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Freiwillig gesetzlich versichert

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    Freiwillig gesetzlich versichert

    Hallo,

    ich habe noch eine Frage.

    Auf meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung habe ich das erste Jahr freiwillige gesetzliche Krankenversicherung gehabt.

    Im Vorjahr war es so, daß bei 25. Betrag X als Arbeitnehmeranteil zur Gesamtsozialversicherungsbeitrag stand.

    Dieses Jahr steht hier nur noch mein Anteil zur Arbeitslosenversicherung??
    Ist das normal? Trage ich den gezahlten freiwilligen Beitrag selber ein und lege die letzte Gehaltsabrechnung dabei?

    Oder hat meine Firma einen Fehler in deren Software?

    Danke für eure HIlfe.

    #2
    AW: Freiwillig gesetzlich versichert

    Hallo Dennis,
    Ihr Arbeitgeber, bzw. dessen Lohnbuchhaltungsprogramm wird da keine Fehler gemacht haben.
    Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten steht unter Nummer 25 des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung wirklich nur Ihr Beitrag zur AV.
    Sollten Sie (hier steuerfreie) Zuschüsse Ihres Arbeitgebers zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung erhalten, so finden Sie diese unter Nummer 24.
    Eventuell erhalten Sie auch keine Zuschüsse. Jedenfalls sind Sie der Beitragsschuldner, aber das wissen Sie selbst am besten.
    Wenn die Eintragungen der Lohnsteuerbescheinigung nichts ergeben, - und bitte auch KEINE NULL eintragen-, können Sie Ihren Aufwand eigenhändig geltend machen.
    In Zeile 14 der Anlage Vorsorgeaufwand können Sie Ihre Beiträge für die Krankenversicherung eintragen.
    Die Beiträge zur Pflegeversicherung tragen Sie in Zeile 15 der Anlage Vorsorgeaufwand ein.
    Mit freundlichen Grüssen
    gez. D. Cremer

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