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N-GRE in Österreich

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    N-GRE in Österreich

    Guten Tag,

    ich habe bei dem Elster-online das Update gemacht und das Anlage N-GRE bearbeitet.
    Nun ist es so, dass das Programm immer, auch wenn man in Österreich beschäftigt ist,
    (trotz dem Häkchen bei Österreich) so rechnet, als wäre man in der Schweiz beschäftigt und dann bei der Steuerberechnung eine Fehlermeldung kommt:
    Falscher Länderschlüssel...
    Im letzten Jahr hatte ich da keinerlei Probleme.
    PS: Land Baden-Württemberg

    Außerdem kann ich nirgends die vierteljährliche Vorsteuerzahlung eintragen sowie die Gesamtsumme der "Sozialabgaben"

    kann mir da bitte jemand weiterhelfen?
    Könnte ich auch alle Angaben aus Österreich in der normalen Anlage N eintragen, da auch in der Lohnsteuerkarte die Angaben der Vorsteuerzahlungen machen und die Sozialabgaben ebenso?

    #2
    AW: N-GRE in Österreich

    Hallo !

    Kannst Du bitte das Update auf die Version 11.4.0.4316 durchführen und prüfen, ob die Probleme immer noch da sind ?

    https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=24680

    Wenn Du diesen Vorduck nimmst uns ausfüllst [ als Test ]

    https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=0

    rechnet dieser dann auch aus Deiner Sicht falsch [ wie ElFo ] ?
    Zuletzt geändert von AG1971; 23.04.2010, 15:36.
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

    Kommentar


      #3
      AW: N-GRE in Österreich

      Hallo,
      ich arbeite mit der Programmversion 11.4.1.4323 und es kommt nach der Eingabe der Daten folgende Fehlermeldung:
      ***********************
      AHW Abbruch-Hinweise
      Sie haben fehlerhafte Eintragungen im Länderschlüssel zum ausländischen Lohn als Grenzgänger gemacht.
      DHW Dokumentations-Hinweise
      Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
      Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
      Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden.
      ***********************
      Die Plausibilitätsprüfung funktioniert, nur bei der Berechnung kommt dann diese Fehlermeldung. Wäre toll wenn mir jemand helfen könnte. Danke!!!

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