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Umsatzsteuer

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    Umsatzsteuer

    Hallo,
    bin seit 2010 Umsatzsteuerpflichtig, nachdem ich 2 Jahre Kleinunternehmer war.
    Habe für meine Leistungen im Dezember eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer
    im Januar geschrieben. Durfte ich die Umsatzsteuer verlangen, da ich im Dezember noch Kleinunternehmer war? Wenn nein, was mach ich dann?

    Vielen Dank im voraus.
    Bandwurm

    #2
    AW: Umsatzsteuer

    Hallo Bandwurm,

    ich denke schon, daß man berechtigt ist, die USt abzuführen, nach dem die Rechnung ausgestellt wurde. Meine Meinung nach ... das hängt auch mit Soll- oder Ist-Versteuerung zusammen ... Versuch mal einfach

    Schönen Tag

    Anna

    Kommentar


      #3
      AW: Umsatzsteuer

      Anna, die Frage war nicht, ob die ausgewiesene Umsatzsteuer abzuführen ist, sondern, ob Bandwurm die Umsatzsteuer gesondert ausweisen durfte. Denn WENN er sie ausweist, muss er sie auf jeden Fall abführen, und sei es nur wegen des gesonderten Ausweises.

      Nach Abschnitt 253 Abs. 1 UStR fallen Umsätze aus 2009 auch dann unter die Kleinunternehmerregelung, wenn sie erst in 2010 vereinnahmt werden. Das Datum der Rechnungserstellung ist somit egal. Bandwurm dürfte somit in der Rechnung in 2010 die Umsatzsteuer NICHT gesondert ausweisen. Da er es dennoch gemacht hat, schuldet er DESWEGEN die Umsatzsteuer und muss sie an das Finanzamt abführen, ein Vorsteuerabzug steht ihm nicht zu (§ 14c Abs. 2 UStG). Dieser gesonderte Umsatzsteuerausweis kann aber berichtigt werden, siehe zu den Drtails § 14c Abs. 2 UStG und Abschnitt 190 d Abs. 3 ff. UStR.

      Eine andere Frage ist, WIE Bandwurm die Umsatzsteuer ausgewiesen hat. Wenn Bandwurm vom Kunden die Umsatzsteuer ZUSÄTZLICH gefordert hat und er fragt, ob er das durfte: Das ist eine rein zivilrechtliche Frage zwischen ihm und seinem Kunden.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

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