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Verrechnung von Verlustvorträgen nach § 20 Abs. 2

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    Verrechnung von Verlustvorträgen nach § 20 Abs. 2

    Ich verfüge über einen Bescheid vom 31.12.2008 über einen "verbleibenden Verlustvortrag nach 10d Abs. 4 EStG für Einkünfte aus privaten Veräusserungsgeschäften". Diesen Verlustvortrag möchte ich gerne für einem Spekulationsgewinn aus einem Aktienverkauf in 2009 verwenden. Die Aktien wurden in 2008 angeschafft und innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist in 2009 veräussert. Von der Depotbank wurde mir hierfür korrekt eine "Steuerbescheinigung 2009" ausgestellt und ein "Gewinn aus Aktienveräusserungen im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG, Zeile 9 Anlage KAP" bescheinigt. von dem Gewinn wurde von der depotführenden Bank automatisch die 25%-prozentige Abgeltungssteuer nach Verrechnung des Gewinnes mit einem Teil meines Sparerfreibetrages an das Finanzamt abgeführt. Der andere Teil des Sparerfreibetrages wurde mit meinen weiteren Einkünften aus Kapitalerträgen aus Zinseinnahmen verrechnet. Soweit zu den Fakten.

    Für mich ergeben sich folgende Fragen:

    1. ist es ausreichend den Gewinn gem. Steuerbescheinigung der Bank in Zeile 9 der Anlage KAP einzutragen damit das FA eine Verrechnung mit den Verlustvorträgen aus 2008 vornimmt und die 25%-zentigen Abgeltungssteuer zurückerstattet? und/oder muß zusätzlich die Anlage SO erstellt werden?

    2. Müssen meine weiteren Kapitalerträge (Zinsen) in der Anlage KAP angegeben werden? Bei diesen Gewinnen bin ich mit der 25%-zentigen Abgeltungssteuer einverstanden, da aufgrund weiterer Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sonst hierauf ein höherer Steuersatz anfallen würde.

    3. Sind die Bedenken im vorgenannten Punkt unbegründet, da das FA eine Günstigkeitsprüfung vornehmen muss und es somit in jedem Fall bei der 25% Abegeltungssteur für die Zinserträge belässt?

    4. Wird die vorgenommene Aufteilung des € 801,-Sparerfreibetrages korrigiert, der zuvor zu einem Teil bei der Spekulationssteuer und zum anderen Teil bei den Zinserträgen berücksichtigt wurde, d.h. wird die volle Abgeltungssteuer auf den Spekulationsgewinn - der vom Verlustvortrag kompensiert werden kann - erstattet?

    Für eine Antwort auf die vielen Fragen oder auch auf nur einen Teil der Fragen vielen Dank im voraus.
    mfg
    Ulrich

    #2
    Erwerb Aktien 2008, Verkauf innerhalb 12 Monaten 2009: ALTES Recht
    Anlage SO, Zeile 41-47

    Anzurechnende Steuern dürfte sein: Anlage KAP, Zeile 55-57

    Die übrigen in der Anlage KAP erwähnten "Aktienverkäufe" dürften sich auf das NEUE Recht beziehen (Erwerb + Veräußerung in 2009).

    In der Anlage KAP noch die Zeile 59 ankreuzen.

    Wenn man 2009 alle Kapitalerträge eingibt, wird der Sparer-Pauschbetrag auch 1 x voll bei der Berechnung angesetzt.
    Dort wo die Abgeltungssteuer zutrifft, wird der Steuersatz auf 25% "gedeckelt".

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      #3
      AW: Verrechnung von Verlustvorträgen nach § 20 Abs. 2

      @Aron,

      Vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Fragen.

      Gruß
      Ulrich
      mfg
      Ulrich

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