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Steuerberechnung - Festgesetzt werden 0 Euro

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    Steuerberechnung - Festgesetzt werden 0 Euro

    Bin gerade mitten in der Steuererklärung und habe jetzt die Steuerberechnung einmal vornehmen lassen. Festgesetzt wird vom Programm 0 Euro. Das macht es ein wenig schwierig, heraus zu finden, wie hoch der Unterschied zur bezahlten Steuer ist. Habe ich irgendwo einen Fehler gemacht oder liegts an ELSTER?

    #2
    AW: Steuerberechnung - Festgesetzt werden 0 Euro

    das macht nichts schwierig, wenn die festgesetzte steuer 0 euro betraegt gibt es alles was vorweg bezahlt wurde zurueck. dieser betrag sollte in der ersten tabelle der steuerberechnung unter verbleibender betrag mit einem vorangestellten minus zu erkennen sein.

    wenn bei selbstaendigen eine vorauszahlung lt. bescheid erfolgte, so wird diese tatsaechlich in der berechnung nicht beruecksichtigt, das Programm kann ja nicht hellsehen.
    aber wenn man keine steuer zahlen muss, kriegt man eben auch alles was man vorausbezahlt hat zurueck. das sollte man ggf. selber am besten wissen, wieviel man zahlen musste, steht dann auf dem letzjaehrigen bescheid.

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      #3
      AW: Steuerberechnung - Festgesetzt werden 0 Euro

      Hallo,
      ich habe dasselbe Problem, kann mir aber nicht vorstellen, dass ich nun
      meine gesamte Steuer erstattet bekomme. Konntet Ihr das Problem schon lösen?
      Würde mich sehr interessieren.

      Vielen Dank
      Gruß
      Casper

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerberechnung - Festgesetzt werden 0 Euro

        Zitat von casper1 Beitrag anzeigen
        Konntet Ihr das Problem schon lösen?
        Ja, Falzo hat schon ausgiebig geantwortet!

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerberechnung - Festgesetzt werden 0 Euro

          dann bekäme ich ja meine gesamte gezahlte steuer zurück, dass kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, sorry

          Kommentar


            #6
            AW: Steuerberechnung - Festgesetzt werden 0 Euro

            Wie hoch ist denn Dein zu versteuerndes Einkommen? Wurde es richtig berechnet?

            Kommentar


              #7
              AW: Steuerberechnung - Festgesetzt werden 0 Euro

              Ich habe das selbe Problem. Habe auch bei "Festgesetzt werden" eine 0 stehen.

              Könnt Ihr mir bitte weiterhelfen? Habe ich bei der Eingabe etwas Falsch gemacht?



              Hier meine Berechnung:


              Einkommensst. evang. Kirchenst. SoliZuschlag Insgesamt
              Festgesetzt werden: 0,00 0,00 0,00
              Abzug vom Lohn: -921,00 -73,40 -50,10
              verbl. Beträge: -921,00 -73,40 -50,10 -1.044,00



              Berechnung des zu versteuernden Einkommens


              Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
              Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . . 807
              ab
              Arbeitnehmer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . -807
              Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 . . . . . . . . . . . . . . . . 0
              Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 . . . . . . . . . . . . . . . . 0
              Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
              Sonderausgaben
              Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben. . . . . . . . . . . . . . 0
              mindestens jedoch Sonderausgaben-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . -36
              Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -36
              Berechnung der Einkommensteuer
              zu versteuern nach dem Grundtarif. . . . . . . . . . . . -36 . . . . . . . . . . . . . . . . 0
              festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
              Berechnung der Kirchensteuer
              festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
              davon 8 v.H. evangelische Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00
              Berechnung des Solidaritätszuschlags
              festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
              Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
              davon 5,5 v.H. Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00
              Zuletzt geändert von JMIDK; 15.03.2014, 20:59.

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                #8
                AW: Steuerberechnung - Festgesetzt werden 0 Euro

                Hallo,

                da stimmt doch was nicht 807 Bruttolohn und darauf 921 Lohnsteuer.
                d.h. die Lohnsteuer ist höher als der Lohn????

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Steuerberechnung - Festgesetzt werden 0 Euro

                  Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das wird wohl mein Problem sein.

                  Ich mache zum ersten mal eine Einkommenssteuererklärung für meinen Ferienjob, deshalb bin ich noch nicht sehr erfahren darin.

                  Werde nun noch einmal meine Lohnsteuerabrechnung angucken und gucken ob ich den Bruttolohn und die Lohnsteuer falsche eingetragen habe.

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                    #10
                    AW: Steuerberechnung - Festgesetzt werden 0 Euro

                    Hallo,

                    du übernimmst deine elektr.Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage N und zwar 1:1. Vorher fügst du noch die Anlage Vorsorgeaufwand hinzu.
                    Bei einem Ferienjob bekommst du immer die gezahlte Steuer zurück

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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