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Fehler bzgl. Günstigerprüfung in Anlage KAP

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    Fehler bzgl. Günstigerprüfung in Anlage KAP

    Hallo,

    habe meine Kapitalerträge in der Anlage KAP angegeben und auch die einbehaltene Zinsabschlagssteuer und den Soli.

    Bei der Berechnung kommt dann immer folgende Fehlermeldung:

    Sie haben einen Antrag auf Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge gestellt, haben jedoch angegeben, dass nicht alle Kapitalerträge erklärt wurden.


    Wo habe ich denn wohl angegeben, dass nicht alle Kapitalerträge erklärt wurden?


    Wie kann diese Meldung zu Stande kommen? Habe wie gesagt, meine inländischen Kapitalerträge angegeben ( mehr oder andere hab ich nicht ), alle anderen Felder wie ausländische, Beteiligung usw. leer gelassen.

    Hat jemand nen Tip für mich ?

    Danke und Gruß

    raffaelo

    #2
    AW: Fehler bzgl. Günstigerprüfung in Anlage KAP

    Hmm, hast Du vielleicht versehentlich in Zeile 14a der Anlage KAP was eingetragen?

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      #3
      AW: Fehler bzgl. Günstigerprüfung in Anlage KAP

      Hallo,

      ja, genau das war wohl ein Problem. Hatte dort 0 eingetragen.

      Jetzt wird die Berechnung durchgeführt, allerdings tauchen die Kapitalerträge in der Berechnung der Einkommenssteuer nun nirgendwo auf!

      Habe ansonsten nur Einkommen aus Rente, welches ja zur ca. der Hälfte steurpflichtig ist, womit ich ca. auf einem zu versteuernden Einkommen von ca. 8.000 kommen müßte ( incl. Einbeziehung der Kapitalerträge ) und somit keine Steuer anfallen dürfte und ich die gezahlte Kapitalertrassteuer und Soli ( 25% ) zurückerstattet bekommen müßte, oder ?!

      Aber wie gesagt, mit dem Haken bei Günstigerprüfung werden die Kapitalerträge in der Berechnung nirgendwo aufgeführt und berücksichtigt.

      Ist das noch ein Programmfehler, oder liegt der Fehler bei mir?

      Danke für Eure Hilfe und Gruß

      raffaelo

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        #4
        AW: Fehler bzgl. Günstigerprüfung in Anlage KAP

        Ich habe das mal spaßeshalber eingegeben und berechnen lassen. Eingaben in den Zeilen 7, 14 und 49 - 51 der Anl. KAP.

        Hier funktioniert es. Die von der Bank abgeführten Beträge werden erstattet.

        Kommentar


          #5
          AW: Fehler bzgl. Günstigerprüfung in Anlage KAP

          Hi holdero,

          vielen Dank für Deine Info.

          Werde mir nochmals das Programm laden, ohne hinterher updaten zu müssen.

          Vielleicht is ja beim Update was schiefgelaufen.

          Gruß

          raffaelo

          Kommentar


            #6
            AW: Fehler bzgl. Günstigerprüfung in Anlage KAP

            Hi,

            habs nochmals getestet, aber es bleibt dabei: Die Kapitalerträge werden nicht berücksichtigt in der Ermittelung des zu versteuernden Einkommens und tauchen in der Berechnung nirgendwo auf, wenn der Haken bei Günstigerprüfung gesetzt wird und somit wird auch keine Erstattung der Zinsabschlagssteuer und des Solis angezeigt.

            Sachlich ist es doch aber hoffentlich richtig:

            Steuerpflichtiger Teil der Einkünfte aus Renten: 7.359 EUR

            Kapitalerträge Inland ( Zeile 7 ) : 7.860 EUR
            Zinsabschlagssteuer: 1.829 EUR Zeile 49
            Soli: 102 EUR Zeile 50

            Aufwendungen nach § 33 EStG . . . . . . . . . . . . 4.626

            Bei mir wird dann letztlich ein zu versteuerndes Einkommen von 616 EUR berechnet. Wenn ich nun die Günstigerprüfung ankreuze müßte er mir doch ein zu versteuerndes Einkommen von 8.476 EUR ( 616 € + 7.860 € ) errechnen und entspr. meine gezahlten Zinsabschlagssteuern und den Soli zurückerstatten, oder?

            Gruß

            raffaelo

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              #7
              AW: Fehler bzgl. Günstigerprüfung in Anlage KAP

              Hi,

              hab jetzt nochmal getestet, und meine Aufwendungen für den Riester-Vertrag aus der Vorsorge-Anlage rausgenommen.

              Haken bei Günstigerprüfung Anlage Kap gesetzt und siehe da, jetzt ist die Berechnung des zu versteuernden Einkommens inkl. der Kapitalerträge und die Zinsabschlassteuer und der Soli werden lt. Berechnung erstattet.

              Kann das jemand erklären? Kann ich nun meine Beiträge zum Riester-Vertrag nicht absetzen bzw. darf ich die nicht angeben bei einer Günstigerprüfung? Blicke an dieser Stelle nicht mehr durch und

              bitte um Hilfe.

              Gruß

              raffaelo

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                #8
                AW: Fehler bzgl. Günstigerprüfung in Anlage KAP

                Leider kann ich das hier nicht nachvollziehen. Aber Du hast das Problem doch zumindest schon lokalisiert. Wenn es ohne Riester korrekt läuft, vermute ich, dass in den entsprechenden Angaben noch irgendein Fehler verborgen ist. Vielleicht gibt's ja von anderer Seite noch einen zielführenden Hinweis. Viel Erfolg!

                Gruß
                holdero

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                  #9
                  AW: Fehler bzgl. Günstigerprüfung in Anlage KAP

                  Hi,

                  habs nochmals getestet, aber es bleibt dabei: Sobald ich meine Beiträge zum Riestervertrag in die Anlage Vorsorge eintrage, findet wohl die Günstigerprüfung der Anlage KAP nicht statt, die Kapitalerträge werden dann nicht zum versteuernden Einkommen gerechnet und es wird keine Erstattung errechnet.

                  Vielleicht hat es damit zu tun, das ja bei den Riesterbeiträgen auch ne Günstigerprüfung erfolgt ( Diff. Höhe der Altersvorsorgezulage und Steuerersparnis durch die gezahlten Beiträge ) und das Programm dann mit 2 facher Günstigerprüfung ( 1x Anlage KAP und 1x Anlage V ) nicht klar kommt.

                  Aber ich kann die Beiträge ja eigentlich sowieso weglassen, da ich über den Riester-Anbieter die Altersvorsorgezulage beantragt habe und bei der EkSt. ja eh unter der Besteurungsgrenze ( Freibetrag ) bleibe?!

                  Über eine Bestätigung oder Anmerkung würde ich mich sehr freuen.

                  Gruß

                  raffaelo

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                    #10
                    AW: Fehler bzgl. Günstigerprüfung in Anlage KAP

                    Zitat von raffaelo Beitrag anzeigen
                    Vielleicht hat es damit zu tun, das ja bei den Riesterbeiträgen auch ne Günstigerprüfung erfolgt ( Diff. Höhe der Altersvorsorgezulage und Steuerersparnis durch die gezahlten Beiträge ) und das Programm dann mit 2 facher Günstigerprüfung ( 1x Anlage KAP und 1x Anlage V ) nicht klar kommt.

                    Aber ich kann die Beiträge ja eigentlich sowieso weglassen, da ich über den Riester-Anbieter die Altersvorsorgezulage beantragt habe und bei der EkSt. ja eh unter der Besteurungsgrenze ( Freibetrag ) bleibe?!
                    Ich halte es ebenfalls für denkbar, dass sich hier die zwei Günstigerprüfungen in die Quere kommen.

                    Wenn ich das richtig verstehe, dass das zvE selbst mit Kapitalerträgen bei knapp 8500 Euro liegt, sehe ich aber auch nicht, wo sich hier durch den Sonderausgabenabzug von Riester ein Steuervorteil ergeben sollte, der oberhalb der Zulage liegt. Insofern sollte Weglassen nicht schaden.

                    Allerdings sollte man schon davon ausgehen können, dass die vom FA benutzte Steuersoftware richtig rechnet.

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                      #11
                      AW: Fehler bzgl. Günstigerprüfung in Anlage KAP

                      Hey neysee,

                      danke für Deine Antwort.

                      Sehe ich genauso. Weg lassen der Riester Beiträge schadet nichts, das zvE ist eh bei 8.476 EUR liegt und die Steuer somit 0 EUR beträgt.

                      Aber ich finds auch übelst, dass das Programm das nicht errechnen bzw. darstellen kann.

                      Eine Frage hab ich aber noch: Wenn ich die Beiträge zum Riestervertrag niemals angebe, die Versteuerung der Leistung bei Bezug der Riesterrente bleibt dann später trotzdem, nicht wahr ( wg. Förderung mittels Altersvorsorgezulage ) ?

                      Gruß

                      raffaelo

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                        #12
                        AW: Fehler bzgl. Günstigerprüfung in Anlage KAP

                        Zitat von raffaelo Beitrag anzeigen
                        Eine Frage hab ich aber noch: Wenn ich die Beiträge zum Riestervertrag niemals angebe, die Versteuerung der Leistung bei Bezug der Riesterrente bleibt dann später trotzdem, nicht wahr ( wg. Förderung mittels Altersvorsorgezulage ) ?
                        So ist es.

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