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Schreibtisch der Tochter absetzbar?

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    Schreibtisch der Tochter absetzbar?

    Hallo,

    wir haben für unsere Tochter, die 2009 in die Schule kam, im Jahre 2009 einen Schreibtisch (samt Stuhl und Leuchte) gekauft.
    Sind diese Kosten auch von der Steuer absetzbar? Wenn ja, als was?

    Ciao

    Andreas

    #2
    AW: Schreibtisch der Tochter absetzbar?

    Es gibt Kindergeld. Wenn der Kinderfreibetrag günstiger ist dann wird der berücksichtigt.

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      #3
      AW: Schreibtisch der Tochter absetzbar?

      Hallo,

      Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
      Es gibt Kindergeld. Wenn der Kinderfreibetrag günstiger ist dann wird der berücksichtigt.
      Wie soll ich das verstehen?
      Ja, Kindergeld bekommen wir.
      Einen Kinderfreibetrag gibt es auch, der wird doch bei der Berechnung vom Finanzamt berücksichtigt, oder?
      Heißt das, wenn der Schreibtisch mehr kostete als die Höhe des Freibetrages, dann würde der Schreibtisch berücksichtigt, andererseits der Freibetrag?

      Danke und Ciao
      Andreas

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        #4
        AW: Schreibtisch der Tochter absetzbar?

        Wie soll ich das verstehen?
        Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
        Es gibt Kindergeld. Wenn der Kinderfreibetrag günstiger ist dann wird der berücksichtigt.
        Es gibt ein entweder oder, aber kein sowohl als auch.
        Sie erhalten entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag, wenn dieser günstiger ist.
        Aber Sie können nicht sowohl Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag geltend machen, als auch kindbezogene Aufwendungen,- sei es ein Schreibtisch, neue Schuhe, Nachhilfe oder oder. Das ist alles schon mit drin.
        Mit freundlichen Grüssen
        gez. D. Cremer

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          #5
          AW: Schreibtisch der Tochter absetzbar?

          Zitat von Andi122 Beitrag anzeigen
          Heißt das, wenn der Schreibtisch mehr kostete als die Höhe des Freibetrages, dann würde der Schreibtisch berücksichtigt, andererseits der Freibetrag?
          Nein, das heißt, dass der Gesetzgeber der Meinung ist, dass das Existenzminimum des Kindes, und dazu gehört auch die möbiliare Ausstattung, durch Kinderfreibetrag bzw. -geld voll abgedeckt wird.

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            #6
            AW: Schreibtisch der Tochter absetzbar?

            Hallo,

            danke für die Antworten.

            Ciao

            Andi

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