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    Nachweise

    Hallo - ich habe mal eine Frage - hat jemand hier schon Erfahrungen damit das das Finanzamt Nachweise wie zbsp Werkstattprüfberichte verlangt um die km vom Auto zu sehen?
    und einen Nachweis über tatsächlich beruflich gefahrene km!?
    Ich bin Leiharbeiterin und fahre wirklich von A nach B und C etc...
    und verdammt viele km... also ca. 20.000 km im jahr.
    Jetzt will das Finanzamt von mir Werkstattprüfberichte und einen nachweis über die beruflichen km haben.
    Ich habe von meinem Arbeitgeber eine BEscheinigung bekommen wo meine Einsatzorte- und -daten drin stehen - müsste das nicht ausreichen?
    Wir haben zwei Autos in unserem Haushalt - für das eine Auto kann ich auch diese Werkstattrechnungen nachweisen - aber für das andere nicht - denn das ist shcon bissl älter und da fahren wir nicht mehr in Werkstätten zu Durchsichten, das machen wir meistens selbst, mal bisschen Öl aufkippen und so. Wir können uns nun mal keine ständigen Werstattrechnungen für zwei Autos leisten.
    Und ich fahre mal mit dem einen auto und mal mit dem anderen. Ich versteh nicht was das soll? Eigentlich find ich das ehrlich gesagt schon Schikane.

    Kann mir hier jemand einen Tip geben?

    LG Doreen

    #2
    AW: Nachweise

    Hallo Doreen,

    im Falle des "Alt"-Autos führst Du am besten ein Fahrtenbuch. Ggfs. auch für beide Wagen.

    Gruß
    stiller
    Gruss (S)stiller
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      #3
      AW: Nachweise

      Müssen denn private Leute ein Fahrtenbuch führen?? ich dachte dies gilt nur für geschäftsleute??

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        #4
        AW: Nachweise

        TÜV-Bericht ist auch nicht schlecht

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          #5
          AW: Nachweise

          Hallo Elefant - wie meinst du das? Ironisch?
          Ich stehe mit den forderungen echt vor einem problem - denn ich war in 2009 nicht in der Werkstatt - ich hätte im November zum TÜV u zur grossen Durchsicht gemusst -habe dann aber mein Auto verkauft u mir ein neues zugelegt. also wie soll ich denen das vom finanzamt dann nachweisen???
          ich dachte immer eine Arbeitgeberbescheinigung reicht aus?!

          lg doreen

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            #6
            AW: Nachweise

            Ne, das war nicht ironisch gemeint. Hatte zwar ernsthaft damit gerechnet, dass Du auch nicht beim TÜV warst. Aber irgendwie musst Du doch die Fahrten aufgezeichnet haben, bzw. Dir schon damals Gedanken darüber gemacht haben, wie Du die Kilometer dem Finanzamt erklären willst ...

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              #7
              AW: Nachweise

              wenn du das auto verkauft hast, hast du vielleicht einen kaufvertrag, in dem der letzte km-stand steht. ggf. hat man dazu noch unterlagen von der anschaffung, oder versicherungsverträge, oder doch eben mal ne reparaturrechnung, selbst wenn sie aus dem vorjahr ist. aus allem kann man eine gewisse durchschnittliche monatsfahrleistung ermitteln....

              insbesondere da bei leiharbeit die tatsaechlichen reisekosten angesetzt werden können, also saemtliche km, sind belege sinnvoll und nachfragen vorherzusehen.
              im gegensatz zur entfernungspauschale ist hierbei eben nicht egal wie man das ziel erreicht hat.

              ansonsten ist ein nachweis ohne belege schwierig, aber man sollte auch das finanzamt verstehen. würden die bei hohen km-summen keine nachweise verlangen, könnte ja jeder angeben, was er grad fuer richtig haelt. die arbeitgeberbescheinigung reicht vermutlich einfach deshalb nicht, weil darin gerade nicht steht, wie die wege zur arbeitsstätte zurückgelegt wurden. denkbar sind ja auch öffentliche verkehrsmittel, fahrgemeinschaften etc.
              20000km sind 6000 euro werbungskosten und selbst bei nur 20% steuersatz bereits 1200 euro steuern - da würde ich als staat evtl. auch mal genauer nachfragen ;-)

              sinnvoll kann ansonsten auch sein, beim tanken grundsaetzlich immer mit karte zu bezahlen, selbst wenn man die tankbelege dann nicht sammelt oder zusammenkriegt, kann man ganz einfach mittels kontoauszug belegen, wie haeufig man tanken musste und daraus sicher auch plausibel machen, das die angegebenen km tatsaechlich gefahren wurden...

              falls ein nachweis als reisekosten tatsaechlich nicht machbar sein sollte, wäre zu überlegen, ob man das finanzamt noch dazu bewegen kann, die fahrten gemäß der aufstellung des arbeitgebers ueber die pendlerpauschale eben auf basis der tage und entfernung als werbungskosten anzuerkennen, das ist zwar nur die haelfte, aber bei der angegebenen Fahrleistung zumindest mehr als die normalen 920 pauschbetrag.

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