Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung

    Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaftsrente) sind in vollem Umfang steuerfrei und brauchen in der Anlage R nicht angegeben zu werden. Das steht in der Anleitung zur Anlage R direkt am Anfang.

    Wie sieht es mit der Anlage Kind aus? Das Kind studiert, bekommt Bafög, hat gearbeitet und bekommt diese Halbwaisenrente (=Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, der Vater ist auf dem Weg von der Arbeit nach Hause verunglückt). Soll diese Rente in der Anlage Kind eingetragen werden oder nicht?

    Danke im Voraus.
    Zuletzt geändert von elsterbenutzerin; 22.04.2010, 22:09. Grund: eventuell unverständlich erklärt
Lädt...
X