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Rechnungslegung

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    Rechnungslegung

    Hallo, wer kann mir bei der korrekten Rechnungslegung helfen?
    Mein Mann ist Kleinunternehmer und muss die Umsatzsteuer berechnen.
    Wie sieht eine Rechnung aus? Muss da der Paragraph 19 mit aufgeführt werden?
    Und wie muss eine Korrekturrechnung aussehen (Rechnungslegung 2009, da diese
    nicht in Ordnung muss jetzt eine neue Rechnung geschrieben werden). Geschieht das
    mit neuer Rechnungsnummer (2010) und wird auf der Rechnung die alte Nummer vermerkt?
    Beispiel: Korrekturrechnung Nr. 01/2010//Korrektur der Rechnung vom.... Nr. 01/2009

    #2
    AW: Rechnungslegung

    Hallo,
    das ist eine steuerliche Fachfrage, hier helfen Anwender anderen Anwendern bei der Problemen mit der elektronischen Steuererklärung.

    Außerdem sind deine Angaben recht irreführend. Ein Kleinunternehmer darf ja gerade keine Umsatzsteuer berechnen. Ist er kein Kleinunternehmer mehr, muss er natürlich Umsatzsteuer ausweisen und abführen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Rechnungslegung

      Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich wusste mir keinen anderen Rat, deshalb habe ich es
      einfach mal hier versucht. Mein Mann musste Umsatzsteuer zahlen und auch in Rechnung stellen da er es versäumt hat, eine Befreiung zu beantragen. Ab diesem Jahr hat sich das Gott sei Dank erledigt. Habe zu meiner Frage auch inzwischen die Antwort. Also Danke nochmal.

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        #4
        AW: Rechnungslegung

        Eine Befreiung beantragen ? Künstler ? Ansonsten wohl eher nicht ...
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Rechnungslegung

          Zitat von Nagini Beitrag anzeigen
          Mein Mann musste Umsatzsteuer zahlen und auch in Rechnung stellen da er es versäumt hat, eine Befreiung zu beantragen.
          Dann mach ich auch mal keine Steuerberatung und behaupte ganz einfach, dass ein Kleinunternehmer grundsätzlich keine Umsatzsteuer ausweist. Nur wenn er das doch tut, dann muss er es dem Finanzamt mitteilen. Und: er muss es dann auch fünf Jahre lang machen.

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