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Umsatzsteuer-Voranmeldung

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    Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Hallo!

    Ich möchte meine Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich selbst machen und die Unterlagen am Jahresende dem Steuerberater geben. Ist das richtig, daß ich dann eigentlich nur unter 10 - Andere Steuerbeträge, Sondervorauszahlung und Berechnung bei Manuelle Eingabe 83 einfach die im Monat eingenommene Umsatzsteuer eintragen muß?

    Viele Güße
    Jiddu

    #2
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Hallo,
    du musst schon deine getätigten Umsätze (Lieferungen oder Leistungen ) erklären zum jeweiligen Steuersatz also Zeile 27 (19 Prozent) und Zeile 28 (7 Prozent) und in Zeile 55 die geltend zu machende Umsatzsteuer aus Wareneinkäufen oder Leistungen anderer Unternehmer an dein Unternehmen (sogenannte Vorsteuer) und daraus ergibt sich dann entweder ein Zahlbetrag oder Erstattungsbetrag in Zeile 67 (Kennziffer 83).

    Falls du noch steuerfreie Umsätze und andere Besonderheiten hast, müssen die auch in den jeweiligen Zeilen eingetragen werden.

    Tschüß

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      #3
      AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

      Danke für die schnelle Antwort! Ich möchte die eingenommene Mehrwertsteuer direkt ohne Abzüge an das Finanzamt zahlen und der Steuerberater soll die Verrechnung am Jahresende machen. D.h. also das ich dann nur bei Steuerpflichtige Umsätze (Zeile 81/19%) meine Einnahmen eintrage? Ich habe nämlich ansonsten keine Besonderheiten.

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        #4
        AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

        Hallo,

        vielleicht musst du noch daran denken, ob du einen Antrag stellst, nur die Umsätze zu erklären, wo du im laufenden Zeitraum das Geld erhältst.
        Normalerweise muss man ja die Umsatzsteuer abführen sobald die Lieferung erfolgt oder die Leistung erbracht ist und die Rechnung geschrieben wurde.
        Das nennt sich Antrag auf Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten.

        Tschüß

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          #5
          AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

          Super! Danke für die Antworten!

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            #6
            AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

            Hallo,

            vielleicht musst du noch daran denken, ob du einen Antrag stellst, nur die Umsätze zu erklären, wo du im laufenden Zeitraum das Geld erhältst.
            Normalerweise muss man ja die Umsatzsteuer abführen sobald die Lieferung erfolgt oder die Leistung erbracht ist und die Rechnung geschrieben wurde.
            Das nennt sich Antrag auf Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten.

            Tschüß

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