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    Direktversicherung

    Hallo,

    seit 06/2009 habe ich eine Direktversicherung.


    Die Beiträge werden zu 50% vom Arbeitgeber und zu 50% von mir gezahlt.


    Um MEINE Beiträge in der Est-Erklärung geltend zu machen......

    ....wo muss ich diese eintragen?????? (Nachweis erforderlich?? bestimmt!)

    #2
    AW: Direktversicherung

    Zitat von actionjackson Beitrag anzeigen
    seit 06/2009 habe ich eine Direktversicherung.


    Die Beiträge werden zu 50% vom Arbeitgeber und zu 50% von mir gezahlt.


    Um MEINE Beiträge in der Est-Erklärung geltend zu machen......

    ....wo muss ich diese eintragen?????? (Nachweis erforderlich?? bestimmt!)
    Als was möchtest du die denn gerne geltend machen?

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      #3
      AW: Direktversicherung

      ...als MEIN privater Beitrag des Arbeitnehmers zur Renten/Pflegeversicherung.

      die Frage ist nur wo? in der neuen Anlage V?

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        #4
        AW: Direktversicherung

        Hallo,

        wenn Du von einer Direktversicherung als Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung sprichst....

        Kläre bitte mit deinem Arbeitgeber, ob Deine (Arbeitnehmer-) Beiträge im Rahmen der "Brutto-Entgeltumwandlung" bezahlt worden sind.

        Wenn das so ist (und das ist eigentlich der Regelfall, sollte auch bei dir so sein), dann wurden die Beiträge vom Gehalt "umgewandelt", das heisst, dein steuerpflichtiges Brutto hat sich das ganze Jahr über schon um diese Beiträge reduziert.

        Entsprechend hat sich auch das Jahresbrutto auf der Jahresbescheinigung schon automatisch reduziert, die Beiträge wurden ja nie als Gehalt zur Auszahlung gebracht.

        Wenn dir dein Arbeitgeber bestätigt, dass diese "Brutto-Entgeltumwandlung" durchgeführt wurde, gibt es natürlich auch nichts mehr in der Steuererklärung anzusetzen, es wird ja ohnehin schon mit dem reduzierten Brutto gerechnet.

        Alles klar?

        Grüße
        Heinz

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          #5
          AW: Direktversicherung

          Zitat von actionjackson Beitrag anzeigen
          ...als MEIN privater Beitrag des Arbeitnehmers zur Renten/Pflegeversicherung.

          die Frage ist nur wo? in der neuen Anlage V?
          Tja, das kommt darauf an. Man könnte sich z.B. fragen, ob es sich bei der Direktversicherung um eine baV im Sinne des §63 Nr. 63 EStG handelt, dann erfolgte die Zahlung ja aus dem unversteuerten Bruttoeinkommen. Die könnte man dann natürlich gar nicht absetzen, denn warum sollte der Staat einem für etwas Steuern zurück geben, für das man gar keine Steuern gezahlt hat. Direktversicherung heißt vieles, insbesondere hat sich da 2005 viel geändert.

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            #6
            AW: Direktversicherung

            hallo again !

            Sooooo.........bei meiner Form der Alterssicherung werden die Beiträge jeweils zu 50% vom Arbeitgeber getragen und zu 50% von mir selbst. Die Beiträge des AG werden bei der ESt-Erklärung nicht berücksichtigt, da es sich um eine Gehaltsumwandlung handelt(nur für die Beteiligung des AG geltend).

            Meine Beteiligung(AN) von 50% (tatsächlich sind es auch 50€^^) werden jeden Monat vom NETTO-Lohn abgezogen.

            ergo....kann ich diesen Betrag in der ESt-Erklärung geltend machen.

            Die vorher gestellte Frage zielt nur darauf - WO?(Anlage/Zeile?) ich diesen Vermerk in der ESt-erklärung mache... nicht, ob ich es ÜBERHAUPT machen darf/kann.

            kann mir jemand helfen???

            Viele Grüße & danke im Voraus
            actionjackson
            Zuletzt geändert von actionjackson; 08.02.2010, 17:12.

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              #7
              AW: Direktversicherung

              Die Frage: OB?
              ermöglicht vielleicht die Antwort WO!
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                #8
                Direktversicherung

                ....nun gut....da rufe ich wohl meinen steuerberater an. thx :-)

                Kommentar


                  #9
                  AW: Direktversicherung

                  Hallo, hab das gleiche Problem, hast Du was herausgefunden wo das Eingetragen werden kann??

                  Grüße und danke schon mal

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                    #10
                    AW: Direktversicherung

                    imho kommt es immer noch darauf an, welche form die versicherung hat, stichworte kapitalwahlrecht etc.

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                      #11
                      Wo trage ich die Direktversicherung im ElsterFormular ein?

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                        #12
                        Kochrezept:

                        In aller Regel haben die Beiträge schon beim Lohnsteuerabzug Dein steuerpflichtiges Brutto gemindert, da nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei. Dann trägst du es nirgends ein, denn Du bist ja schon steuerlich begünstigt und in der Anlage N ist der dort ausgewiesene Arbeitslohn (richtiger: Bruttoarbeitslohn) schon gemindert, d.h. ein Nochmaleintrag woanders würde eine unzulässige Doppelbegünstigung darstellen. Wühle also mal Deine Unterlagen (Vertrag, Lohnabrechnung) durch.

                        In ganz seltenen Ausnahmefällen wie bei dem Threadersteller musst Du die Anlage Vorsorgeaufwand durchwühlen, ob das irgendwo exakt passt. Wenn das da nirgends exakt passt, ist es auch nicht steuerlich begünstigt und deswegen wird es auch nicht abgefragt und ist daher nirgends einzutragen.

                        In bestimmten Fällen könnte es eine Riester-Rente sein. Dann bekommst Du vom Anbieter aber entsprechende Unterlagen, insbesondere eine Bescheinigung nach § 91 EStG. Falls Du so etwas hättest, könnte die Anlage AV Dein Freund sein. Ab Dir das etwas bringt, ist eine andere Frage, da durch eine Günstigerprüfung geprüft wird, ob Dein Zulagenanspruch, der über den Anbieter zu stellen ist, höher ist als die steuerliche Auswirkung bei der Einkommensteuerveranlagung.

                        Fazit: Steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG und daher Nichteintrag, es sei denn Du hast mindestens fünf steuerliche Berater drüberschauen lassen, die zu einem anderen Ergebnis kamen …
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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