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Elterngeld, Anlage N oder Mantelbogen??

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    Elterngeld, Anlage N oder Mantelbogen??

    Hallo,
    kann ich mir aussuchen, wo ich das Elterngeld eintrage ( In den Mantelbogen oder in die Anlage N) ?
    Ich habe in 2009 "nur" Elterngeld erhalten. Mein Arbeitgeber hat mir aber eine Lohnsteuerbescheinigung ( mit "Nullen" gefüllt ) ausgestellt.
    Habe festgestellt, dass die festgesetzte Einkommensteuer höher ist, wenn ich das Elterngeld in den Mantelbogen eintrage.
    Beim Eintrag in die Anlage N wird bei der Berechnung nämlich noch der Arbeitnehmerpauschbetrag abgezogen.
    Darf ich das Elterngeld also in N eintragen, obwohl ich keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit habe??

    #2
    AW: Elterngeld, Anlage N oder Mantelbogen??

    Hallo KiK,

    das dürfte bei richtiger Eintragung keinen Unterschied machen. Bei Eintrag in Anlage N gehört das Elterngeld in die Zeilen 27 und 28, nicht oben in den Teil Lohnsteuerbescheinigung.

    Gruß
    Turnbeutel

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