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Anlage Kind nicht verheiratet was kann angesetzt werden

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    Anlage Kind nicht verheiratet was kann angesetzt werden

    Hallo,
    ich bin nicht verheiratet und wir haben einen Sohn der im Juni 2 Jahre alt wird. In der Steuererklärung für 2009 wollen wir jetzt die Bereuungskosten absetzen. Nach dem gestrigen Versuch sind mehr Fragen aufgekommen als vorher vorhanden waren.
    Meine Freundin hat keine Anlage Kind ausgefüllt und Ihre Erklärung schon abgegeben.
    -Kann ich dann den kompletten Freibetrag ansetzen? Brauche ich das schriftlich von Ihr?

    -Das Kindergeld bekommt meine Freundin und die Kosten für die Tagesmutter meine Freundin arbeitet jeden Tag für 4 Stunden) bezahle ich. Wie kann ich das steuerlich angeben, muss ich die Einnahmen Kindergeld auch angeben, weil Sie keine Steuererklärung gemacht hat oder kann ich das weglassen und gebe nur die Betreuungskosten an.

    -In welchen Zeilen muss ich welche Eingabe machen?
    Brauche dringend Hilfe....
    Vielen Dank

    Eltren1972

    #2
    AW: Anlage Kind nicht verheiratet was kann angesetzt werden

    hier noch ein paar zahlen
    die Bertreunung hat stattgefnden von 01.05.2009-31.12.2009. Habe in der Zeit ca. 1530€ bezahlt
    meine Freundin hat ab den 13. Juni wieder gearbeitet. Sie hat für das volle Jahr 1968€ Kindergeld bekommen.
    Sie hat wie gesagt keine Anlage Kind ausgefüllt.
    Welche Beträge muss ich wo einsetzen und wie gebe ich die Beschäftigung beider richtig an und welche Beträge gehören dazu?

    Vielen Dank
    Eltren1972

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      #3
      AW: Anlage Kind nicht verheiratet was kann angesetzt werden

      1. wie alt ist das Kind?
      2. was hat ihre Freundin vom 01.05. bis 13.06. gemacht?

      was die mutter angegeben hat oder nicht spielt fuer ihre erklärung erstmal keine geige, solange keine beträge doppelt angesetzt werden.
      kindergeld gab es in 2009 insgesamt 2068 euro, naemlich inkl. 100 euro kinderbonus, sh. eingabehilfe.
      egal wer das kindergeld tatsaechlich erhalten hat, jedes elternteil hat anspruch auf die haelfte davon (1034), und um diesen anspruch geht es in anlage kind.

      fügen sie ihrer steuererklärung die anlage kind hinzu und fuellen sie zunächst aus:

      Zeile 4-7 mit den entsprechenden Daten,
      Anspruch auf Kindergeld unter Zeile 6: 1034 Euro
      Zeile 9 Kreuz bei leibliches kind fuer stpfl./ehemann, KEIN kreuz bei ehefrau (nicht verheiratet)
      Zeile 10 Angaben zur Mutter mit Zeitraum (ganzjaehrig)

      bzgl. der betreuungskosten kann man nur etwas sagen, wenn die eingangsfragen beantwortet wurden ;-)

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        #4
        AW: Anlage Kind nicht verheiratet was kann angesetzt werden

        Hallo Falzo,
        schon mal vielen Dank für deine Info´s und Hilfe.
        Also unser Sohn wird am 12.06 2 Jahre alt.
        Wir haben unseren Sohn zur Eingewöhnung schon früh zur Tagesmutter gebracht. Sie hat vom 1.5-13.6 Elternzeit gehabt insgesamt 1 Jahr Elternzeit seit dem 13.6 arbeitet sie wieder 20h in der Woche.
        Wir haben einen gemeinsamen Haushalt.
        Frage:
        "Zeile 10 Angaben zur Mutter mit Zeitraum (ganzjaehrig)" gebe ich da erwerbsmäßig ab 13.06 ein oder 01.01.2009-31.12.2009 ein???

        Vielen Dank
        Eltren1972

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          #5
          AW: Anlage Kind nicht verheiratet was kann angesetzt werden

          ich fange mal hinten an: zeile 10 bezieht sich auf das verwandtschaftsverhaeltnis, also 01.01.-31.12. - das hat mit der erwerbstätigkeit nichts zu tun.

          für den zeitraum während der Elternzeit können imho keine betreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden, es müssen entweder beide elternteile erwerbstaetig sein, oder einer erwebstaetig, der andere in ausbildung oder krank etc. oder das kind ist zwischen 3 und 6 jahre alt...
          da dies alles offenbar vor dem 13.06. so nicht gegeben ist, werden die kosten die auf diesen zeitraum entfallen mEn nicht beruecksichtigt.

          so oder fuellen sie nun jedenfalls auf anlage kind die seite 3 aus:

          d.h. sie geben in zeile 61 an von wann bis wann (01.05.-31.12) das kind bei wem (tagesmutter) in der betreuung war und wie hoch ihre gesamten kosten waren (1530).

          dann geben sie jeweils zu den eltern an welcher grund vorlag, und der darauf entfallende betrag also bei ihnen erwerbstaetigkeit, 01.05.-31.12., 1530 Euro und bei der mutter erwerbstaetigkeit, 13.06.-31.12., 0 Euro
          da sich die Zeiträume mit Zeile 61 decken müssen, müssen sie bei der mutter noch fuer den 01.05.-12.06. eintragen bei 'es liegt keiner der angegeben Gründe vor', ebenfalls 0 euro

          jetzt muessen sie noch eine aussage dazu treffen welche art erwerbstaetigkeit bei ihnen vor lag, also 77 kreuz bei vater, und bei nichtselbständiger taetigkeit zeile 81 einmal den vollen und einmal den aufgerundeten 2/3 betrag. hier wuerde ich erstmal 1530 und 1020 eintragen, das FA wird dies ggf. kuerzen, wenn es das an Hand der zeitraeume der mutter fuer richtig erachtet.

          zum schluss noch zeile 87, zweimal ganzjaehrig 01.01.-31.12 eintragen, fertig.

          ich hab es jetzt noch nicht probiert, denkbar wäre, das die steuerberechnung in diesem fall keine exakte beruecksichtigung vorgibt, solange die plausibilitätsprüfung nichts bemängelt, wird das Finanzamt das Ganze aber an Hand der Angaben korrekt berechnen können.

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