immer erst dann erfolgen, wenn Sie das Übertragungsprotokoll der ersten fehlerhaften Übertragung in Händen halten; - also üblicherweise nach ein bis drei Tagen.
    Mit freundlichen Grüssen
    gez. D. Cremer

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      #3
      AW: Berichtigte LStB

      Danke für die schnelle Antwort! Ich hab´s jetzt auch nachgelesen, aber was mach ich nun? Frage an den erfahrenen Benutzer: Kann ich die falsche löschen?

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        #4
        AW: Berichtigte LStB

        Ciao Verduzzo,
        wenn ich Sie richtig verstanden haben, liegen Ihnen zwei LStB für einen AN mit identischen Attributwerten (Personalnummer, Name, Vorname, Beschäftigungszeitraum) vor.
        Nach meiner Kenntnis ist in diesem Fall keine elektronische Korrektur möglich.
        Sie müssen diesen Umstand
        1.
        dem Finanzamt Ihres Arbeitnehmers bekanntgeben. Dazu können Sie gerne die Formulierungen Ihres ersten Postings verwenden. Legen Sie Kopien der Ausdrucke der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit dem gleichen Datum bei.
        2.
        Ihrem Arbeitsstättenfinanzamt mitteilen. Dort wird das Finanzamt des Arbeitnehmers nachfragen, ob eine Korrektur angezeigt wurde. Ihr Arbeitsstättenfinanzamt hat (evtl. unter Zuhilfenahme des ElsterAnsprechPartners des Amtes, bzw. einer vorgesetzten Stelle) die Möglichkeit, die falsche Bescheinigung elektronisch zu sperren. Legen Sie auch dort Kopien der Ausdrucke der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit dem gleichen Datum bei.

        Dies ist leider viel Umstand für einen Fauxpas, aber anderenfalls muss Ihr Arbeitnehmer seinen Lohn oder Gehalt doppelt versteuern. Wie viel Ärger dies für Sie bedeuten würde, können Sie am besten beurteilen.
        Mit freundlichen Grüssen
        gez. D. Cremer

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