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    Steuersatz

    Mein Steuersatz liegt unter 25 Prozent. Ich möchte das alte Besteuerungsverfahren wählen, das sich am individuellen Steuersatz orientiert und mir das zu viel gezahlte Geld über meine jährliche Steuererklärung zurückholen. Wo kann ich dies im ELSTERformular kenntlich machen?

    #2
    AW: Steuersatz

    In Anlage KAP, Zeile 4.
    Es müssen die Steuerbescheinigungen der Banken eingreicht werden.

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      #3
      AW: Steuersatz

      danke für Ihre Antwort. Dazu noch eine zusätzlich Frage. Wenn ich die Einkommssteuererklärung ohne Anage KAP ausfülle und ich mir mit ELSTER dann den Steuerbetrag errechnen lasse, muß ich ca. 8 % Einkommenssteuer bezahlen ( Rentner ). Bedeutet das, dass ich auch nur 8% Kapitalertragssteuer auf Gewinne aus Kapitalerträgen bezahlen muß?

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        #4
        AW: Steuersatz

        Wenn Sie Anlage KAP ausfüllen und die Steuerbescheinigungen einreichen zahlen Sie zwar nicht 8%, sondern einen höheren Steuersatz je nach Höhe der Kapitalerträge.
        Auf jeden Fall wird Ihnen ein Teil der einbehaltenen Abgeltungssteuer + Soli erstattet, wenn Sie Zeile 4 mit JA ankreuzen.
        Zuletzt geändert von Bolletax; 25.03.2010, 18:56.

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          #5
          AW: Steuersatz

          Wenn ich das Steuerrecht korrekt verstehe, geht man wie folgt vor:

          Es wird wie bisher das zu versteuernde Einkommen ermittelt.
          Zunächst OHNE Kapitaleinkünfte.

          Zu versteuerndes Einkommen (Einzelveranlagung !)
          14.000 € = 1.215 € festzusetzende Einkommensteuer (8,68 % durchschnittliche Belastung)
          14.100 € = 1.239 € festzusetzende Einkommensteuer (8,79 % durchschnittliche Belastung)

          Jetzt kommt es: Wenn man sich die Steuer zwischen 14.000 und 14.100 anschaut, hat man bei +100 € bereits eine steuerliche Mehrbelastung von 24 € = 24%.

          Und nun wird der positive Betrag der Anlage KAP hinzugerechnet (sagen wir mal nach Abzug des Sparer-Pauschbetrages ein Betrag von 2.000 €)

          Zu versteuerndes Einkommen (Einzelveranlagung !)
          16.000 € = 1.736 € festzusetzende Einkommensteuer (10,85 % durchschnittliche Belastung)

          Schaut man sich die Differenz von 14.000 € zu 16.000 € an, werden die 2.000 € Kapitaleinkünfte mit 521 € Steuern belastet. Das sind 26% Steuer und damit mehr, als durch die pauschale Abgeltungssteuer einbehalten wurde. Also wird das Finanzamt die Anlage Kapitaleinkünfte nicht mitberechnen bzw. die Steuer auf diese Einkünfte mit 25% "deckeln".
          Zuletzt geändert von Aron; 25.03.2010, 20:50.

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            #6
            AW: Steuersatz

            Entscheidend ist die Steuer auf die den Sparerpauschbetrag übersteigenden Einkünfte aus Kapitalvermögen.
            Diese Belastung kann man in etwa erkennen, wenn man im www.Abgabenrechner.de
            den Spitzensteuersatz f.d. entsprechende Einkommensstufe anschaut.

            Genau berechnet wird das vom Finanzamt, man muss nur die richtigen 1er in der Anlage Kap
            Zeilen 4 bis 6 eintragen!

            Die ABGELTUNGSSTEUER ist ein typisches Beispiel für die deutsche Art, mit angeblicher VEREINFACHUNG umzugehen und das noch kompl zu machen KAPITALEINKÜNFTE spielen dann plötzlich bei der ZUMUTBAREN EIGENBELASTUNG eine Rolle! Welch Kleinkrämerei ...

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              #7
              AW: Steuersatz

              Zitat von ottoeisenherz Beitrag anzeigen
              Die ABGELTUNGSSTEUER ist ein typisches Beispiel für die deutsche Art, mit angeblicher VEREINFACHUNG umzugehen und das noch kompl zu machen KAPITALEINKÜNFTE spielen dann plötzlich bei der ZUMUTBAREN EIGENBELASTUNG eine Rolle! Welch Kleinkrämerei.
              Kapitaleinkünfte spielten vor Einführung der Abgeltungssteuer immer eine Rolle bei den außergewöhnlichen Belastungen, da sie bisher voolständig in der Steuererklärung angegeben werden mußten (sobald höher als Sparerfreibetrag+Werbungskostenpauschbetrag). Das entsprechende Ankreuzfeld auf Seite 2 des Mantelbogens habe ich noch deutlich vor Augen...

              Für Panik ist die Bildzeitung zuständig, nicht das ElsterForum .

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                #8
                AW: Steuersatz

                Die progressiven Steuersätze sind ja in Jahres-Tabellen (Grundtarif/ Splittingtarif) mit Stufen des zu versteuernden Einkommens festgelegt.
                z.B. Grundtabelle 2009
                ab zvE 15.970 € -> 1.703 €
                ab zvE 16.006 € -> 1.713 €
                Der Sprung zur nächsten Progressionsstufe macht hier 10 € aus.

                Wenn das zu versteuernde Einkommen durch 1 € mehr Kaptitaleinnahmen 16.006 € statt 16.005 € beträgt, würde dieser 1 € nach der Steuersatzbetrachtung von Aron mit 10 € besteuert werden. An der Überlegung kann etwas nicht stimmen.

                Gruß
                HNuster
                Zuletzt geändert von HNuster; 26.03.2010, 10:43.

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                  #9
                  AW: Steuersatz

                  Hallo ottoeisenherz,

                  dass was du meinst, nennt sich nicht Spitzensteuersatz, sondern Grenzsteuersatz. Dieser kommt bei jeder Erhöhung des Einkommens zum tragen, etwa auch bei Lohnerhöhungen oder Überstunden.

                  Übrigens, bei mir sind die Kapitaleinkünfte im fünfstelligen Bereich, ist das dann immer noch Kleinkrämerei?

                  MfG Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Steuersatz

                    Zitat von Aron Beitrag anzeigen
                    Wenn ich das Steuerrecht korrekt verstehe, geht man wie folgt vor:

                    Es wird wie bisher das zu versteuernde Einkommen ermittelt.
                    Zunächst OHNE Kapitaleinkünfte.

                    Zu versteuerndes Einkommen (Einzelveranlagung !)
                    14.000 € = 1.215 € festzusetzende Einkommensteuer (8,68 % durchschnittliche Belastung)
                    14.100 € = 1.239 € festzusetzende Einkommensteuer (8,79 % durchschnittliche Belastung)

                    Jetzt kommt es: Wenn man sich die Steuer zwischen 14.000 und 14.100 anschaut, hat man bei +100 € bereits eine steuerliche Mehrbelastung von 24 € = 24%.

                    Und nun wird der positive Betrag der Anlage KAP hinzugerechnet (sagen wir mal nach Abzug des Sparer-Pauschbetrages ein Betrag von 2.000 €)

                    Zu versteuerndes Einkommen (Einzelveranlagung !)
                    16.000 € = 1.736 € festzusetzende Einkommensteuer (10,85 % durchschnittliche Belastung)

                    Schaut man sich die Differenz von 14.000 € zu 16.000 € an, werden die 2.000 € Kapitaleinkünfte mit 521 € Steuern belastet. Das sind 26% Steuer und damit mehr, als durch die pauschale Abgeltungssteuer einbehalten wurde. Also wird das Finanzamt die Anlage Kapitaleinkünfte nicht mitberechnen bzw. die Steuer auf diese Einkünfte mit 25% "deckeln".
                    Wenn ich mal bei diesem Beispiel bleibe, dann ergibt sich für ein Einkommen von 14.000 € eine Einkommensteuer von 1215 €.
                    Für 16.000 € beträgt die Steuer nach meiner Kenntnis 1711 €, also 496 € mehr. Dagegen stehen 500 € anzurechnende Kapitalertragsteuer.
                    Meine ehrlich gemeinte Frage: Was ist jetzt richtig?
                    Gruß Bolletax

                    EDIT: Ich habe nochmal nachgerechnet. Unter Einbeziehung des Soli sieht es schon anders aus. Es kommt also gerade in den unteren Einkommensstufen sehr darauf an, welchen Anteil die Kapitalerträge am zu versteuernden Einkommen haben. Der sicherste Weg: Günstigrprüfung beantragen.
                    Zuletzt geändert von Bolletax; 26.03.2010, 18:27.

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