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Elterngeld

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    Elterngeld

    Hallo, meine Steuerklärung für 2007 und 2008 habe ich eigentlich ohne Probleme hinbekommen. Nun sitze ich an der für 2009. Und zwar habe ich ein Problem.
    Ich habe bis September 2008 gearbeitet (mein Vertrag ist mit der Geburt ausgelaufen), dann ist meine Tochter geboren. Habe also in 2009 nicht gearbeitet, dementsprechend natürlich auch keine Lohnsteuer gezahlt. Elterngeld habe ich bis September 2009 bekommen und von da an Hartz 4. Mein Freund (der Vater meiner Tochter) und ich wohnen zusammen, sind aber nicht verheiratet. Das Elterngeld lief auf mich, sowie der Hartz 4 Antrag. Nun sind meine Fragen:

    Kann ich überhaupt eine Steuererklärung für 2009 abgeben? ( Ich habe es mal versucht, alles eingegeben, aber er kam zu keinem Ergebniss)

    wenn nicht

    Kann ich das Elterngeld über meinen Freund absetzen? (Denn mir wurden ja monatlich ca. 76 € an Werbungskosten abgezogen, die ich laut Elterngeldstelle über die Steuererklärung wieder bekommen soll)

    Und muss ich dann die Beträge die wir von der ARGE bekommen bei meinem Freund mit angeben?

    Ziemlich kompliziert, aber ich hoffe mir kann jemand weiter helfen.

    #2
    AW: Elterngeld

    Das ist nicht kompliziert.

    Wenn keine Lohnsteuer bezahlt wurde, kann man auch keine wiederbekommen.

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      #3
      AW: Elterngeld

      und ohne heirat keine zusammenveranlagung.

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        #4
        AW: Elterngeld

        Toll, das heist also, den Größten Teil der Werbungskosten bekomme ich nicht wieder? Oder hätte ich den vollen Betrag des Elterngeldes in 2008 angeben müssen, obwohl ich ihn monatlich bekommen habe, also teils in 2008 und 2009?

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          #5
          AW: Elterngeld

          also IMHO werden zumindest bei nichtselbständigen die werbungskosten bei der berechnung des elterngeldes vom zugrundeliegenden einkommen abgezogen.
          hier wird also nichts vom elterngeld direkt abgezogen, es gibt als resultat der berechnung einfach nur weniger als die meisten denken.

          und das da noch irgendwas erstattet wird, wäre mir neu, denn elterngeld ist bekanntlich steuerfrei.

          ich mag mich aber auch täuschen, wenn die elterngeldstelle behauptet man bekäme da irgendwo was wieder, würde ich auch genau dort mal nachfragen, wie das wohl funktionieren soll.

          ich würde vermuten, das gemeint ist, das wenn vor oder nach elterngeld-bezug nichtselbständige arbeit bestand, eben fuer das jeweilige jahr auch volle 920 werbungskosten auf das gehalt anrechenbar sind, selbst wenn dies nur fuer einen teil des jahres bezogen wurde. 'wiederbekommen' tut man das, was man hier ja eigentlich auch nicht bezahlt hat also nicht.

          ansonsten sei noch einmal auf petzers antwort verwiesen.

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            #6
            AW: Elterngeld

            Bei der Ermittlung der Elterngeldhöhe wird von Ihrem durchschnittlichen vorherigen Einkünften der letzten 12 Monate vor der Geburt ausgegangen und davon dann 67 % genommen. Die Einkünfte werden nach dem einkommensteuerrecht ermittelt. Einkünfte sind bei reinen Arbeitnehmern der Bruttoarbeitslohn abzüglich Werbungskosten. Bei den Werbungskosten werden im Einkommensteuerrecht und damit auch bei der Elterngeldermittlung (mindestens) 920 € Arbeitnehmerpauschbetrag angesetzt, was auf den Monat umgerechnet 76,67 € sind. Ansonsten kann ich mich Falzo nur anschließen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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