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Vorsorgezusage

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    Vorsorgezusage

    Hallo,

    mein Mann hat über seinen Arbeitgeber bei der Allianz Pensionskasse eine Vorsorgezusage über 40 Jahre abgeschlossen. Er zahlt monatlich 100 Euro seines Nettolohnes dort ein.

    Ich kenne sowas überhaupt nicht. Kann man das bei der Steuer absetzen? Kennt sich jemand aus? Was ist das überhaupt?

    Vielen Dank für eure Hilfe. Ich bin absolut planlos.

    #2
    AW: Vorsorgezusage

    Es handelt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine betriebliche Altersversorgung (bAV). Hierfür sind zwei Modelle üblich, Brutto- und Nettoentgeltumwandlung, dann gibt es noch Altverträge mit pauschal versteuerten Direktversicherungen.

    Da die Bruttoentgeltumwandlung (§3 Nr. 63 EStG) aus dem unversteuerten Einkommen erfolgt, kommt hier nichts in die Steuererklärung. Die Nettoentgeltumwandlung (warum immer man die auch bevorzugen sollte) wird wie Riester gefördert, hier muss man also die Zulage beantragen und kann auf Wunsch mit der Bescheinigung des Anbieters den Sonderausgabenabzug nach §10a EStG geltend machen.

    Um welche Form der Entgeltumwandlung es sich handelt, muss man den Vertragsunterlagen entnehmen, die einem der Arbeitgeber nach Abschluss der bAV übergeben hat.

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