Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wo einen Lohnsteuerfreibetrag im Formular eintragen ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wo einen Lohnsteuerfreibetrag im Formular eintragen ?

    Hallo,

    ich habe am 07.09.2009 einen relativ hohen Freibetrag auf meiner Lohnsteuerkarte eingetragen bekommen. Anwendungszeitraum 01.10. - 31.12.2009.

    Vom 16.09.-26.10.2009 hat mein (2. AG/2009) Arbeitgeber - befristete Anstellung - diesen Freibetrag auch bei der Lohnabrechnung berücksichtigt.

    Nun möchte ich meine 2009er Steuererklärung online per Elster machen und weiß nicht, wo ich den Freibetrag eintragen soll !

    Ich gehe mal davon aus, dass sich dieser Freibetrag sich ja auf meine gesamte Einkommensteuererklärung- bzw. Lohnsteuerzahlungen 2009 auswirkt, d.h. auch eine Steuerrückerstattung für den Zeitraum 01.01. - 15.09.2009 (1. AG/2009) bewirkt.

    Wo kann/muss ich den Betrag einsetzen ? Oder gibt es andere Möglichkeiten der Geltendmachung, z.B. die Summe vom Bruttolohn in Abzug bringen etc.

    Vielen Dank für Antworten !

    P.S. Sorry, falls ich - trotz Suche - eine Antwort auf meine Frage nicht gefunden haben sollte, aber ich bin steuerrechtlich absoluter Neuling.

    #2
    AW: Wo einen Lohnsteuerfreibetrag im Formular eintragen ?

    Der Freibetrag selbst ist nicht in der Einkommensteuererklärung anzugeben. In der Steuererklärung müssen Sie vielmehr die Aufwendungen in tatsächlicher Höhe geltend machen, die Sie auch für den Freibetrag geltend gemacht haben. Und natürlich weitere Aufwendungen, falls solche angefallen sind. Für den Freibetrag machen Sie voraussichtliche Aufwendungen geltend, in der Steuererklärung sind die tatsächlichen Aufwendungen zu erklären.

    Kommentar


      #3
      AW: Wo einen Lohnsteuerfreibetrag im Formular eintragen ?

      Wunderbar,
      siehe Thread
      Zitat von euwack
      Lohnsteuerbescheinigung; steuerfreier Jahresbetrag und Versorgungszuschlag Zeile 32
      und V. Liersee Standardantwort:
      Der steuerfreie Jahresbetrag greift einer Steuererklärung vor, d.h. Sie zahlen schon im Laufe des Jahres weniger Steuern als lt. normaler Tabelle. Dieser Betrag ist nur für Ihren Arbeitgeber wichtig. Die Grundlagen für den Freibetrag erklären Sie in der Steuererklärung (z.B. Werbungskosten, Sonderausgaben bzw. außergewöhnliche Belastungen). Der Freibetrag selbst wird nicht nochmal angegeben.
      Mit freundlichen Grüssen
      gez. D. Cremer

      Kommentar


        #4
        Zitat von DC1961 Beitrag anzeigen
        AW: Wo einen Lohnsteuerfreibetrag im Formular eintragen ?
        Der steuerfreie Jahresbetrag greift einer Steuererklärung vor, d.h. Sie zahlen schon im Laufe des Jahres weniger Steuern als lt. normaler Tabelle. ...
        Ich habe jetzt alle Daten zusammen und sehe in Elstern eine reduzierte Steuererstattung. In den Vorjahren habe ich diesen Wert immer mit den Alten verglichen. Das geht ja nun nicht mehr.
        Wie kann ich das für dieses Jahr umrechnen?
        ELStAM zeigt mir einen Jahresfreibetrag. Ich habe mal testweise diesen mit meinem Steuersatz verrechnet und mit der neuen Erstattung addiert: passt nicht so ganz.

        Kommentar


          #5
          Wie kann ich das für dieses Jahr umrechnen?
          Was genau willst du denn ausrechnen ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Die komplette Steuerreduzierung für dieses Jahr, damit ich sie mit den anderen Jahren vergleichen kann.

            Kommentar


              #7
              Die komplette Steuerreduzierung für dieses Jahr, damit ich sie mit den anderen Jahren vergleichen kann.
              Man kann doch einfach die Einkommensteuerfestsetzungen der Jahre vergleichen. Wenn du dir einen Freibetrag bei ELStAM hast

              eintragen lassen, bringt es nichts, die Erstattungen zu vergleichen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Hallo OnkelDonald,
                und mit der Software Elsterformular kannst du garnichts mehr vergleichen mit Steuererklärungen nach 2019.

                Tschüß

                Kommentar

                Lädt...
                X