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Grundstückserwerb, Absetzbarkeit

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    Grundstückserwerb, Absetzbarkeit

    Hallo - 3 Fragen

    1. Habe 2009 von meiner pflegebedürftigen Mutter eine Grundstück käuflich erworben. Sind die daraus resultierenden Notar- und Grundbuchskosten absetzbar, ggf. wo?? Das Grundstück ist verpachtet, die Einnahmen verbleiben bei meiner Mutter aus fürsorglichen Gründen (Pflegeheim).

    2. Wurde aufgrund der Grundstücksgröße zur Mitgliedschaft bei der Gartenbau-Berufsgenossenschaft verpflichtet, besser gesagt gezwungen (kein Gewerbe) Sind die jährlichen Kosten absetzbar, ggf. wo?

    3. zu Anlage KAP: Wo sind die Werbungskosten (Depot- u. Kontogebühren) einzutragen

    Danke
    schoenma

    P.S: Tolles und hilfreiches Forum

    #2
    AW: Grundstückserwerb, Absetzbarkeit

    Zu 1a) Notar und Grundbuchkosten gehören zu den Anschaffungskosten.
    Zu 1b) Die Miet- bzw. Pachterträge sind Ihnen zuzurechnen. Die Weitergabe an Ihre Mutter sind als Unterstützung zu werten (Anlage Unterhalt).
    Zu 2) Anlage V, Zeile 47/48.
    Zu 3) Soweit die Erträge in Zeilen 7 bis 21 der Anlage KAP einzutragen sind, sind die Werbungskosten ab 2009 nicht mehr steuerlich zu berücksichtigen.
    Zuletzt geändert von Bolletax; 14.04.2010, 15:53. Grund: Zeilen-Korrektur

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      #3
      AW: Grundstückserwerb, Absetzbarkeit

      Noch ergänzend zu 1a
      Es ist ein Verkehrswert für das Gebäude vorhanden,
      Es ist ein Verkehrswert für den "nackten" Grund + Boden vorhanden.

      Verkehrswert ist nicht zwangsläufig, was man in den Kaufvertrag hineingeschrieben hat sondern was üblicherweise ein fremder Dritter bereit wäre bei normalen Verhältnissen (kein Notverkauf etc.) zu zahlen. Die Werte für Grund und Boden bekommt man eventuell über das Finanzamt/Bewertungsstelle, wenn Darlehen geschlossen wurden eventuell auch über Darlehensgutacht durch die Bank heraus (möglicherweise auch im Internet Fundstellen, je nach Lage).

      Da ein Haus sich abnutzt, gibt es nur für dieses eine Abschreibung für Abnutzung. Der nackte Grund + Boden ist und bleibt hingegen ewig erhalten. Daher werden Anschaffungskosten + Nebenkosten
      im Verhältnis der Verkehrswerte
      dem/den Gebäude(n) und dem Grund und Boden zugeordnet.

      Anschaffungskosten, die auf Grund + Boden sowie Gebäude aufzuteilen sind:
      Kaufpreis
      Grunderwerbsteuer
      Notar Grundbucheintrag
      Amtsgericht Grundbucheintrag

      Summe der Anschaffungskosten, nach der Aufteilung ist der entsprechende Betrag der Gebäude auf die Jahre der Nutzung zu verteilen und als AfA abzugsfähig.

      Werbungskosten, die zu 100% auf Grund der Vermietung u. Verpachtung im Jahr der Zahlung als Werbungskosten abzuziehen sind:
      Notar Grundschuld
      Amtsgericht Grundschuld

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        #4
        AW: Grundstückserwerb, Absetzbarkeit

        Zitat von mann54 Beitrag anzeigen
        Das Grundstück ist verpachtet, die Einnahmen verbleiben bei meiner Mutter aus fürsorglichen Gründen (Pflegeheim).
        Wie ist das vertraglich geregelt, dass die Mutter die Einnahmen erhält ? (Zuwendungs-/Vorbehaltsnießbrauch ? freiwillige Weiterleitung der mieteinnahmen ?) Ich bin mir da so nicht unbedingt von vorneherein sicher, ob Bolletax Antworten zu 1b. und dadurch auch zu 2. (wo keine Einnahmen, da auch keine Werbungskosten) zutreffen. Es ist zwar wahrscheinlich, aber ohne nähere Angaben nicht beurteilbar.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Grundstückserwerb, Absetzbarkeit

          Hallo und erst einmal vielen Dank für die prompten Antworten. Nähere Erläuterungen und ergänzende Fragen zu den gegenständlichen Themen:

          Zu 1: Grundstücksfrage allgemein:

          a) Es handelt sich um kein Haus/Gebäude, sondern um eine ldw. genutzte Wiese, welche ich zum ortsüblichen Verkehrswert von meiner Mutter erwarb. Dies erfolgte aus finanziellen Gründen zur Bestreitung der anfallenden Pflegeheimkosten.

          b) Das Grundstück ist verpachtet und der Pachtzins geht nach wie vor zu Gunsten meiner Mutter. Vereinbart wurde nichts, dies ist ein Akt meinerseits aus fürsorglichen Gründen (kein Zuwendungs-/ Vorbehaltsnießbrauch)

          c) Eine Bewertung des FA liegt vor (sog. Grundstücksmessbetrag). Bezahlt habe ich 10.000 Euro.


          Zu Antwort 1b: Die Anlage "Unterhalt" bezieht sich, sofern ich es richtig deute, doch nur auf die im eigenen Haushalt lebenden und hilfsbedürften Personen. Da meine Mutter im Heim untergebracht ist, nehme ich an, sind diese Art der Aufwendungen unter der Ruprik "Außergewöhnliche Belastungen" (Mantelbogen) zu subsumieren.

          Weitere Frage
          Bin Betreiber eine Photovoltaikanlage und bringe das Resultat der formlosen EÜR in die "Anlage G" ein. Ist neben der Anlage G zusätzlich noch die Erstellung einer "Anlage S" erforderlich?


          Danke
          schoenma

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            #6
            AW: Grundstückserwerb, Absetzbarkeit

            Grundstückserwerb: Private Vermögenssphäre, wenn keine Hypothek auf das Grundstück eingetragen wurde um damit die Anschaffung des Grundstücks zu bezahlen. Dann wären auch nur Grundbucheintragung und Notar für die Hypothek abzugsfähig (sowie Disagio + Zinsen).

            Unterhalt: Kompliziert.
            §33 EStG = Pflegekosten + Medikamente
            (Zumutbare Eigenbelastung kürzt die Summe)
            (Haushaltsersparnis 7.680 €, wenn Pflegebedürftige keinen eigenen Haushalt mehr hat)

            §33a EStG = Wohnkosten + Lebensmittel + Taschengeld, Maximal 7.680 €
            (Maximal 7.680 €, wenn keine weitere Person Unterhaltsverpflichtet und 12 Monate, sonst Zeitanteilig der Betrag zu kürzen).
            Eigene Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person reduzieren die maximalen 7.680 €.

            Ab Pflegestufe I, Blind oder Hilflos alle Kosten nach § 33 EStG, soweit man keine haushaltsnahe Aufwendungen oder § 33a EStG geltend macht. ABER -7.680 € Haushaltsersparnis, wenn Pflegebedürftige keinen eigenen Haushalt mehr hat)

            Ich hoffe, das wichtigste ist gesagt. ^^


            G + EÜR = Photovoltaikanlage

            S = Ärzte, Rechtsanwälte, Aufsichtsräte, Künstler, Musiker, Selbständige Lehrer = andere Baustelle.

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              #7
              AW: Grundstückserwerb, Absetzbarkeit

              Hallo,
              danke für die Hinweise. Ergänzungsfragen:

              1. In welches Formular/Zeile wären die Notar- u. Grundbuchskosten einzutragen?

              2. Da meine Mutter nicht in meinem Haushalt lebt, wären die Unterstützungskosten doch sicherlich im Mantelbogen unter der Ruprik Außergewöhnliche Belastungen einzutragen. Liege ich da richtig!! Anlage Unterhalt greift meines Erachtens nicht.

              Jetzt schon Vielen Dank für Eure Mühe

              Manfred

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                #8
                AW: Grundstückserwerb, Absetzbarkeit

                Nochmals hervorgehoben: Notar und Grundbuch nur, soweit sie eine HYPOTHEK betreffen, die mit dem Kauf des Grundstücks in Zusammenhang steht.
                Notar + Grundbuch für die EIGENTUMSübertragung sind nicht abzugsfähig.

                Anlage V, Zeile 37 - Geldbeschaffung

                Unterstützung für bedürftige Personen:
                Das kann der Bruder in Argentinien sein,
                dass kann die Mutter im Pflegeheim sein,
                dass kann die auswärtig studierende Tochter sein - egal ob die "Zuhause" noch ein Zimmer hat. Und so weiter.

                Unterstützt werden kann eine Person im eigenen Haushalt durch anteilige Mietaufwendungen, Kosten für die Wäsche, Ernährung und Taschengeld - Zahlungsnachweise bzw. wie man die Summe ermittelt hat, wird gewöhnlich nicht verlangt. Jenseits des eigenen Haushalts unterstützt man in der Regel durch Geldzahlungen. Überweisungsbelege sollten vorhanden sein.

                Die Anlage "Unterhalt" deckt den § 33a EStG ab.
                In Zeile 4 und 5 Anlage Unterhalt wird danach gefragt, wo die unterstützte Person lebt.

                Für die allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen (Pflegeleistung, Medikamente) wäre der Hauptvordruck Zeile 68 maßgeblich.

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                  #9
                  AW: Grundstückserwerb, Absetzbarkeit

                  Hallo
                  das waren exakte Ausführungen. Danke, gute Zeit und weiterhin viel Erfolg

                  Manfred

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