Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Umsatzsteuerjahreserklärung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Umsatzsteuerjahreserklärung

    Hallo,

    ich muss meine Einkommensteuererkl. und damit auch meine Umsatzsteuerjahreserklärung für 2007 abgeben und habe eine Frage zur letzteren.

    Ich weiss, dass ich die Nettobeträge in Zeile 177 (fett gedruckt) eintragen muss und daneben kommt die Summe der 19% Mwst..

    Nun mein Problem, ich habe Brutto-Einnahmen und auch Netto-Einnahmen (z.b aus dem Ausland). Von den Brutto-Einnahmen berechne ich die Nettobeträge, die, wie oben schon erwähnt, in Zeile 177 (fett gedruckt) eingetragen werden.
    Für die Netto-Einnahmen, die mir ohne Mwst. ausbezahlt wurden,da sich die Firmen im Ausland befinden, wurde bereits Mwst. abgeführt.
    Für diese Netto-Einnahmen brauche ich die Umsatzsteuer ja nicht mehr abführen. Ich war nun aber beim wenig klugen Finanzamt und dort sagten sie mir, dass meine Netto-Einnahmen einfach als brutto angesehen werden. Das würde ja aber heissen, dass ich auf meine Netto-Einnahmen, für die ja bereits Mwst. abgeführt wurde, nochmals Mwst. bezahlen müsste. Das kann ja so nicht stimmen.

    Kann mir jemand helfen und sagen, wie ich das mit den Netto-Einnahmen machen muss?

    #2
    AW: Umsatzsteuerjahreserklärung

    Zitat von Killerbrosche Beitrag anzeigen
    ich muss meine Einkommensteuererkl. und damit auch meine Umsatzsteuerjahreserklärung für 2007 abgeben und habe eine Frage zur letzteren.
    Soviel ich weiß ist die Abgabe der Erklärungen für 2007 mit ElsterFormular nicht mehr möglich.

    Zitat von Killerbrosche Beitrag anzeigen
    Nun mein Problem, ich habe Brutto-Einnahmen und auch Netto-Einnahmen (z.b aus dem Ausland)
    Du hast also steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze. Gut, die steuerfreien sind natürlich in anderen Ländern steuerpflichtig. Aber hier willst Du ja eine deutsche Steuererklärung abgeben.

    Zitat von Killerbrosche Beitrag anzeigen
    Kann mir jemand helfen und sagen, wie ich das mit den Netto-Einnahmen machen muss?
    Du erklärst die Umsätze zutreffend als steuerfreie Umsätze und legst auf Verlangen des Finanzamts die betreffenden Ausfuhrbescheinigungen vor.

    Kommentar


      #3
      AW: Umsatzsteuerjahreserklärung

      Danke, für die Antwort.

      Formulare hab ich mir im FA geholt, mach ich also nicht online.

      Zu den Netto-Einnahmen:
      Muss ich denn nun auf die Netto-Einnahmen noch einmal versteuern? Ich blicke da überhaupt nicht durch, denn jeder erzählt mir was anderes...

      Ich habe die Belege der Firmen, wo nur der Netto-Betrag ausgewiesen ist, ohne Mwst.
      Reicht das dem FA oder was muss ich da noch vorlegen?

      Ich welche Zeile schreibe ich die steuerfreien Beträge rein?

      Kommentar


        #4
        AW: Umsatzsteuerjahreserklärung

        Zitat von Killerbrosche Beitrag anzeigen
        Ich welche Zeile schreibe ich die steuerfreien Beträge rein?
        In die Anlage UR. Solltest Du die nicht haben, im Internet wirst Du sie finden.

        Es gibt eigentlich feste Vorgaben, wie eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nachzuweisen ist. Da wirst Du wohl auch im Netz fündig werden.

        Sollte der Nachweis nicht möglich sein, dann hat das Finanzamt Recht damit, dass der entsprechende Betrag als Bruttobetrag anzusehen ist.

        Kommentar


          #5
          AW: Umsatzsteuerjahreserklärung

          Um zuverlässige Hinweise geben zu können, müßte man wissen, welcher Art die steuerfreien Umsätze waren - waren es Lieferungen ins EG-Ausland oder ins Nicht-EG-Ausland oder waren es sonstige Leistungen (also keine Lieferungen) oder was?

          Zumindest ist es so, daß aus Nettobeträgen keine Bruttobeträge werden, aus welchen dann die Umsatzsteuer rauszurechnen wäre.

          Mit freundlichen Grüßen

          Ronald
          Mit freundlichen Grüßen

          Ronald

          Kommentar


            #6
            AW: Umsatzsteuerjahreserklärung

            Bei den Leistungen handelt es sich um Online-Dienstleistungen.

            Eine Firma, von der ich Netto-Einnahmen habe, sitzt in Deutschland, eine in Holland und eine in Mittelamerika (Panama).

            Kommentar


              #7
              AW: Umsatzsteuerjahreserklärung

              Zitat von Killerbrosche Beitrag anzeigen
              Bei den Leistungen handelt es sich um Online-Dienstleistungen.

              Eine Firma, von der ich Netto-Einnahmen habe, sitzt in Deutschland, eine in Holland und eine in Mittelamerika (Panama).
              Zumindest von der Firma in Deutschland dürften keine Nettoeinnahmen gezahlt werden, da der Ort der Leistung im Inland gewesen sein dürfte.
              Mit freundlichen Grüßen

              Ronald

              Kommentar

              Lädt...
              X