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Anlage G in Einkommensteuererklärung UND nochmal in Umsatzsteuererklärung?

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    Anlage G in Einkommensteuererklärung UND nochmal in Umsatzsteuererklärung?

    Hallo zusammen!

    Ich habe als Student ein paar Wochen (befristet) Vollzeit gearbeitet UND bin als Nebenverdienst Einzelunternehmer.

    Ich habe die Umsatzsteuererklärung für 2009 noch nicht gemacht und mache gerade die Einkommensteuererklärung 2009.

    Jetzt kann ich bei der Einkommensteuer die Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) auswählen und Gewinne angeben.


    Muss ich das machen?


    Ich gebe das alles doch schon in der Umsatzsteuererklärung an, zusammen mit der EÜR.
    Wie ich das sehe, brauche ich nur den Hauptbogen und die Anlage N auszufüllen.


    Danke schön für eure Hilfe

    #2
    AW: Anlage G in Einkommensteuererklärung UND nochmal in Umsatzsteuererklärung?

    das ist ein direkter Holzweg :-)

    umsatzsteuer und einkommensteuer haben so gesehen erstmal gar nix miteinander zu tun. und die EÜR gehört ggf. sowohl zur Umsatzsteuererklärung, als auch zur Einkommenssteuererklärung dazu.

    Gewinn aus Gewerbebetrieb ist ein EINKOMMEN und muss somit in der EINKOMMENSteuererklärung auch angegeben werden (und versteuert werden).

    Selbstverständlich muss die Anlage G ausgefuellt werden, auch wenns weh tut, weil auf den Gewinn dann Steuern anfallen. So ist das mit dem Geld verdienen, trifft uns alle...

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      #3
      AW: Anlage G in Einkommensteuererklärung UND nochmal in Umsatzsteuererklärung?

      Und noch ein Holzweg:

      Die Gewinnermittlung mittels EÜR gehört absolut nicht zur Umsatzsteuererklärung. Ersteres ist Einkommensteuerrecht und letzteres Umsatzsteuerrecht.

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        #4
        AW: Anlage G in Einkommensteuererklärung UND nochmal in Umsatzsteuererklärung?

        nunja, an gar nichts glaube ich mal gar nicht ;-)

        aber ich schrieb ja auch 'gegebenenfalls' dazwischen, denn die einnahmen-überschuss-rechnung enthält einerseits natürlich auch umsatzsteuer sowie vorsteuer beträge und das die ehemals direkt zur Einkommenssteuererklärung gehörende Anlage EÜR inzwischen als komplett eigenes Dokument übermittelt wird, hat sicher auch seinen Grund (Datenabgleich etc.)...
        das sie bisher nicht vorgeschrieben ist, bei abgabe der umsatzsteuererklärung, ist vielleicht nur eine frage der Zeit ;-)

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          #5
          AW: Anlage G in Einkommensteuererklärung UND nochmal in Umsatzsteuererklärung?

          Ich empfehle einen Kurs in der Gewinnermittlung § 4 (3) EStG bzgl. USt.
          Was sind Einnahmen und was Ausgaben, der Rest ist Gewinn (Anlage EÜR für ESt).

          Unabhängig davon ist die Umsatzsteuer, grob gesagt abzuführende Ust abzüglich Vorsteuer ist gleich Zahllast/ Erstattung.
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            AW: Anlage G in Einkommensteuererklärung UND nochmal in Umsatzsteuererklärung?

            Zitat von stiller Beitrag anzeigen
            Ich empfehle einen Kurs in der Gewinnermittlung § 4 (3) EStG bzgl. USt.
            Was sind Einnahmen und was Ausgaben, der Rest ist Gewinn (Anlage EÜR für ESt).
            genau, von umsatzsteuer ist aaO. keine Rede, also auch nicht das sie _nicht_ mit in die gewinnermittlung gehört :-)

            ich hab zwar oben auch geschrieben, umsatzsteuer und einkommenssteuer haben gar nix miteinander zu tun, aber eigentlich stimmt das so gesehen nicht.

            die Umsatzsteuererklärung als solche mag unabhaengig von der Gewinnermittlung für die Einkommenssteuer sein, aber anders herum ist die Ermittlung der Einkommenssteuer nicht zwangslaeufig unabhaengig von der Umsatzsteuererklärung!

            Denn es ist denkbar das bestimmte Zahlungen zur Umsatzsteuer nicht mehr innerhalb des Veranlagungszeitraumes liegen - dafuer reicht schon wenn man Mitte des Jahres die Umsatzsteuererklärung macht und hierbei auch noch eine Zahllast/Erstattung ggü. den Voranmeldungen entsteht für das vorangegangene Jahr entsteht.

            Diese hat man dann nicht auf der EÜR - gemäß Zufluss-/Abfluss-Prinzip. Und da eben genau bei der Anlage EÜR die vereinnahmte Umsatzsteuer zu den Einnahmen gehört und die an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer zu den Ausgaben, kann dies den Gewinn als zu versteuerndes Einkommen sehr wohl beeinflussen.

            das die EÜR für die Umsatzsteuererklärung an sich nicht gebraucht wird, oder vorgeschrieben ist, will ich gar nicht in Abrede stellen, aber wie schon geschrieben, wird das Finanzamt ggf. Interesse an einem Vergleich der erklärten Daten in den verschiedenen Erklärungen haben ;-)

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              #7
              AW: Anlage G in Einkommensteuererklärung UND nochmal in Umsatzsteuererklärung?

              Denn es ist denkbar das bestimmte Zahlungen zur Umsatzsteuer nicht mehr innerhalb des Veranlagungszeitraumes liegen

              vereinbarte oder vereinahmte Umsatzsteuer/Entgelte - ich empfehle einen Kurs und ich empfehle mich - HIER!

              Gruß
              Stiller
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                #8
                AW: Anlage G in Einkommensteuererklärung UND nochmal in Umsatzsteuererklärung?

                danke für das angebot, melde mich per PM ;-)

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                  #9
                  AW: Anlage G in Einkommensteuererklärung UND nochmal in Umsatzsteuererklärung?

                  Hallo und danke für die Antoworten! Also mache ich jetzt die Umsatzsteuer für 2009 und trage die Ergebnisse dann in Anlage G der Einkommensteuer 2009 ein und fertig?

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                    #10
                    AW: Anlage G in Einkommensteuererklärung UND nochmal in Umsatzsteuererklärung?

                    ähm. nein. du machst deine einnahmen-überschuss-rechnung und den dadurch ermittelten gewinn trägst du in anlage G ein.
                    da es das formular für EÜR in elsterformular vorauss. erst ab mitte maerz gibt, kannst du das entweder auf dem papier ermitteln oder warten, bis das formular verfuegbar ist.

                    wann du deine umsatzsteuererklärung machst, ist von der einkommenssteuererklärung unabhaengig, das kannst du jetzt auch machen oder später.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Anlage G in Einkommensteuererklärung UND nochmal in Umsatzsteuererklärung?

                      Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
                      ähm. nein. du machst deine einnahmen-überschuss-rechnung und den dadurch ermittelten gewinn trägst du in anlage G ein.
                      da es das formular für EÜR in elsterformular vorauss. erst ab mitte maerz gibt, kannst du das entweder auf dem papier ermitteln oder warten, bis das formular verfuegbar ist.

                      wann du deine umsatzsteuererklärung machst, ist von der einkommenssteuererklärung unabhaengig, das kannst du jetzt auch machen oder später.
                      Vielen Dank für die Antworten! Hoffe, jemand anders kann noch davon profitieren.

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                        #12
                        AW: Anlage G in Einkommensteuererklärung UND nochmal in Umsatzsteuererklärung?

                        [QUOTE=Falzo;102492]
                        da es das formular für EÜR in elsterformular vorauss. erst ab mitte maerz gibt, kannst du das entweder auf dem papier ermitteln oder warten, bis das formular verfuegbar ist.


                        Das EÜR Formular für die Steuererklärung 2009 entspricht inhaltlich weitgehend dem für 2008. Da kannst Du schon mal "üben" und dann nach Vorlage des EÜR-Formulars für 2009 die Werte übertragen.

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                          #13
                          AW: Anlage G in Einkommensteuererklärung UND nochmal in Umsatzsteuererklärung?

                          alternativ gibt des Formular fuer 2009 zum ausdrucken da: http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/241.html

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