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Altverluste wie verrechnen

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    Altverluste wie verrechnen

    Hallo Gemeinde,

    Altverluste aus Veräußerungen von Wertpapieren können meines Wissens noch bis zum Jahre 2013 sowohl mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.

    Mein Frage: Wo genau in der Einkommensteuererklärung wird diese Verrechnung beantragt?

    Sprich, ich habe aus den letzten Jahren die Verlustbescheinigung aus den Jahren 2009 und vorher. Was muss ich tun / wo muss ich was eintragen, damit ich Steuern, die ich in 2010 auf Aktiengewinne bezahlt habe mit den Altverlusten verrechnen kann und die gezahlten Steuern erstattet kriege?

    Danke für Eure Hilfe.

    #2
    AW: Altverluste wie verrechnen

    Verluste, die aus Aktiengeschäften stammen, die vor dem 01.01.2009 angeschafft wurden, sind auf der Anlage SO einzutragen.
    Darüber erhält man eine Erträgnisaufstellung von der Bank.

    Verluste aus Aktiengeschäften, die nach dem 010.01.2009 angeschafft wurden, sind auf der Anlage KAP einzutragen.
    Darüber erhält man eine Steuerbescheinigung von der Bank, wenn man diese bis zum 15.12. des laufenden Jahres bei der Bank beantragt hat.

    Die Verrechnung macht dann das Finanzamt.

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      #3
      AW: Altverluste wie verrechnen

      Hallo Petzer & danke für Deine Hilfe.

      Ganz konkret möchte ich Gewinne in 2009 mit Verlusten vor 2009 verrechnen.

      Heißt das dann ich fülle Anlage KAP aus und lege den Verlustbescheid bei, den ich i.R. EsT 2009 vom Finanzamt erhalten habe und dann erstatttet das Finanzamt mir automatisch die gezahlten Steuern zurück?

      * Muss ich in Anlage KAP in Zeile 4-6 irgendwas ankreuzen (Günstigerprüfung, Überprüfung Steuereinbehalt o.ä.)?

      * Muss ich in KAP Zeile 59 oder 60 ankreuzen - "ich beantrage die Verrechnung von Alterverlusten (...)"

      Wenn ich es richtig verstehe muss ich Anlage SO nur noch ausfüllen, wenn ich Verluste von Aktien bescheinigen will, die ich vor dem 01.01.2009 gekauft habe. Geht das auch, wenn ich die Verlustaktie >1 Jahr gehalten hatte - oder ist dann die AKtie nicht mehr verrechenbar?

      Sorry für die vielen Folgefragen. Hatt aber diesen Fall noch nicht.

      Danke und Grüße

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        #4
        AW: Altverluste wie verrechnen

        Den Verlustfeststellungsbescheid, den du auf den 31.12.08 erhalten hast, brauchst du nicht beizufügen. Der ist ja beim Finanzamt gespeichert.

        Der Gewinn aus 2009 wird dann mit Altverlusten verrechnet, wenn die Verrechnungsmöglichkeit gegeben ist.
        Insgesamt wird dann deine gesamten zu versteuernden Einkünfte zusammengerechnet, so könnte es also durchaus sein, dass dir die Abgeltungsteuer auf die Aktiengewinne 2009 wieder erstattet wird.

        Du musst natürlich ankreuzen, dass du die Verrechnung von Altverlusten wünscht.

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