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Altersentlastungsbetrag

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    Altersentlastungsbetrag

    "Kein Altersentlastungsbetrag für Kapitaleinkünfte ab 2009" - so liest man es.

    Weshalb aber finde ich in meiner Berechnung 'Einkommensteuer 2009' durch das ElsterFormular dort dennoch einen betreffenden Betrag, der von der "ausgeglichenen Summe der Einkünfte" abgezogen wird?

    Zudem kann ich nicht nachberechnen, wie es zu der Höhe dieses Betrages kommt. %e wovon?

    Danke!

    #2
    AW: Altersentlastungsbetrag

    Es gibt ihn schon noch - wenn Sie die Günstigerprüfung im Rahmen der Veranlagung entsprechend beantragen. Für die Berechnung müssen Sie leider in § 24a EStG reinschauen, denn das ist durchaus kompliziert und abhängig von Ihrer Situation, so dass eine Erläuterung ins Blaue nichts bringen würde.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Altersentlastungsbetrag

      Vielen Dank - auch hier für die schnelle Antwort,
      mit der ich mich vor mir selber gut zufriedengeben kann.

      Hatte früher nur etwas von 30 oder 40 % von irgend etwas gelesen, aber eine Erörterung darüber würde an dieser Stelle wirklich zu weit führen.

      :-)

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