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Rentner und Einkommen(ULAK)

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    Rentner und Einkommen(ULAK)

    Sehr geehrte Benutzer und Leser,

    meine Frage an Euch: Mein Mann ist Rentner und hat für 2009 noch eine Entschädigung aus der ULAK bekommen. Nun wollte ich dies in seine N eintragen und nun ist immer diese Fehlermeldung nach Plausibilitätsprüfung vorhanden. Geht auch nicht anders einzutragen.

    Fehler in der Steuererklärung: Bruttoarbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung StKl 6 oder einer Urlaubskasse vorhanden, aber kein Bruttoarbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung StKl 1 - 5, ggf. ist der Bruttoarbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung StKl 1 - 5 mit dem Wert 0 zu erklären.

    Dies verstehe ich nicht, kann mir jemand helfen???

    2. Frage: Die Anlage KAP muss mann jetzt immer ausfüllen? Bis 2008 ging noch das Ankreuzfeld Kapitalerträge unter 801 €. Habe dies immer angekreuzt und auch keine Kapitalertragssteuerabzug geltend gemacht.

    Vielen lieben Dank

    Katze4

    #2
    AW: Rentner und Einkommen(ULAK)

    >Fehler in der Steuererklärung: Bruttoarbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung StKl 6 oder
    >einer Urlaubskasse vorhanden, aber kein Bruttoarbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung
    >StKl 1 - 5, ggf. ist der Bruttoarbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung StKl 1 - 5 mit dem
    >Wert 0 zu erklären.

    Isses eine rote Fehlermeldung? Dann würd ich's einfach so machen wie vom Programm vorgeschlagen. Oder die Steuerklasse 6 eigenmächtig in 3 ändern, das dürfte das Programm hoffentlich nicht interessieren.

    >Die Anlage KAP muss mann jetzt immer ausfüllen?

    Nein, seit 2009 gibt es die Abgeltungssteuer. Damit ist der Steueranspruch des Staates abgegolten. Anlage KAP nur wenn Du da willst.

    Kommentar


      #3
      AW: Rentner und Einkommen(ULAK)

      1. Stkl. VI Lohn ULAK
      Durch die Einträge von 0 Euro unter Stkl. 3 wird eben klargestellt, dass nur Lohn unter Stkl. VI / 6 angefallen ist. Normalerweise gibts eben den Lohn auf Stkl. 3. Also, einfach 0 bei Stkl. 3 und zusätzlich Stkl. 6 lt. Bescheinigung

      2. Auf der Seite 2 Hauptvordruck nichts bei Anlage Kap ankreuzen
      aber auf Seite 3 die Zeilen 72,73

      Kapitalerträge kann man wegen der Abgeltungssteuer grds. aus der Steuerberechnung weglassen, für bestimmte Einkunftsgrenzen, zumutbare Eigenbelastung und ggf. für die
      Kirchensteuerberechnung sind die (abgegoltenen) Kapitalerträge doch von Bedeutung.

      Und für bestimmte Zinsen ohne Kapitalertragsteuerabzug (Zinsen an private Geldgeber, ausländische Gläubiger) besteht auch eine Erklärungspflicht.

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