Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fahrtkosten - Umsatzsteuervoranmeldung

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Fahrtkosten - Umsatzsteuervoranmeldung

    Hallo,

    wo kann ich in dem Umsatzsteuervoranmeldungs-Formular dienstlich gefahrene km mit dem Privat-Pkw ansetzen?
    Ich hab schon sozusagen als Anlage eine Tabelle mit genauer Auflistung der km (Zweck der Reise, wohin usw).

    Wo kann ich diese Summe in das Formular eintragen?

    VIelen Dank für einen Tipp!

    #2
    AW: Fahrtkosten - Umsatzsteuervoranmeldung

    die mit dem privaten pkw gefahrenen km sollen über die km-regelung a 0,30 cent angesetzt werden? davon ist kein vorsteuerabzug möglich, somit taucht das in der voranmeldung auch nirgends auf.

    (wenn man sich das genauer überlegt wird auch klar warum: sie 'zahlen' bei dieser methode an eine private person für die nutzung. da private personen keine mehrwertsteuer abfuehren oder auf rechnungen ausweisen, können sie dies auch nicht als vorsteuer zurückbekommen)

    Kommentar


      #3
      AW: Fahrtkosten - Umsatzsteuervoranmeldung

      ok. vielen Dank. Das war auch einer meiner Gedanken.
      Aber trotzdem hab ich ja Aufwendungen für Fahrten. Die km, die ich nicht an den Kunden weiterverrechnen kann, ja was mach ich mit denen?
      Die Kosten bleiben mir dann übrig?

      Komplette Tankrechnungen kann ich ja auch nicht ansetzen, weil ich ja von dem Sprit auch privat was verfahren hab.

      Danke!

      Kommentar


        #4
        AW: Fahrtkosten - Umsatzsteuervoranmeldung

        also zunächst mal setzen sie in ihrer gewinnermittlung ja jeden betrieblich gefahrenen km mit 30 cent als betriebsausgabe an, das gehört also in die EÜR, ihre betrieblich bedingten 'Kosten' machen sie also sehr wohl geltend.

        dabei spielt auch keine rolle, ob sie dem kunden dafür geld abnehmen oder nicht, ihre einnahmen unterliegen ihrer eigenen unternehmerischen freiheit und kalkulation ;-)

        tatsaechliche aufwendungen (also zB tankrechnung) kann man nach der km-methode gerade nicht absetzen, dafür gibt es eben die pauschale pro km.

        lediglich vorsteuer erhalten sie fuer die nach dieser methode angesetzten Kosten nicht zurück, wenn sie das wollen, müssen sie sich ggf. für einen anderen ansatz der pkw-kosten entscheiden (fahrtenbuch, 1%-regelung etc.), ich denke da ist es allgemein sinnvoll, das Gespräch mit einem Steuerberater zu suchen...

        Kommentar

        Lädt...
        X