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Aufteilungsbescheid wurde ersatzlos aufgehoben

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    Aufteilungsbescheid wurde ersatzlos aufgehoben

    Hallo,

    ich hoffe, hier kann mir jemand helfen, denn ich kenn mich mit vielem aus, aber nicht mit dem Steuerrecht.

    Mein Mann und ich leben seit 2006 getrennt. Da mein Mann sich weigerte eine gemeinsame Steuererklärung für 2006 abzugeben, habe ich nach mehrmaliger Aufforderung meines FA eine getrennte Veranlagung eingereicht und eine Steuerrückzahlung erhalten. Da mein Mann 2006 in St-Klasse III war und ich in St-Klasse V, hat mein Mann dann 2008 für das Jahr 2006 auf eine gemeinsame Erklärung geklagt und sich in der Klageschrift verpflichtet, mich hinsichtlich der Steuern und der Folgekosten so zu stellen, wie ich im Fall einer getrennten Veranlagung finanziell stehen würde. Er hat daraufhin den Prozess gewonnen und es wurde eine gemeinsame Erklärung durch das FA meines Mannes erstellt. Dort war eine gemeinsame Steuerschuld in geringer Höhe ausgewiesen. Ich sollte aber die Steuererstattung zurückzahlen und dazu noch fast 1000 Euro Säumniszuschläge. Ich habe mich dann an mein FA gewandt und um Hilfe gebeten. Dort wurde mir geraten, bei dem Finanzamt meines Mannes, welches den gemeinsamen Steuerbescheid erstellt hat, einen Antrag auf Aufteilung nach §§ 268 ff. AO zu stellen.

    Genau diesen Antrag auf Aufteilung habe ich dann 12 Tage nach Erhalt des gemeinsamen Steuerbescheides gestellt. Nach 2 Monaten habe ich dann den Aufteilungsbescheid erhalten und das Finanzamt meines Mannes hat dann die Hauptforderung meines Finanzamtes ausgeglich. Die Säumniszuschläge wurden mir auf Antrag ebenfalls erlassen.

    Heute nun - 2 Monate später - erhielt ich ein Schreiben des Finanzamtes meines Mannes, dass der Aufteilungsbescheid ersatzlos gestrichen wurde, weil mein Mann Einspruch erhoben hat und die Rückstände völlständig getilgt wären. Mit gleichem Schreiben wurde mir mitgeteilt, ich hätte die Steuererstattung unrechtmäßig erhalten und müsse sie nun wieder an mein Finanzamt zurückzahlen.

    Ich kann das ganze nicht so recht nachvollziehen. Wenn mein Mann den Rückstand vollständig vor meinem Antrag auf Aufteilung getilgt hätte, wäre es doch gar nicht zu einer Aufteilung gekommen.

    Für mich bedeutet es momentan jedenfalls, dass ich nun wieder meine Steuererstattung, die ich im Übrigen 2007 erhalten habe, zurückzahlen muss und erneut Säumniszuschläge auf mich zukommen, obwohl ich meine Steuern stets pünktlich gezahlt habe.

    Wenn ich das Geld hätte, würde ich es ja zahlen, um meine Ruhe zu haben, aber ich lebe seit 3 Jahren von Krankengeld und ergänzendem Hartz IV und bin im Prüfungsverfahren für die Erwerbsunfähigkeitsrente.

    Ich weiß gerade echt nicht mehr, wo mir der Kopf steht. Was kann ich jetzt machen, wie verhalte ich mich richtig und wie kann ich mich gegen die "ersatzlose Aufhebung" wehren? Ich bin für jede Hilfe und jeden Hinweis dankbar. Ich hab leider auch nur ein paar Tage Zeit zu reagieren, da ich ins Krankenhaus muss. Es ist also wirklich dringend.

    Schon mal ganz lieben Dank an alle, die sich mit meinem Sch... befassen.

    Nelofee

    #2
    AW: Aufteilungsbescheid wurde ersatzlos aufgehoben

    Es tut uns sehr leid, aber auch wenn die von Ihnen gegebene Begründung (Einspruchserhebung und Bezahlung und dadurch Aufteilungsbescheidaufhebung) etwas rechtlich seltsam erscheint (könnte nur passen, wenn die rückständige Steuer BEIDER Eheleute getilgt war VOR Ihrer Antragsstellung): Das hat nicht die Spur mit irgendeiner Art von elektronischer Steuererklärung zu tun und fällt unter Steuerberatung, so dass Sie wohl oder übel sich einen steuerlichen Berater oder Lohnsteuerhilfeverein greifen sollten. Ansonsten Kontakt aufnehmen mit dem Finanzamt Ihres Mannes aufnehmen und sich das Ganze genau erklären lassen. Vorsichtshalber noch innerhalb der Monatsfrist Einspruch gegen die Aufhebung des Aufteilungsbescheides einlegen und Aussetzung der Vollziehung beantragen, wobei aber fairerweise mir nicht klar ist, ob ein Ausserzungsantrag zulässig ist.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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