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Bescheidrückübermittlung stimmt nicht mit Bescheid per Post überein

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    Bescheidrückübermittlung stimmt nicht mit Bescheid per Post überein

    Hallo,
    kann es sein, dass der Steuerbescheid, den ich über Elsterrückübermittlung bekommen habe nicht mit dem übereinstimmt, den ich per Post erhalten habe. Hatte das schon mal jemand?
    Danke für Ihre Antwort.

    #2
    AW: Bescheidrückübermittlung stimmt nicht mit Bescheid per Post überein

    Bescheiddaten darstellen

    Haben Sie die Bescheid-Daten abgeholt, rufen Sie zur Darstellung die entsprechende Funktion im Menü EXTRAS auf.
    Die abgeholten und in Ihrer geöffneten Eingabedatei gespeicherten Bescheid-Daten werden dann am Bildschirm dargestellt.

    Wollen Sie die Daten des Finanzamtes mit Ihren erklärten Daten vergleichen, so wählen Sie im Menü EXTRAS den entsprechenden Punkt aus.

    *****

    Das Programm stellt dann eventuelle Abweichungen am Bildschirm dar.
    Ein detaillierter Vergleich mit jedem einzelnen Wert Ihrer Steuererklärung ist nicht möglich, da der Umfang der von den Finanzämtern zur Verfügung gestellten Daten von Land zu Land variiert.

    *****

    Es handelt sich bei den Daten die Du elektronisch bekommst n u r um Steuerbescheiddaten und nicht um den eigentlichen Papiersteuerbescheid.

    Woran machst Du Deine Abweichungen fest ?
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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      #3
      AW: Bescheidrückübermittlung stimmt nicht mit Bescheid per Post überein

      Danke für die schnelle Antwort.

      Ich mache den Unterschied an den völlig abweichenden Erstattungssummen fest.
      Per Elster wurden 3021€ Kinderfreibetrag von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen und bei dem Papierbescheid gar kein Kinderfreibetrag (nur für Soli)

      Versteh ich das schon nicht???

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        #4
        Das ELSTER hat bei den eingegebenen Daten festgestellt, dass der Kinderfreibetrag "günstiger" ist als das Kindergeld. Wenn das bei der Einkommensteuer so ist, wird aber gleichzeitig das Kindergeld gegengerechnet - entweder Kinderfreibetrag oder Kindergeld, beides gibt es nicht.

        Beim Solidaritätszuschlag und soweit zutreffend auch bei rk- ev- Konfession wird hingegen IMMER der Kinderfreibetrag bei der Berechnung angesetzt.

        Wenn jetzt im Finanzamt eine Abweichung vorgenommen wurde, die zu Gunsten des Steuerpflichtigen ist und sich damit reduzierend auf die Einkommensteuer auswirkt, dann gibt es entsprechend keinen Kinderfreibetrag mehr und "behält" man das Kindergeld.

        Von der Logik her müsste die Änderung dann aber zu deinen Gunsten gewesen sein.

        Kommentar


          #5
          AW: Bescheidrückübermittlung stimmt nicht mit Bescheid per Post überein

          Hallo Aron,

          auch Dir DANKE für die Anwort. War heute morgen auch im FA und habe mir
          das nochmal detailliert erklären lassen. Hängt mit der Günstigerprüfung zusammen.
          Na ja. schauen wir mal, wie's nächstes Jahr wird :-))))

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