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Abfindung Fünftelregelung

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    Abfindung Fünftelregelung

    Meine Frau hat aus einem früheren Arbeitsverhältnis eine Lohnsteuerbescheinigung vom Insolvenzverwalter erhalten. Darin waren in Zeile 3 (Bruttoarbeitslohn) und in Zeile 19 (Steuerpflichtige Entschädigung...) ein relativ geringer 3stelliger Betrag eingetragen.

    Meine Frage: Muss ich diesen Betrag zu dem Bruttoarbeitslohn aus der Lohnsteuerbescheinigung ihres jetzigen Arbeitgebers hinzuaddieren? Und in Zeile 19 den Wert ebenfalls eintragen?

    Wenn ich dies tue, verringert sich der Erstattungsbetrag erheblich (zumindest, wenn ich das Verhältnis vorher und nachher betrachte). Ist das so richtig?

    #2
    AW: Abfindung Fünftelregelung

    tja, das ist doof, wenn sich der Erstattungbetrag verringert.

    Das ist das harte Steuerzahlerleben.

    Kommentar


      #3
      AW: Abfindung Fünftelregelung

      [QUOTE=Bahnhof?!;101501]. . .
      Wenn ich dies tue, verringert sich der Erstattungsbetrag erheblich. Ist das so richtig?/QUOTE]
      Hallo Bahnhof,
      nein, nicht ganz.
      Ergänzen Sie die erste Lohnsteuerbescheinigung das jetzigen Arbeitgebers Ihrer Frau mit einer weiteren Lohnsteuerbescheinigung. In diese übertragen Sie die Werte der besonderen Lohnsteuerbescheinigung des Insolvenzverwalters.
      ACHTUNG: Diese Daten liegen Ihrem Finanzamt vor! Wenn Sie sie nicht eintragen, werden Sie sich über Abweichungen nach oben bzgl. des Einkommens Ihrer Frau und Abweichungen nach unten bzgl. der erwarteten Steuerrückerstattung wundern
      Mit freundlichen Grüssen
      gez. D. Cremer

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